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Zitat von Kirkwscks4eva
Die Künast hat sich damals mit ihrer Haltung zu Sex mit Kindern keine Freunde gemacht. Das muss ihr aber auch bewusst gewesen sein. Sie zu beleidigen und zu bedrohen geht allerdings gar nicht. In diesem Fall Strafanzeigen wohlmöglich aber schon.
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Was du nicht sagst. Hast du dafür eine Quelle?
In Wirklichkeit sah das nämlich so aus:
Zitat:
Landgericht: Facebook-Post verwendete erkennbar Falschzitat Künasts
Hintergrund ist ein Zwischenruf von Künast aus dem Jahr 1986 im Berliner Abgeordnetenhaus im Zusammenhang mit der damaligen Pädophilie-Debatte bei den Grünen. Ihr war damals unterstellt worden, sich hinter Forderungen nach Straffreiheit für Sex mit Kindern zu stellen. Dies hatte sie zurückgewiesen.
Neuer Anlass für die Kommentare auf Facebook war dann ein Artikel auf Welt.de unter der Überschrift "Grünen-Politikerin Künast gerät in Erklärungsnot" aus 2015. "Klingt das nicht, als wäre Sex mit Kindern ohne Gewalt okay?", fragt der Autor in dem Artikel.
Ein Facebook-Post hatte diese Aussage mit einem Foto von Künast und einer ihr in den Mund gelegten Aussage zur Zulässigkeit von Sex mit Kindern verwendet: "Komma, wenn keine Gewalt im Spiel ist, ist Sex mit Kindern doch ganz ok. Ist mal gut jetzt". Die Kommentare, um die es vor dem LG Berlin ging, sind allesamt Reaktionen auf diesen Post. Dessen Verfasser sei ein bekannter Blog-Betreiber, bekannt für die Verbreitung von Fake-News, und werde außerdem seit Jahren vom Verfassungsschutz beobachtet, so hatte Künast argumentiert. Außerdem betreibe der Mann einen Online-Shop, in dem er Produkte wie z.B. Aufkleber verkaufe, die bekannte Personen des öffentlichen Lebens verächtlich machen.
Das ist alles für die Richter der 27. Kammer wichtig, weil sie nun in ihrer Beschwerdeentscheidung maßgeblich auf die Perspektive der Kommentatoren abstellen. "Angesichts der für die Nutzer erkennbaren Hintergründe des Posts mussten sich ihnen Zweifel in Bezug auf die Authentizität des weiteren Zitates aufdrängen", heißt es in dem Abhilfebeschluss. Für die Frage, ob die einzelnen Äußerungen eine strafbare Beleidigung darstellen, soll dieser Umstand nun ins Gewicht fallen. Wäre das "Zitat" für die Kommentaren nicht als "Falschzitat" zu erkennen gewesen und sie hätten sich mit diesem in ihren Postings auseinandergesetzt, hätten sie so nach Ansicht der Kammer einen Sachbezug herstellen können – so aber fehlt er.
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Quelle:
https://www.lto.de/recht/hintergruen...schmaehkritik/
Im ganzen Fachartikel gibt es noch mehr nützliche Infos.