Grenzwerte für Cannabis im Verkehr gelten ab heute
Zitat:
Neue Bestimmungen
Grenzwerte für Cannabis im Verkehr gelten ab heute
Mit der teilweisen Legalisierung von Cannabis wurden auch neue Regeln für den Straßenverkehr nötig. Diese treten nun in Kraft: Ab einem Wert von 3,5 Nanogramm THC pro Milliliter Blut müssen Autofahrer zahlen.
22.08.2024, 09.42 Uhr
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Cannabis am Steuer: Grenze von 3,5 Nanogramm Foto: Karl-Josef Hildenbrand / dpa
Mit der teilweisen Freigabe von [Link nur für registrierte und freigeschaltete Mitglieder sichtbar. Jetzt registrieren...] kommen auch neue Regeln für den Verkehr. Ab heute gilt ein gesetzlicher Grenzwert für den berauschenden Wirkstoff Tetrahydrocannabinol (THC), ähnlich der 0,5-Promille-Grenze für Alkohol.
Wer mit mindestens 3,5 Nanogramm je Milliliter Blut unterwegs ist, riskiert künftig 500 Euro Bußgeld und einen Monat Fahrverbot. [Link nur für registrierte und freigeschaltete Mitglieder sichtbar. Jetzt registrieren...] hatte den Wert vorgeschlagen. Wurde dazu noch Alkohol getrunken, drohen in der Regel 1000 Euro Buße.
Für Fahrer in der zweijährigen Probezeit und unter 21-Jährige sind die Bestimmungen noch strenger. Wie bei Alkohol gibt es für sie ein vollständiges Cannabisverbot, die Grenze von 3,5 Nanogramm gilt nicht. Verstöße kosten in der Regel 250 Euro.
Regeln gelockert
Bislang drohten schon beim grundsätzlichen Nachweis von THC finanzielle Folgen. Ein Grenzwert existierte nicht, in der Rechtsprechung etablierte sich aber ein Wert von einem Nanogramm.
Experten [Link nur für registrierte und freigeschaltete Mitglieder sichtbar. Jetzt registrieren...] für eine »angemessene« Heraufsetzung. Denn der Wert sei so niedrig, dass viele sanktioniert würden, bei denen die Fahrsicherheit nicht zwingend gemindert sei. Konsumenten, die häufiger Gras rauchen, können noch Tage später Reste von THC im Körper haben, obwohl sie nichts davon merken.
Die neuen Bestimmungen folgen auf das [Link nur für registrierte und freigeschaltete Mitglieder sichtbar. Jetzt registrieren...], das Kiffen und den privaten Anbau für Volljährige seit dem 1. April zulässt. Das Bundesverkehrsministerium erklärte, die Verkehrsregelungen schafften Rechtssicherheit und Rechtsklarheit. Von Polizeivertretern kam aber auch Kritik.
»Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit wäre vielmehr eine [Link nur für registrierte und freigeschaltete Mitglieder sichtbar. Jetzt registrieren...] erforderlich gewesen«, schrieb etwa die Deutsche Polizeigewerkschaft.
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Deutsche Regulierungswut at its best. :rolleyes:
In meinen Augen macht es keinen Sinn da Grenzwerte festzulegen. Die Wirkung von THC, oder Alkohol ist auch viel den Umständen geschuldet.
Beispielsweise war ich mal in einem Bergwerk unter der Erde unterwegs, in dem der Luftsauerstoffanteil bei 19% lag. Das anschließende Bergmannsfrühstück, bestehend aus einer Bockwurst und einer Flasche Bier war 'ernüchternd'.
Ich hatte da sicher nicht den Grenzwert von damals 0,8 Promille, aber ich war keinesfalls mehr fahrtüchtig. :D
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