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myGully |
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28.03.19, 19:20
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#1
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EX-Moderator
Registriert seit: Jul 2012
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Beiträge: 4.652
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WhatsApp soll überwacht werden: Bund fordert Erlaubnis für Online-Durchsuchungen
Zitat:
Das Bundesinnenministerium plant mit einem neuen Gesetzesentwurf dem Verfassungsschutz zukünftig Rechte zur Überwachung von verschlüsselten Messengern zuzuschreiben. Betroffen davon sind unter anderem Dienste wie Whatsapp und Telegram.
Innenminister Horst Seehofer (CSU) hat den Plan seines Ministeriums verteidigt, dem Verfassungsschutz das Ausspähen von verschlüsselten Messengern wie Whatsapp und Telegram zu erlauben.
"Die kriminellen, manchmal auch terroristischen Vorgehensweisen erfolgen nicht mehr mit den technischen Mitteln wie in der Vergangenheit, mit dem Telefon, sondern auch unter Anwendung modernster technologischer Mittel", sagte Seehofer am Donnerstag in Berlin. "Da brauchen wir die Möglichkeit, dass wir hier auch als Sicherheitsbehörden mithalten können." Die Erweiterung der Befugnisse sei dringend notwendig - "und da wird sich auch niemand mit guten Gründen gegen verwehren können", sagte Seehofer.
Verfassungsschutz soll Zugriff auf Smartphones, Computer & Co. erhalten
Wie die Deutsche Presse-Agentur zuvor berichtete, soll der Verfassungsschutz eine Lizenz zum Hacken bekommen, um mutmaßliche Extremisten künftig noch besser auszuspähen. Konkret geht es um die Erlaubnis für "Online-Durchsuchungen".
Darunter versteht man den verdeckten Zugriff auf Computer, Smartphones und andere IT-Geräte. Außerdem soll dem Nachrichtendienst nach Angaben aus dem Innenministerium die sogenannten Quellen-TKÜ gestattet werden. Diese Art der Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) ermöglicht es, auch Chats und Sprachnachrichten abzuhören, die verschlüsselt versendet werden.
Gegner des Vorschlages befürchten unmäßige Eingriffe in die Privatsphäre von Bürgern. Seehofer betonte, das Gesetzgebungsverfahren sei noch ganz am Anfang. Jedes eingebrachte Argument werde abgewägt - "auch die Kontrollmöglichkeit des staatlichen Vorgehens".
Auch Minderjährige unter 14 betroffen
Darüber hinaus soll der Verfassungsschutz nach dem Willen von Seehofer in Zukunft auch Informationen über radikalisierte Kindern speichern dürfen. Das ist bislang verboten. Sachverhalte, bei denen es um Kinder geht, dürfen zwar jetzt schon in den Akten des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) festgehalten werden. Ein Eintrag im Nachrichtlichen Informationssystem (NADIS) ist aber nicht erlaubt.
Die Idee hinter der bislang geltenden Mindestaltersgrenze von 14 Jahren war: Wer durch die Indoktrination der Eltern oder eigene Verirrungen in der Kindheit auf dem Radar des Verfassungsschutzes landet, soll später deshalb keine Nachteile haben. Etwa bei den Ausländerbehörden. Oder wenn er sich als Erwachsener um eine Stelle bewirbt, für die eine Sicherheitsprüfung verlangt wird.
Eine weitere Zielgruppe sind Kinder, die sich alleine im Internet radikalisieren oder in Moschee-Vereinen, die ihre Eltern fälschlicherweise für unverdächtig halten. Auch bei jüngeren Kindern sind Einflüsse von Fremden nicht ganz auszuschließen. Das hat sich etwa bei den Ermittlungen zum Terroranschlag auf dem Breitscheidplatz gezeigt. Nach dem Anschlag kam heraus, dass Bilal Ben Ammar, ein tunesischer Bekannter des späteren Attentäters Anis Amri, 2016 in einer Berliner Flüchtlingsunterkunft mit einem Jugendlichen und einem Kleinkind Enthauptungen durch den IS "nachgespielt" hatte. In Einzelfällen könnten von der neuen Regelung auch Kinder, die von Rechtsextremisten indoktriniert werden, betroffen sein
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Die folgenden 2 Mitglieder haben sich bei ShiiRLoXX bedankt:
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28.03.19, 19:31
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#2
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Forenbetrieb eingestellt
Registriert seit: Jun 2016
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Beiträge: 1.313
Bedankt: 913
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Die Frage ist, ob die Dienste mitmachen.
Bei Whatsapp bin ich mir sicher, dass die den Zugriff erlauben, bei Telegram eventuell nicht.
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Foren-Aktivität seitens mir wurde aufgrund der hier verbotenen Kritik an Greta endgültig eingestellt. Verbleibt in eurer Filterblase.
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