Willkommen |
|
myGully |
|
Links |
|
Forum |
|
|
|
 |
22.08.24, 11:01
|
#1
|
Super Moderator
Registriert seit: Oct 2012
Beiträge: 7.480
Bedankt: 9.035
|
Grenzwerte für Cannabis im Verkehr gelten ab heute
Zitat:
Neue Bestimmungen
Grenzwerte für Cannabis im Verkehr gelten ab heute
Mit der teilweisen Legalisierung von Cannabis wurden auch neue Regeln für den Straßenverkehr nötig. Diese treten nun in Kraft: Ab einem Wert von 3,5 Nanogramm THC pro Milliliter Blut müssen Autofahrer zahlen.
22.08.2024, 09.42 Uhr

Cannabis am Steuer: Grenze von 3,5 Nanogramm Foto: Karl-Josef Hildenbrand / dpa
Mit der teilweisen Freigabe von [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ] kommen auch neue Regeln für den Verkehr. Ab heute gilt ein gesetzlicher Grenzwert für den berauschenden Wirkstoff Tetrahydrocannabinol (THC), ähnlich der 0,5-Promille-Grenze für Alkohol.
Wer mit mindestens 3,5 Nanogramm je Milliliter Blut unterwegs ist, riskiert künftig 500 Euro Bußgeld und einen Monat Fahrverbot. [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ] hatte den Wert vorgeschlagen. Wurde dazu noch Alkohol getrunken, drohen in der Regel 1000 Euro Buße.
Für Fahrer in der zweijährigen Probezeit und unter 21-Jährige sind die Bestimmungen noch strenger. Wie bei Alkohol gibt es für sie ein vollständiges Cannabisverbot, die Grenze von 3,5 Nanogramm gilt nicht. Verstöße kosten in der Regel 250 Euro.
Regeln gelockert
Bislang drohten schon beim grundsätzlichen Nachweis von THC finanzielle Folgen. Ein Grenzwert existierte nicht, in der Rechtsprechung etablierte sich aber ein Wert von einem Nanogramm.
Experten [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ] für eine »angemessene« Heraufsetzung. Denn der Wert sei so niedrig, dass viele sanktioniert würden, bei denen die Fahrsicherheit nicht zwingend gemindert sei. Konsumenten, die häufiger Gras rauchen, können noch Tage später Reste von THC im Körper haben, obwohl sie nichts davon merken.
Die neuen Bestimmungen folgen auf das [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ], das Kiffen und den privaten Anbau für Volljährige seit dem 1. April zulässt. Das Bundesverkehrsministerium erklärte, die Verkehrsregelungen schafften Rechtssicherheit und Rechtsklarheit. Von Polizeivertretern kam aber auch Kritik.
»Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit wäre vielmehr eine [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ] erforderlich gewesen«, schrieb etwa die Deutsche Polizeigewerkschaft.
|
[ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
Deutsche Regulierungswut at its best. 
In meinen Augen macht es keinen Sinn da Grenzwerte festzulegen. Die Wirkung von THC, oder Alkohol ist auch viel den Umständen geschuldet.
Beispielsweise war ich mal in einem Bergwerk unter der Erde unterwegs, in dem der Luftsauerstoffanteil bei 19% lag. Das anschließende Bergmannsfrühstück, bestehend aus einer Bockwurst und einer Flasche Bier war 'ernüchternd'.
Ich hatte da sicher nicht den Grenzwert von damals 0,8 Promille, aber ich war keinesfalls mehr fahrtüchtig.
|
|
|
Folgendes Mitglied bedankte sich bei Draalz:
|
|
23.08.24, 10:36
|
#2
|
viel-leserin
Registriert seit: Sep 2008
Beiträge: 1.850
Bedankt: 4.883
|
für alkohol gibts ja so messdinger (wie hießen die noch gleich?) mit denen man selbst überprüfen kann, wo man ungefähr steht promillemäßig.. und irgendwann hat man das ja dann angeblich im gefühl - kann ich wenig mitreden.
wie ist das denn beim kiffen - woher kann der regelmäßige kiffer denn wissen, wann er die grenze erreicht oder überschritten hat? gibts da instrumente für?
__________________
„Spunk!“, sagte Pippi triumphierend. „Spunk?“, fragte Tommy. „Was bedeutet das?“ „Wenn ich das bloß wüsste“, sagte Pippi. „Das Einzige, was ich weiß, ist, dass es nicht Staubsauger bedeutet.“
Astrid Lindgren
|
|
|
Folgendes Mitglied bedankte sich bei elise:
|
|
23.08.24, 11:25
|
#3
|
Chuck Norris
Registriert seit: Aug 2021
Beiträge: 4.100
Bedankt: 21.325
|
Brückenpfeiler, vorrausfahrendes Fahrzeug nach dem Aufprall, seitlicher Einschlag durch Unfallgegner nach dem Überfahren einer roten Ampel oder dem Missachten einer Vorfahrt, Kältegefühl nach Einschub in die Fächerwand in der Pathologie
Die Leute sollen fahren und nicht kiffen, wir werden immer grotesker
__________________
|
|
|
Die folgenden 2 Mitglieder haben sich bei Arsene Lupin bedankt:
|
|
Forumregeln
|
Du kannst keine neue Themen eröffnen
Du kannst keine Antworten verfassen
Du kannst keine Anhänge posten
Du kannst nicht deine Beiträge editieren
HTML-Code ist Aus.
|
|
|
Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 19:15 Uhr.
().
|