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Ungelesen 05.05.25, 04:39   #4
MotherFocker
AZOR AHAI
 
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Zitat:
Zitat von bambamfeuerstein Beitrag anzeigen
hat jemand zufällig ne quelle ob die 15 jahre auch für bestehende führerscheine gelten?

finde da nämlich nüschts
Das [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ] lässt sich darüber nicht so eindeutig aus, es ist aber davon auszugehen, dass diese Regelung für erstmalige Fahrerlaubnisinhaber* und danach ab dem 65. Lebensjahr gilt.
Zitat:
Medizinische Checks bei der Erstausstellung

Vor der erstmaligen Ausstellung eines Führerscheins muss ein medizinischer Check erfolgen – inklusive Sehtest und Untersuchung des Herz-Kreislauf-Systems.

Bei PKW- und Motorradführerscheinen dürfen die Mitgliedstaaten diesen Check jedoch durch Selbstauskunftsformulare oder alternative Maßnahmen bei der Erneuerung ersetzen. Falsche Angaben können jedoch bestraft werden.

Auf Initiative der Abgeordneten sollen die nationalen Behörden zudem das öffentliche Bewusstsein für die Mindestanforderungen an die körperliche und geistige Fahrtüchtigkeit stärken.
* Wichtig; Es gilt zwingend zu unterscheiden (zumindest nach deutscher Gesetzeslage), dass es sich um die Fahrerlaubnis handelt. Der "Führerschein" ist lediglich ein Dokument (physisch oder digital), welches die Fahrerlaubnis sichtbar macht.
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