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Ungelesen 12.01.25, 13:22   #11
Avantasia
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Zitat:
ein Alleinerziehender bekommt 506 Euro Regelsatz plus 390 Euro für das Kind ( von 5 bis 13 Jahre ) plus max 543 Euro Miete , sind dann insgesamt max 1439 Euro Bürgergeld, demgegenüber steht 938 Euro Alg1 plus 255 Euro Kindergeld , sind dann 1193. Da die Regelsätze für diese 2 Personen gedeckt ist, bleibt nur noch die Möglichkeit Wohngeld dazu beantragen , was ca 200 bis 300 Euro ausmachen würde
Das Wohngeld ist mittlerweile auch bei Arbeitslosen viel höher. Können mittlerweile auch Menschen beantragen,
die Arbeiten und wenig Gehalt haben.

Da kannst du es ausrechnen lassen.
https://www.wohngeldrechner.nrw.de/wg/wgrbhtml/WGRBEM01

Beispiel:

Zitat:
Das für Sie errechnete Wohngeld beträgt 608,00 Euro monatlich.
Das ermittelte Ergebnis ist unverbindlich.
Ihren endgültigen Wohngeldanspruch kann die für Sie zuständige Wohngeldstelle nach Vorlage
aller erforderlichen Unterlagen ermitteln.

Folgende Daten wurden der Berechnung zugrunde gelegt:
Allgemeine Angaben
Wohnort:
Aachen-Mitte
Wohnverhältnisse:
Hauptmieter(in) einer Wohnung oder eines Hauses
Haushaltsmitglieder insgesamt:
3
Wohngeldrechtlich zu berücksichtigende Haushaltsmitglieder:
3
Wohnraum
Gesamtfläche:
70,00

Monatliche Miete
Höhe der monatlichen Miete:
600,00
Euro
In der Miete sind keine Heizkosten enthalten.
In der Miete sind keine Kosten für die Erwärmung von Wasser enthalten.
In der Miete sind keine sonstigen Kosten der Haushaltsenergie enthalten.
In der Miete ist keine Vergütung für die Überlassung einer Garage enthalten.
In der Miete ist keine Vergütung für die Überlassung eines Kfz-Stellplatzes enthalten.
Jahreseinkommen
1. Person:
Leistungen der Agentur für Arbeit:
950,00
Euro

Euro
Also hätte die Alleinerziehende Arbeitslose Mutter mit zwei Kindern ohne Kindergeld 1558€
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