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-   -   [Recht & Politik] Deutschland streicht Geld für Ungeimpfte (https://mygully.com/showthread.php?t=6482021)

TinyTimm 22.09.21 17:42

Deutschland streicht Geld für Ungeimpfte
 
Zitat:

Während in Österreich derzeit noch über eine „3-G“-Pflicht am Arbeitsplatz debattiert wird, verschärft Deutschland – wenige Tage vor der Bundestagswahl – als drittes Nachbarland nach Slowenien und Italien die Regeln für Nichtgeimpfte spürbar: Bei Verdienstausfällen wegen angeordneter CoV-Quarantäne sollen Ungeimpfte künftig keine Entschädigung mehr bekommen. Und Schnelltests gibt es nicht mehr gratis.

Darauf verständigten sich die Gesundheitsminister von Bund und Ländern am Mittwoch laut dpa. Die Regelung soll spätestens ab 1. November gelten. Betroffen sind davon alle Ungeimpften, für die es eine Impfempfehlung gibt und die sich auch impfen lassen können. In Slowenien gilt eine „3-G“-Pflicht am Arbeitsplatz bereits, Italien hatte sie zuletzt beschlossen. Daraufhin ging die Impfrate in Italien – zumindest bisher – spürbar nach oben.

Bei den Beratungen der Minister ging es um eine deutschlandweit einheitliche Linie. Erste Länder hatten bereits jeweils für sich entschieden, dass Nichtgeimpfte bald keinen Entschädigungsanspruch mehr haben sollen.

Das Bundesinfektionsschutzgesetz sieht das auch schon vor, wenn eine Absonderung hätte vermieden werden können, indem man eine empfohlene Schutzimpfung in Anspruch nimmt. Da inzwischen auch ausreichend Impfstoff zur Verfügung steht, soll das nun umgesetzt werden. Die Einzelheiten regeln die Länder selbst.

Grundsätzlich Anspruch auf Lohnersatz

Grundsätzlich haben Beschäftigte, die wegen einer amtlichen Quarantäneanordnung zu Hause bleiben müssen, in den ersten sechs Wochen Anspruch auf Lohnersatz durch den Staat in voller Höhe, ab der siebenten Woche noch in Höhe von 67 Prozent. Diese Regelung soll nun spätestens ab 1. November für nicht geimpfte Menschen, für die eine Impfempfehlung vorliegt, nicht mehr gelten, wenn sie als Kontaktpersonen von CoV-Infizierten oder als Reiserückkehrer aus einem Risikogebiet im Ausland in Quarantäne müssen und nicht zur Arbeit dürfen. Für vollständig Geimpfte gelten in der Regel keine Quarantäneanordnungen.

„Nicht Druck, sondern Fairness“

Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) verteidigte das Ende des finanziellen Ausgleichs bei Ungeimpften. „Da geht es übrigens nicht um Druck, sondern um Fairness gegenüber auch den Geimpften. Warum sollen andere dafür zahlen, dass jemand für sich entscheidet, sich nicht impfen zu lassen?“, sagte der CDU-Politiker vor den Beratungen im ZDF.

Der Vorsitzende der Ländergesundheitsminister, Klaus Holetschek (CSU) aus Bayern, sagte der „Rheinischen Post“ (Mittwoch-Ausgabe): „Das bundesweit geltende Gesetz legt ganz klar fest: Wer sich bewusst nicht impfen lässt, obwohl es keine medizinischen Hindernisse dafür gibt und durch die Impfung eine Quarantäne hätte vermeiden können, hat bei einer Quarantäne keinen Anspruch auf Verdienstausfallentschädigung.“ Wer erkranke – was übrigens ja auch mit Impfung in manchen Fällen möglich sei –, bekomme weiterhin sein Geld vom Arbeitgeber wie bei jeder anderen Krankheit auch.

Schnelltests werden kostenpflichtig

CoV-Schnelltests müssen ab 11. Oktober meist selbst bezahlt werden. Generell gratis bleiben sie noch für Menschen, die sich nicht impfen lassen können, darunter Kinder unter zwölf Jahren. Das legte eine neue Verordnung des Gesundheitsministeriums fest, die einen entsprechenden Bund-Länder-Beschluss umsetzt.

Möglichkeit der Impfung als Begründung

Da inzwischen Gratisimpfungen für alle möglich sind, sei eine dauerhafte Übernahme der Testkosten durch die Steuerzahler nicht länger nötig, hieß es zur Begründung. Es gibt allerdings bis Jahresende Ausnahmen – etwa können Kinder von zwölf bis 17 Jahren und Schwangere noch bis 31. Dezember mindestens einen kostenlosen Test pro Woche machen. Denn für sie steht die Impfung noch nicht so zur Verfügung.

Generell weiter gratis testen lassen können sich laut der Verordnung Kinder, die das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder erst in den letzten drei Monaten vor dem Test zwölf Jahre alt geworden sind. Gratis bleibt der Test unter anderem auch für Menschen, die zum Beenden einer Quarantäne wegen einer CoV-Infektion einen Test brauchen.
Quelle:[Link nur für registrierte und freigeschaltete Mitglieder sichtbar. Jetzt registrieren...]

MadWarbeast 22.09.21 18:58

...wen [Link nur für registrierte und freigeschaltete Mitglieder sichtbar. Jetzt registrieren...] dazu interessiert.

Lg

nolte 22.09.21 19:53

Die Begründung ist: man hätte mit der Impfung die Quarantäne verhindern können. Das heißt im Umkehrschluß: geimpfte Erkrankte/Infizierte/Kontaktpersonen müssen nicht in Quarantäne weil, sie sind zwar ansteckend aber geimpft? Oder sie müssen auch in Quarantäne und bekommen den Ausgleich, weil die Impfung die Quarantäne verhindert hat?
Verstehe die Logik nicht.


Karl Lauterbach (SPD) warnte gegenüber der Rheinischen Post (Mittwochausgabe),
Zitat:

eine solche Regelung werde dazu führen, dass sich die betroffenen Menschen gar nicht erst in Quarantäne begeben. »Das wird insbesondere bei einkommensschwächeren Menschen der Fall sein.« Er rechne sogar damit, dass durch einen Verdienstausfall bei Quarantäne die Testbereitschaft abnehmen werde. »Es ist doch absolut lebensfern, dass sich Menschen auf eigene Kosten testen lassen, um dann im Fall eines positiven Ergebnisses auch noch ohne Verdienstersatz in Quarantäne zu gehen.« Dieser Effekt hätte negative Auswirkungen sowohl auf die weitere Pandemiebekämpfung als auch auf die Gesundheit derjenigen, die eigentlich in Quarantäne und womöglich medizinisch versorgt werden müssten.

CyberCube01 22.09.21 20:43

Bei uns in der Umgebung zahlen einige Firmen trotzdem den Mitarbeitern, die in Quarantäne sind, das Gehalt/Lohn. Zumindest wurde es öffentlich von den Geschäftsleitungen so bekannt gegeben. Die setzten sich über diese Richtlinie hinweg.

The Dam 23.09.21 05:31

Und was macht ein Ungeimpfter ab November dann, wenn er Symptome verspürt?

Richtig.- Gar nichts. Keinen Test und bloß niemanden informieren.

pauli8 23.09.21 06:55

Hier der Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz im einzelnen...

Zitat:

Entschädigungsleistungen gem. § 56 IfSG für Personen ohne Impfschutz gegen COVID-19

Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) gewährt in § 56 Absatz 1 Personen eine finanzielle Entschädigungsleistung, denen von der zuständigen Behörde die Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit ganz oder teilweise untersagt bzw. eine Absonderung angeordnet wurde. Ausdrücklich sieht das IfSG von der Gewährung einer Entschädigungsleistung ab, wenn das Tätigkeitsverbot oder die Quarantäneanordnung durch Inanspruchnahme einer öffentlich empfohlenen Schutzimpfung oder anderen Maßnahme der spezifischen Prophylaxe hätte vermieden werden können.

Seit einigen Wochen stehen ausreichende Mengen Impfstoff zur Verfügung, um allen Bürgerinnen und Bürgern in Deutschland eine Impfung gegen COVID-19 an-bieten zu können. Impfwillige Personen können flächendeckend, niedrigschwellig und ohne Wartezeiten eine Impfung gegen COVID-19 erhalten. Personen, für die eine allgemeine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission vorliegt, erhalten nach dem IfSG als Kontaktpersonen oder Reiserückkehrer aus Risikogebieten aufgrund der flächendeckenden Verfügbarkeit von Impfangeboten zukünftig keine Entschädigung auf Kosten der Allgemeinheit, wenn im Falle eines Tätigkeitsverbots bzw. einer Quarantäneanordnung kein vollständiger Impfschutz vorliegt. Personen mit vollständigem Impfschutz unterliegen im Übrigen grundsätzlich keiner Quarantänepflicht mehr.


Aus diesem Grunde fassen die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der (aller) Länder im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Gesundheit folgenden Beschluss:

1. Die Länder werden spätestens ab dem 1. November 2021 denjenigen Personen keine Entschädigungsleistungen gemäß § 56 Absatz 1 IfSG mehr gewähren, die als Kontaktpersonen oder als Reiserückkehrer aus einem Risikogebiet bei einem wegen COVID-19 behördlich angeordneten Tätigkeitsverbot oder behördlich angeordneter Absonderung keine vollständigen Impfschutz mit einem auf der Internetseite des Paul-Ehrlich-Instituts ([Link nur für registrierte und freigeschaltete Mitglieder sichtbar. Jetzt registrieren...]) gelisteten Impfstoff gegen COVID-19 vor-weisen können, obwohl für sie eine öffentliche Empfehlung für eine Schutzimpfung nach § 20 Absatz 3 IfSG vorliegt.

2. Die Entschädigungsleistung gemäß § 56 Abs. 1 IfSG wird weiterhin Personen gewährt, für die in einem Zeitraum von bis zu acht Wochen vor der Absonderungsanordnung oder des Tätigkeitsverbots keine öffentliche Empfehlung für eine Impfung gegen COVID-19 vorlag.

Gleiches gilt, sofern eine medizinische Kontraindikation hinsichtlich der COVID-19-Schutzimpfung durch ärztliches Attest bestätigt wird.

Quelle:

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bambamfeuerstein 23.09.21 07:26

Zitat:

Zitat von The Dam (Beitrag 41904862)
Und was macht ein Ungeimpfter ab November dann, wenn er Symptome verspürt?

Richtig.- Gar nichts. Keinen Test und bloß niemanden informieren.

die meisten, die sich bis november nicht haben impfen lassen, gehören eh zu den "speziellen".
auch ohne die änderung würden die den virus rumverteilen

muavenet 23.09.21 16:50

Zitat:

Zitat von CyberCube01 (Beitrag 41902006)
Die setzten sich über diese Richtlinie hinweg.

Die setzen sich über gar nichts hinweg, da die das freiwillig bezahlen (obwohl sie's nicht müssten). Ist also deren Problem.

The Dam 24.09.21 15:47

Zitat:

Zitat von bambamfeuerstein (Beitrag 41905662)
die meisten, die sich bis november nicht haben impfen lassen, gehören eh zu den "speziellen".
auch ohne die änderung würden die den virus rumverteilen


Soso, und das weißt Du woher? Kennst Du die meisten, die sich nicht impfen lassen werden? Oder ist das halt wieder so eine Aussage, die diejenigen, die lieber nachplappern als nachdenken, unreflektiert als wahr hinnehmen, weil Mehrheitsmeinung?



Im Übrigen lässt sich diese Regelung relativ einfach aushebeln. Die Streichung des Lohnersatzes betrifft nur die Quarantäne, nicht aber die Erkrankung selbst. Es genügt als völlig, wenn man am ersten Tag der Quarantäne Symptome verspürt und sich daraufhin krank schreiben lässt. Und es müssen nicht einmal Corona-Symptome sein, Rückenschmerzen tun es auch.


Allen ein schönes Wahlwochenende! (Und daran denken, wer nicht wählt, wählt indirekt FDP oder AFD)

Taldron 24.09.21 16:03

Ich will auf gar keine Diskussion über die Gründe von Impfung/Impfgegner eingehen.
Das ist hier auch nicht das Thema.

Wenn ich mir den Artikel so durchlese, ungeachtet der jeweiligen Interessen beider "Parteien" (Geimpfte/Ungeimpfte), dann könnte die Regierung doch quasi auch Folgendes erlassen:

Wer nicht arbeitet und Arbeit in jeglicher Form ablehnt, bekommt von heute auf Morgen keine Fortzahlung von Lohnersatzleistungen.

Nochmal: es geht mir hier nicht um die Beweggründe, weshalb sich manche impfen lassen und andere nicht. Ich selbst bin geimpft aber ich verurteile nicht jemanden, der seine Gründe hat, dies nicht zu tun.

Es geht mir hier wirklich um den Schritt, welchen die Regierung hier macht und ich sehe dies als den falschen Weg und vermute, dass dieser Erlass bei einer entsprechenden Klage keinen Erfolg haben wird.

Caplan 25.09.21 06:16

Zitat:

Allen ein schönes Wahlwochenende! (Und daran denken, wer nicht wählt, wählt indirekt FDP oder AFD)
Steile These..:eek:

Wer nicht waehlt, hat in erster Linie das Recht auf Meckern verloren.

CyberCube01 26.09.21 13:56

Und unsere lieben Beamten bekommen wieder mal eine Extra Wurst
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Amiganer 30.09.21 12:24

Es wird Geld für Ungeimpfte gestrichen.

Gilt nur nicht für Beamte. Die [Link nur für registrierte und freigeschaltete Mitglieder sichtbar. Jetzt registrieren...]weiterhin ihr Geld.

Kirkwscks4eva 01.10.21 18:12

Ob dies rechtlich Bestand behalten wird, das wird sich zeigen. Vorstellen kann ich es mir irgendwie nicht. Sollte dies jedoch bestehen bleiben, welche Blase wird es nach sich ziehen? In Deutschland herrscht keine Impfpflicht, aber Lohnweiterzahlungen wird es nicht geben wenn sich jemand nicht geimpftes ansteckt und in Quarantäne kommt.


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