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[Other] Diskriminierung „Ossis“ sind kein eigener Volksstamm

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Ungelesen 15.04.10, 13:58   #1
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Standard Diskriminierung „Ossis“ sind kein eigener Volksstamm

Zitat:
Schwere Schlappe für Gabriela S.: Das Arbeitsgericht Stuttgart wies die Klage der Ostberlinerin ab, die sich wegen ihrer Herkunft diskriminiert fühlte. Doch der Streit ist noch nicht zu Ende.

Ostdeutsche sind keine abgeschlossene ethnische Gruppe. Dies ist die Kernaussage eines mit Spannung erwarteten Urteils des Arbeitsgerichts Stuttgart. Geklagt hatte eine gebürtige Ost-Berlinerin. Sie fühlte sich diskriminiert, weil sie bei einer Stellenbewerbung angeblich aufgrund ihrer Herkunft abgelehnt wurde.

Und das war passiert: Gabriela S., die seit 22 Jahren im Großraum Stuttgart lebt, hatte sich im vergangenen Sommer bei einem Fensterbauer beworben. Erfolglos. Dass allein wäre schon ärgerlich genug gewesen. Als die 48-jährige Frau allerdings auf den zurückgesandten Bewerbungsunterlagen ein handschriftliches Minuszeichen bemerkte, hinter dem das Wort „Ossi“ prangte, war es um ihre Fassung geschehen. Gabriele S. klagte. Vor Gericht machte sie einen Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz geltend. Danach darf niemand wegen der Zugehörigkeit zu einer ethnischen Gruppe benachteiligt werden. Genau das aber habe sei geschehen, als man sie wegen ihrer DDR-Wurzeln abgelehnt habe.

Was macht den Ossi besonders?

Der beklagte Fensterbauer sah das naturgemäß völlig anders. Die Frau sei keineswegs wegen ihrer Herkunft abgelehnt worden, sondern allein wegen ihrer unzureichenden Ausbildung. Das Minus auf der Bewerbung sei ein Zeichen für die „fehlende Qualifikation“ gewesen. Der Ausdruck „Ossi“ hingegen sei positiv gemeint gewesen. Das Unternehmen habe „sehr gute Erfahrungen“ mit Mitarbeitern aus Ostdeutschland. Die rein „interne Notiz“ sei versehentlich an die Klägerin gelangt. Das Unternehmen habe sich damals telefonisch umgehend dafür entschuldigt.Für das Gericht war der Fall keine leichte Aufgabe. Denn die Kernfrage, was genau unter einer „Ethnie“ zu verstehen ist, war bislang noch nie Gegenstand eines arbeitsgerichtlichen Verfahrens. Entsprechend heftig stritten sich die Experten schon im Vorfeld über dieses Thema.

Der Arbeitsrechtler Wolfgang Däubler ließ im Vorfeld des Prozesses verlauten, er könne es sich durchaus vorstellen, dass die Menschen aus den neuen Bundesländern „eine eigene Ethnie“ seien. Sie hätten eine spezifische Geschichte, eigene Standards und seien „typischerweise etwas bescheidener“.

Wir sind ein Volk

Der Bonner Arbeitsrechtler Gregor Thüsing hingegen hält diese Bewertung für völlig abwegig – und begrüßt die Entscheidung aus Stuttgart: „Auch in diskriminierungsrechtlicher Hinsicht gilt der Grundsatz: Wir sind ein Volk“, so Thüsing. Wenn ein Arbeitgeber einen Bewerber diskriminiere, weil dieser aus denn neuen Bundesländern komme, dann sei das zwar frevelhaft und verwerflich. Das allein bedeute aber eben noch keinen Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. „Weder Ostdeutsche, noch Bayern, Rheinländer oder Nordost-Westfalen sind eine eigene Ethnie, sondern gehören alle zum selben Kulturkreis.“Ähnlich argumentierten nun das Stuttgarter Gericht. „Unter ethnischer Herkunft ist mehr zu verstehen als nur regionale Herkunft“, sagte der Vorsitzende Richter zur Begründung – und schlug sich damit auf die Seite des Arbeitgebers. Für den dürfte das Urteil allerdings nicht mehr als ein Etappensieg sein. Das Gericht kündigte bereits an, die Berufung gegen seine Entscheidung zuzulassen. Auch die nächste Instanz werde mit „an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit“ Revision erlauben. Dadurch werde der Rechtsstreit „bis zu einem Jahr dauern“ und möglicherweise erst vor dem Bundesarbeitsgericht ein Ende finden.
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Ungelesen 15.04.10, 13:59   #2
EwigFalschVerstandener
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Wie zur Hölle kommt man überhaupt auf die Idee die Ossis könnten ein eigener Volksstamm sein?
Wir sind alles Deutsche.....
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Ungelesen 15.04.10, 14:44   #3
SundeSunde
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Tja, ich komme selber aus "ostdeutschland", die Grenze gibt es in manchen Köpfen immer noch.
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