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myGully |
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23.05.23, 18:23
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#1
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Streuner
Registriert seit: Aug 2013
Beiträge: 11.084
Bedankt: 13.122
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Bei Bezug von Sozialhilfe: Schweiz
Zitat:
Schweiz kann Autoverkauf ukrainischer Geflüchteter kaum durchsetzen
Aus der Ukraine in die Schweiz Geflüchtete müssen seit einigen Monaten ihr Auto verkaufen, wenn sie weiter Sozialhilfe beziehen wollen. Jetzt schauen die zuständigen Behörden genauer hin.
23.05.2023, 18.07 Uhr
Die Schweizer Sozialbehörden wollen Flüchtlinge aus der Ukraine verpflichten, ihre Autos zu verkaufen:
Hier ein Fahrzeug mit entsprechendem Kennzeichen Foto: IMAGO/Manuel Geisser / IMAGO/Geisser
Ukrainer, die vor dem russischen Angriffskrieg in die Schweiz geflohen sind, können nun Probleme mit den eidgenössischen Behörden bekommen – sofern sie Sozialhilfe beziehen. Ein Jahr nach der Ankunft steht eine Vermögensprüfung an. Autobesitzer unter den Flüchtlingen sind deshalb verpflichtet, ihr Fahrzeug zu verkaufen, wenn damit der Vermögensfreibetrag überstiegen wird.
Die Umsetzung in der Praxis gestaltet sich allerdings als schwierig. Bisher haben die Schweizer Behörden noch keinen Autoverkauf verfügt, doch es sind rund ein Dutzend Fälle anhängig, in denen sich betroffene Ukrainer dagegen wehren. Im Kanton Waadt werden fast 50 Fälle bearbeitet, in denen die Sozialbehörden einen Autoverkauf erwägen. Dies berichtet »SRF«.
Um ihr Auto nicht verkaufen zu müssen, legen die Halter Papiere vor, wonach das Fahrzeug einer Person gehört, die in der Ukraine lebt oder geleast ist. Andere ukrainische Pkw-Besitzer hätten nach Schweizer Angaben ihr Auto in die Ukraine zurückgebracht, sobald sie vom Sozialamt von der Verkaufspflicht erfahren haben.
Die Pflicht betrifft insgesamt nur wenige ukrainische Flüchtlinge in der Schweiz. Da höchstens jeder zehnte dieser Haushalte dort über ein Auto verfügt, wird es wohl nicht zu vielen Zwangsverkäufen kommen. Das liegt auch am Wert der betreffenden Autos. »Die wenigsten Fahrzeuge sind so viel wert, dass es sich lohnt, das Auto in der Schweiz zu verkaufen«, sagte Renata Gäumann, die Asylkoordinatorin von Basel-Stadt gegenüber »SRF«. Der Wert des Autos müsse den Vermögensfreibetrag des jeweiligen Haushalts übersteigen, »und das ist in den meisten Fällen nicht gegeben. Das sind keine Luxusautos«, so Gäumann.
Hierzulande wird sowohl bei Deutschen als auch bei ukrainischen Geflüchteten ein Auto grundsätzlich nicht für das zu berücksichtigende Vermögen beim Bezug von Sozialleistungen angerechnet. Daher besteht in der Regel auch nicht die Pflicht, das eigene Auto zu verkaufen.
jso
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Quelle: [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
Ich bin da etwas unbedarft: Was passiert bei einem Unfall, wenn der Halter in der Ukrainer wohnt?
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Die folgenden 3 Mitglieder haben sich bei karfingo bedankt:
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23.05.23, 20:06
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#2
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AZOR AHAI
Registriert seit: Aug 2013
Beiträge: 5.368
Bedankt: 22.664
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Zitat:
Zitat von karfingo
Ich bin da etwas unbedarft: Was passiert bei einem Unfall, wenn der Halter in der Ukrainer wohnt?
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Eigentlich nichts, wenn die Halterpflichten nicht ursächlich für den VU sind.
Ansonsten wird der KFZ-Führer in die Pflicht genommen. So wie bei uns auch.
Topic:
Ein starkes Stück Amtsschimmel...
Nur mal angenommen, diese Ukrainer möchten nach dem Krieg wieder nach Hause. Mit Sack und Pack ohne KFZ....
Und selbst wenn einige ihr Auto verkäufen, würden sie mit Sicherheit gewaltig über den Tisch gezogen werden.
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Folgendes Mitglied bedankte sich bei MotherFocker:
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24.05.23, 06:34
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#3
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Master of Desaster
Registriert seit: Dec 2014
Beiträge: 4.253
Bedankt: 3.339
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So ganz ist mir das noch nicht present
Ob man hierzulande ( DE) Ausnahmen bei ukrainischen Fluechtlingen macht, ist mir nicht bekannt.
Jedoch werden ansonsten Fahrzeuge ab 7.500 € auf das jedweilige Vermoegen von Leistungsbeziehern, ob nun Buergergeld oder Hartz4 Personen , angerechnet.
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Folgendes Mitglied bedankte sich bei Caplan:
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