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Ungelesen 22.02.17, 12:04   #1
TinyTimm
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Standard Fastnacht: Was ist erlaubt, und was nicht?

Zitat:
Darf ich kostümiert auf dem Fahrrad sitzen? Darf ich mit einer Maske in eine Bank einlaufen und wie sexy darf mein Kostüm eigentlich sein? Bernd Wolf aus der Rechtsredaktion klärt auf.

Mit welchem Kostüm darf ich mich nicht ans Steuer setzen?

Grundsätzlich darf ich mich mit jedem Kostüm hinters Steuer setzen. Aber: Was Mann oder Frau anhat, das darf nicht Sicht, Gehör oder Bewegungsfreiheit einschränken. Also: dickes Bärenfell, Augenklappe �* la Johnny Depp – wenn ich nicht mehr richtig sehen kann oder nichts mehr höre und deswegen das Auto nicht mehr sicher führe, ist das Kostüm im Auto tabu. Und, wichtig: baue ich mit und wegen meiner Fastnachtsmaskierung einen Unfall, dann ist alles anders. Dann drohen Bußgeld, vielleicht sogar Geldstrafe oder Schlimmeres. Und: die Kasko-Versicherung sagt: das war fahrlässig, kein Versicherungsschutz! Dann muss ich den Schaden an meinem Auto selbst zahlen.

Darf ich mit einem Kostüm Fahrrad fahren?

Da gilt Entsprechendes wie im Auto: Ich muss alles sehen und hören können, damit ich sicher fahren kann. Ist die Verkehrssicherheit nicht mehr ganz gewährleistet, es passiert aber nichts und ich werde angehalten, bleibt es bei einem Verwarnungsgeld von zehn Euro; passiert was, wird es wieder eng. Übrigens: So ähnlich gilt das auch bei Alkohol am Lenker. Erst über 1,6 Promille darf ich partout kein Rad mehr fahren. Baue ich aber besoffen mit dem Rad einen Unfall, dann bin ich auch unter 1,6 Promille schon dran.

Halbnackt unterwegs: Wie sexy darf mein Kostüm sein?

Sehr schwierig: Exhibitionist kann nur ein Mann sein. Entblättert sich eine Frau über die Maßen, kommen in Frage: Belästigung der Allgemeinheit, das ist eine Ordnungswidrigkeit. Für Erregung öffentlichen Ärgernisses müsste die Frau sexuelle Handlungen vornehmen. Aber es kommt sehr auf den Einzelfall an: Wird die Frau warnend angesprochen, kommt die Polizei? Zieht sie sich dann was über? Und all das wird im Allgäu sicher anders gehandelt als in einer Fastnachtsmetropole. Aber zu bedenken ist was anderes: nämlich dass etwa der Deutsche Anwaltsverein sagt: ein Bützchen zu Karneval gehört zum Brauchtum! Küsschen ist also erlaubt, keine sexuelle Belästigung! Im Zweifel müsste also die halbnackte Frau dauernd „Nein!“ sagen, um nicht von übergriffigen Männern angegrabscht zu werden.

Was ist bei Kostümen verboten?

Eine alte Polizeiuniform oder eine gefakte, die einer echten Polizeiuniform zum Verwechseln ähnlich sieht, das ist strafbarer Missbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen. Das ist verboten und wird von echten Polizisten auch angezeigt. Und sog. „Anscheinswaffen“, die wie echte aussehen, dürfen nach dem Waffengesetz auch nicht mitgeführt werden, das ist eine Ordnungswidrigkeit. Aber gegen einen Western-Revolver im Halfter des Cowboys ist nichts einzuwenden und gegen Ganzkörperanzüge auch nicht.

Kostümiert in die Bank oder Tankstelle?

Banken und Tankstellen haben das Hausrecht und müssen es nicht hinnehmen, dass jemand maskiert reinkommt und nicht klar ist: Sind das Jecken oder doch Bankräuber? Jeder sollte es sich also gut überlegen, bevor er maskiert Geld abhebt oder tankt. Denn die Mitarbeiter können einen auch rausschmeißen.

Darf ich fremden Männern die Krawatte abschneiden?

Das ist erst mal eine rechtswidrige Sachbeschädigung, ohne Spaß! In humorfreien Regionen, wo es keinen Fasching gibt, ist man dran: Freiheitsstrafe, aber wahrscheinlicher: Geldstrafe. Hier im Südwesten kommt es darauf an: an Schwerdonnerstag, die Möhnen hocken zusammen, haben Scheren in ihre Händen, kommt ein Mann dazu, läuft nicht weg, hat vielleicht auch seinen schäbigsten Schlips an – da geht man dann von einer Einwilligung des Krawattenträgers in die Sachbeschädigung aus, nicht rechtswidrig. Aber das ist riskant: Ist der Typ anders drauf, hat eine Tausend-Euro-Krawatte an, keine Ahnung vom Schmutzigen Donnerstag, und die alten Weiber machen schnipp schnapp – das kann teuer werden.

Ist wild pinkeln an Fastnacht okay?

Nein! Das ist nicht okay! Im Gegenteil, die Städte gehen immer rabiater gegen Wildpinkler vor. Das ist eine Ordnungswidrigkeit und kann – je nach Schwere der Tat – richtig teuer werden. 40 Euro kostet es mindestens, wenn man es nicht mehr aufs Dixi-Klo oder in die Kneipe schafft; in der Karnevalszeit liegen die Bußgelder sogar zwischen 75 und 200 Euro. Und wer sich an einem denkmalgeschützten Gebäude erleichtert, also am Dom zum Beispiel, der zahlt auch schon mal 5000 Euro.

Verletzt durch Kamelle: Gibt es Schmerzensgeld?

Wenn ich beim Fastnachtsumzug am Straßenrand stehe und Kamelle an den Kopf kriege, kann ich mich nicht beschweren. Damit muss ich rechnen. Die Hoffnung, für so eine Verletzung Schmerzensgeld zu kassieren, ist gering. Die meisten Richter haben solche Klagen immer abgewiesen. Begründung: Das Werfen von Süßigkeiten bei Rosenmontagsumzügen sei durchaus erwünscht, und Verletzungen lassen sich dabei nicht völlig ausschließen. Also getreu dem Alten Testament: Wer sich gern in Gefahr begibt, kommt darin um.
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In Deutschland ist wohl alles streng geregelt, auch der Spaß.
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