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13.02.13, 17:01
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Urheberrecht: Regierung will Abmahnabzocke doch nicht begrenzen
Urheberrrecht: Regierung will Abmahnabzocke doch nicht begrenzen
Zitat:
Union und FDP streiten um einen Gesetzentwurf, der Abmahnungen bei Filesharing deckeln soll. Er war fertig, gefiel aber der Industrie nicht. Nun wird der Schutz gesenkt.
Schätzungsweise 4,3 Millionen Menschen in Deutschland haben schon einmal eine kostenpflichtige Abmahnung erhalten, weil sie illegal Musik, Filme, Bücher oder Software kopiert haben.
Die Industrie und die Regierungskoalition aus Union und FDP halten diese Abmahnungen für einen guten und richtigen Weg, den sie noch ausbauen wollen. Opposition und Kritiker solcher Abmahnungen sind hingegen entsetzt. Für sie sind die sogenannten Abmahnwellen spezialisierter Kanzleien ein bedrohlicher Auswuchs der Urheberrechtsdebatte, den es zu bekämpfen gilt. Er bedrohe viele Menschen finanziell, die vergleichsweise geringe Vergehen begangen hätten.
Die Fronten sind offensichtlich: Musik- und andere Verlage sehen in dem Verfahren einen Weg, Kopierer abzuschrecken, die Regierungskoalition folgt ihrer Argumentation. Verbraucherschützer sehen in dem Verfahren ein Geschäftsmodell von Anwälten und finden, diese missbrauchten das Recht zu ihrem Vorteil. Außerdem bestrafe es Täter zu hart. Die Opposition folgt dieser Argumentation.
Maximal 1.000 Euro Streitwert
Dieser Streit war zuletzt bei der Enquetekommission des Bundestages zum Thema Internet zu besichtigen. Im Zwischenbericht der Arbeitsgruppe Verbraucherschutz konnten sich die beiden Seiten nicht einigen, ob Abmahnungen begrenzt oder ausgedehnt werden sollten. Nun wird er auf einer anderen Ebene weitergeführt.
Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hatte vor einiger Zeit einen Gesetzesentwurf vorbereitet, der die Kosten für Abmahnungen begrenzen sollte. Beispielsweise hieß es in dem Text, dass der Streitwert in einem solchen Verfahren pauschal 1.000 Euro betrage. Das begrenzt die Kosten für den Abgemahnten, da Anwälte somit höchstens 150 Euro Gebühr für das Formulieren des Abmahnbriefes in Rechnung stellen können. Denn die Gebühr der Anwälte richtet sich nach dem Streitwert.
Bislang nehmen Rechteinhaber und Anwälte gern einen Streitwert von ungefähr 10.000 Euro an. Nach Aussagen der Bundesregierung bedeutet das durchschnittlich 700 Euro Kosten für die Betroffenen, die Verbraucherzentrale Bundesverband geht im Durchschnitt von 800 Euro aus, von manchen werden aber auch bis zu 2.000 Euro gefordert.
"Verbesserungen im Detail"
Eine ganze Reihe von Kanzleien in Deutschland hat sich auf solche vorformulierten Briefe spezialisiert, sie sind für sie ein einträgliches Geschäft. Denn meistens zahlen die Betroffenen. Verbraucherschützer nennen das Abzocke und eine "Abmahnindustrie". Sie fordern schon länger, etwas dagegen zu tun.
Das hatte Leutheusser-Schnarrenberger versucht. Die Regierungskoalition hatte sich über den Inhalt ihres Entwurfstextes auch schon geeinigt - und ihn dabei bereits verwässert. So wurden Ausnahmen aufgenommen, bei denen die Deckelung nicht gelten dürfe, beispielsweise bei gewerblichen Verstößen. Schon das ist ein schwieriger Punkt. Nach bisheriger Rechtsprechung geht es nicht darum, dass damit Geld verdient werden sollte, es genügt, dass es beispielsweise ein Album mit mehreren Songs war.
Nach der Beratung der Koalition sah der Entwurf aber immerhin noch einige "Verbesserungen im Detail vor", wie beispielsweise Spiegel Online den Anwalt für IT-und Medienrecht Christian Solmecke zitiert.
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