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Ungelesen 18.05.24, 16:31   #6
Draalz
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Wow!

Das ist eine interessante Beleuchtung dieser Fakten. Beide Äußerungen des Spiegels kannte ich nicht. Bei der ersten habe ich noch nicht gelebt, bei der 2. würde ich das auf den Zeitgeist, der die Vernichtung der deutschen Kultur einleitet, zurückführen.

Habt ihr schon mal beobachtet, dass junge Führungskräfte alles neu entdecken, entwickeln und verwirklichen wollen, also Erkenntnisse, die unsere Vorfahren schon lange entschlüsselt haben?
Diese Vorgehensweise ist hochgradig ineffizient, kostet viel Geld und Arbeitskraft.

Für mein Empfinden hätten bei der Kolumne 2023 im Spiegel Köpfe rollen müssen. Eine Redaktion wird auch dafür bezahlt, dass veröffentliche Inhalte rechtssicher und sittlich sind.

Zitat:
Zitat von Melvin van Horne Beitrag anzeigen
Nach meinem Verständnis kann der Kontext und ähnliche Bewertungen bei der Strafzumessung eine Rolle spielen. Aber nicht bei der Frage, ob es strafbar ist oder nicht.

Ich gebe zu, dass ich nicht wusste, das es sich bei dieser Parole um eine verbotene Äusserung handelt.
Ich wusste das auch nicht und stimme Dir bezüglich der Strafbarkeit zu. Frau Hummels zu 13000 Euro zu verklagen würde ich jedoch für nicht angemessen halten.
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