Zitat:
Zitat von bambamfeuerstein
als richter kann er dem jungen auch ne kleine geldstrafe verpassen und die sache is vergessen....bei jugendlichen sogar ohne akteneintrag, soweit ich weiss. was der da macht, ist einfach überzogen.
falls ich mich irren sollte, lass ich mich gerne eines besseren belehren
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Im Jugendstrafrecht gibt es keine Geldstrafen.