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[Recht & Politik] Filesharing-Klage abgewiesen: PC zu alt für The Witcher 2

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Ungelesen 16.04.15, 14:44   #1
Prince
Klaus Kinksi
 
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Standard Filesharing-Klage abgewiesen: PC zu alt für The Witcher 2

Zitat:
15.04.2015 um 11:45 Uhr: Das Amtsgericht Leipzig hat eine Klage wegen Urheberrechtsverletzung abgewiesen, weil der PC des Beklagten zu alt war, um The Witcher 2 spielen zu können. Geklagt hatte eine Hamburger Kanzlei im Auftrag von Entwickler CD Projekt Red.

Es ist kein Geheimnis, dass CD Projekt Red Filesharer abmahnen lässt. Das war bei The Witcher 2 so und wird vermutlich auch wieder bei The Witcher 3 der Fall sein. Beim Vorgänger des von RPG-Fans lang erwarteten Spiels wurde nun ein solcher Filesharing-Fall entschieden - zugunsten des Beklagten. Er konnte glaubhaft darlegen, dass sein Rechner viel zu alt ist, um The Witcher 2 zu spielen und damit musste er auch nicht für die angeblich begangene Urheberrechtsverletzung zahlen.

Im Fall trat die Kanzlei RKA Rechtsanwälte Reichelt Klute für CD Projekt Red auf, während die beklagte Seite von Wilde Beuger Solmecke vertreten wurde. Dort wird im Blog nun auch erklärt, dass man dem Gericht bei der Verteidigung glaubhaft darlegen konnte, dass der PC des Anschlussinhabers viel zu alt war, um überhaupt The Witcher 2 zu spielen. Dem Amtsgericht Leipzig genügte das.

"Zum Zeitpunkt der vermeintlichen Rechtsverletzung hatte auch der volljährige Sohn unseres Mandanten Zugriff auf den Internetanschluss. Der Router stand standardmäßig im Zimmer des Sohnes. Unser Mandant spielt selbst keine Computerspiele, bis auf Ausnahme des Spieles "Solitär", das jedoch auf dem PC vorinstalliert war. Dies konnte der Sohn, der als Zeuge geladen war, auch bestätigen. Zudem ist der PC unseres Mandanten nachweislich so alt gewesen, dass das streitgegenständliche Spiel hier gar nicht auf diesem PC hätte abgespielt werden können."

Im Urteil vom 7.04.2015 (Az. 114 C 6702/14) steht dann auch geschrieben, dass die Klage abgewiesen wurde. Der Beklagte habe seiner sekundären Darlegungslast genüge getan und seine Täterschaft widerlegen können. Mangels weiteren Beweisen wird es nicht zu einer Fortsetzung des Streits kommen.

Das Urteil dürfte letztlich aber kein Freifahrtschein für Filesharer sein, die jetzt einfach auf alter Technik Daten durch das Netz bewegen. Der Fall kann an einem anderen Gericht anders ausfallen. Das Urteil zeigt aber auch, dass es zunehmend schwerer wird, Abmahnung aus Ureberrechtsverletzung gerichtlich durchzusetzen.

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Ungelesen 19.04.15, 19:00   #2
MW75
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Wenn man die Quelle mal genau liest, dann stellt man fest,daß die Klage nicht wegen des PC-Alters abgelehnt wurde,sondern weil der Beklagte die sogenannte Störerhaftung entkräften konnte.
Selbst wenn ein Richter tatsächlich das Alter das PCs als Ablehnungsgrund heranziehen sollte,müsste man wohl mit einer Berufung rechnen, weil ja nicht die mögliche Benutzung des Spiels abgemahnt wurde,sondern dessen Verteilung via Filesharing...und das geht auf auf PCs,die zu schwach sind,um das Game zu zocken.
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