Moin,
na, da müssen wir wohl mal ein wenig helfen.
Nein. Natürlich nicht. Wenn Du dich mal in Ansätzen in die Grundlagen der Vererbungslehre eingelesen und davon sagen wir mal 30 % verstanden hast, wird dir schlagartig klar werden, dass es handfeste medizinische Gründe gibt, die ein Verbot der Heirat zwischen Eltern und Kindern Rechtfertigen. Für den Anfang würde es reichen, wenn Du dich mit den Grundzügen des Begriffes
Inzucht beim Menschen befasst. Solltest Du das Thema spannend finden, seien Dir die
Mendelschen Regeln als weiterführende Lektüre empfohlen. Vielleicht erinnerst Du dich ja. Die Sache mit den Erbsen aus den ersten Jahren des Biologieunterrichts.
Wie du auch ohne die Artikel gelesen zu haben ahnst, gibt es also sachliche Gründe, eine Hochzeit zwischen Eltern und Kind zu verbieten. Wo wären diese sachlichen Gründe bei einer Hochzeit zwischen zwei Frauen, die nicht in gerader Linie verwandt sind?
In diesem Moment glaubst du einen Geistesblitz gehabt zu haben. Jaha! Aber Vater und Sohn können ja keine Kinder bekommen und deshalb trifft das mit den Erbkrankheiten nicht zu.
Auch das ist einfach zu erklären. Würde man in den entsprechenden Paragraphen darauf abstellen das eine zwischen in einer Linie Verwandten dann erlaubt wäre, wenn aus der Verbindung keine Kinder entstehen können, würde ein Verbot schon dann in Frage gestellt werden, wenn die Partner erklären, immer verhüten zu wollen. Und wie fast alle wissen, gibt es keine zu 100 % sichere Verhütungsmethode. Auch eine Vasektomie oder eine Ligatur schließen Nachwuchs nicht komplett aus. Selbst Adoptivkinder fallen unter diese Regelung. Denn sie haben die Rechtsstellung eines leiblichen Kindes mit allen Konsequenzen.
Offenbar kennt der Gesetzgeber seine Pappenheimer. Um nun endlosen Prozessen in jedem Einzelfall aus dem Weg zu gehen und, um auch den moralischen Aspekt der Sache nicht unerwähnt zu lassen, um das Verhältnis zwischen Eltern und Kindern auch in den nur sehr wenigen Fällen als das zu belassen, was es sein soll, sind alle Ehen zwischen in direkter Linie Verwandten verboten. Ohne Wenn und Aber.
Der vermeintliche Geistesblitz waren doch nur Kurzschlussfunken.
Ich denke, du hast mit Vererbungslehre erst einmal für die nächsten Wochen genug zu tun. Es wäre unfair, nun auch noch Kenntnisse im Personenstandsrecht zu erwarten.
Nur so viel. Wer in Deutschland (!) heiraten will, der muss zur Überzeugung des Standesbeamten die Bedeutung der Ehe erfassen können und den freien Willen haben, sie einzugehen. Ich weiß nun nicht, was dir dein Hund oder deine Zange erzählt haben. Es spielt auch in dieser Sache keine Rolle. Das sie dich überzeugen können mag ich gerne glauben. Aber bei einem deutschen Standesbeamten dürfte das ausgeschlossen sein.
Es ist mir egal, ob nun Schneeflöckchen, Regentropfen oder irgendeine andere Wettererscheinung hier reinkommt. Wenn sie nicht diesen Blödsinn von Hunden und Zangen erzählt, ist sie dem Status eines ernst zu nehmenden Gesprächspartners um Lichtjahre näher als Du.