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Ungelesen 11.01.25, 15:46   #3
brakal1
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Zitat aus dem N-TV Link :

"Damit würden neue Arbeitslose mindestens doppelt so schnell wie heute ins Bürgergeld rutschen, das weit unter dem Arbeitslosengeld liegt."

diese Aussage ist pauschalisiert und stimmt so nicht!

die Höhe des Alg1 sind 60% vom zuletzt erhaltenden Nettogehalt bzw 67% wenn man ein Kind hat

Kindergeld liegt bei 255 Euro pro Kind

bei dem derzeitigen Mindestlohn hat man mindestens 1400 netto, wäre ein Alg 1 Anspruch von 840 Euro bzw 938 Euro

Bürgergeld ist 563 Regelsatz plus Miete
Bei Paare sind es 506 pro Person plus Miete
bei einem unter 5 jährigen liegt es bei 357 Euro

höhe der Miete lässt sich so nicht pauschal sagen, da von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich, aber gehen wir mal von Berlin aus :

eine Personhaushalt max 449 Euro heisst im Klartext ein Singel bekommt max 1012 Euro Bürgergeld, demgegenüber steht 840 Euro Alg1 plus Wohngeld bzw Alg1 plus unterstützendes Bürgergeld.

ein Alleinerziehender bekommt 506 Euro Regelsatz plus 390 Euro für das Kind ( von 5 bis 13 Jahre ) plus max 543 Euro Miete , sind dann insgesamt max 1439 Euro Bürgergeld, demgegenüber steht 938 Euro Alg1 plus 255 Euro Kindergeld , sind dann 1193. Da die Regelsätze für diese 2 Personen gedeckt ist, bleibt nur noch die Möglichkeit Wohngeld dazu beantragen , was ca 200 bis 300 Euro ausmachen würde

will heissen bei jemanden der nur den gesetzlichen Mindeslohn verdient, hat keinesfalls bei Alg1 mehr als bei Bürgergeld

Geändert von brakal1 (11.01.25 um 15:55 Uhr)
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