Kommt auf den Stream an, den man sich ansieht. Wenn ich bei Youtube einen Musikvideo reinziehe, dann juckt es niemanden. Da werden sogar Künstler bekannt, wenn es mehr Klicks gibt.
Wenn ich mir einen Film bei Kino.to reinziehe, dann schaue ich bestimmt keinen Muskivideo an, sondern schaue mir Kino-Filme an, die gerade mal im Kino angelaufen sind. Ja und genau hier setzt die Grauzone an, denn die Filmindustrie möchte, das die Leute Ihre Filme im Kino ansehen und nicht kostenlos im Internet, wodurch sie auch enorme Gewinneinbußen haben.
Da würde der Richter eher der Fiilmindustrie recht geben in dieser Grauzone.
__________________
|