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[Recht & Politik] Vorratsdatenspeichung hilft nicht bei Verbrechensaufklärung

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Ungelesen 07.06.11, 21:25   #1
snak23
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snak23 wird langsam von ratten respektiert | 121 Respekt Punktesnak23 wird langsam von ratten respektiert | 121 Respekt Punkte
Standard Vorratsdatenspeichung hilft nicht bei Verbrechensaufklärung

Zitat:
Hardliner Schünemann
Vorratsdatenspeichung hilft nicht bei Verbrechensaufklärung

Der niedersächsische Innenminister Uwe Schünemann hat erklärt, dass es mit dem Ende der Vorratsdatenspeicherung im Jahr 2010 keinen Rückgang der Aufklärungsquote bei Straftaten gegeben hat. Schünemann tritt jedoch weiter für eine schnelle Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung ein.
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Niedersachsens Innenminister Uwe Schünemann (CDU) hat eingeräumt, dass es durch das Ende der Vorratsdatenspeicherung keinen Rückgang der Quote in der Straftatenaufklärung gegeben hat. Schünemann, ein überwachungspolitischer Hardliner, sagte vor dem niedersächsischen Landtag: "Erhebliche Auswirkungen im Hinblick auf die Aufklärungsquote bei Straftaten, die im Zusammenhang mit dem Tatmittel Internet begangen wurden, sind für das Jahr 2010 nicht festzustellen."

Am 2. März 2010 wurde die von Union und SPD ausgestaltete Vorratsdatenspeicherung in Deutschland für verfassungswidrig und nichtig erklärt, weil die Große Koalition bei der Umsetzung über die umstrittenen EU-Vorgaben hinausgegangen war. Laut polizeilicher Kriminalitätsstatistik lag die Aufklärungsquote im Jahr 2010 bei 87,3 Prozent. Im Jahr 2009 wurden 83,36 Prozent erreicht, 2008 wurde eine Aufklärungsquote von 86,03 Prozent erreicht.

Schünemann tritt dennoch weiter für die Vorratsdatenspeicherung ein. Der Wegfall der Vorratsdatenspeicherung habe sich verzögert ausgewirkt, argumentierte er. Da wegen fehlender Vorratsdaten viele Verfahren nicht eingeleitet werden konnten, zeigten sich auch keine negativen Auswirkungen auf die Aufklärungsquote, sagte Schünemann.

Patrick Breyer vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung erklärte dagegen: "Die Behauptung, dass 'wegen fehlender Vorratsdaten' keine Verfahren hätten eingeleitet werden können, ist falsch, denn auf Telekommunikationsdaten darf stets nur im Rahmen bereits eingeleiteter Verfahren zugegriffen werden. Tatsächlich sind 2010 nicht weniger, sondern mehr Ermittlungsverfahren wegen Internetdelikten eingeleitet worden als im Vorjahr mit Vorratsdatenspeicherung." Die Politik müsse einsehen, dass Vorratsdatenspeicherung die Falschen treffe, nämlich völlig unschuldige und unverdächtige Bürger.
Das zeig doch das die Politik nicht für das Volk ist!!

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