Hier liegt es aber an der Politik. Die Verfassungsschutz Ämter sind nichts anderes als Sammler von Erkenntnissen. Ein Verbot beantragen kann nur die Bundesregierung, der Bundestag oder der Bundesrat. Dieser Weg wird gescheut auch wegen dem Fiasko mit dem NPD Verbotsverfahren. Man wartet schlicht bis das Kind in den Brunnen gefallen ist.
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