MotherFocker |
17.08.22 09:01 |
HInzu kommt noch die straflose Ersatzhehlerei beim gutgläubigen und ehrlichen Ankäufer ^^
(nich so wichtig, aber war Teil meiner Strafrechtsprüfung .... fröstel)
so... nun ans Alter:
Zitat:
Zitat von Bierbaron1984
(Beitrag 45445677)
Mit 19 und 21 "Heranwachsende" ....
Geht man hier schon grundlegend davon aus, dass Jugendstrafrecht greift?!
Hat den Beigeschmack von Framing ...
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Ich vermute stark, dass Du Dir Deine roten MInuspunkte wohl verdient hast...
Sucht man (also überwiegend Dein KIlientel) sich das Alter nun je nach gusto aus, oder folgt man dem vergegebenen Rahmen?
In manchen Fällen kann auch das Jugendstrafrecht (Heranwachsender/Adoleszent) angewandt werden, wenn die REife des Täters weit unterhalb des Alters anzusiedeln ist.
Gleiches gilt auch für Straftaten, die als Jugendlicher begangen wurden und erst im Erwachsenenalter verurteilt werden.
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