![]() |
Zweckerklärung für Grundschulden begrenzte Sicherung
Hallo Community,
mein Bruder und ich haben zusammen eine Immobilie geerbt. Wir haben uns geeinigt das er sie übernimmt und mich ausbezahlt. Hierzu möchte er bei der Bank einen Immobiliar- Verbrauchsdarlehen abschließen,bei dem er als Darlehensnehmer eingetragen ist. Ich habe hier eine Zweckerklärung für Grundschulden mit begrenzte Sicherung über Betrag X+1 liegen die ich unterschreiben soll. Wobei X für meine Ablöse steht. Er sagt ich müsse diesen Vertrag unterschreiben um mein Geld zu bekommen und aus dem Grundbuch ausgetragen zu werden. Jedoch ist mir schleierhaft wieso ich was bei einer Bank unterschreiben soll. Hafte ich mit Unterzeichnung der Zweckerklärung wenn ich aus dem Grundbuch ausgetragen werde? :T Grüße |
Zitat:
Da gibt es aber noch einige andere Hürden und kleine Fallen, bzgl. Haftung bei Zahlungsausfall. Daher rate ich Dir doch gleich bei der Bank anzurufen. Was wäre einfacher und zweckdienlicher...?? |
Zitat:
Ich werde das ganze Gedöns zum Notar bringen.:T |
ääähm.... bloss nicht ^^
Jeder Notar berechtnet schon mal grundsätzlich pro Termin 190,-- netto. Und das nur für seine göttliche Anwesenheit... Und die Bank hat dich ordnungs- und wahrheitsgemäss zu beraten. Du kannst aber auch eine schriftliche Anfrage an die Bank machen, falls es nicht zu sehr eilt. |
Zitat:
Bin ja selber dran Schuld daß ich keine Notarin geworden bin, aber wenn es eine "Berufsgruppe mit den goldenen Dukaten vom Esel gibt", dann definitiv diese. :) Tun fast nichts, aber manchmal ist man leider gezwungen, diese Halsabscheider aufzusuchen. |
Bei Erbschaftsangelegenheiten kann kostenfrei ein Amtsgericht das regeln, sagte mir eine Nachbarin. Da ging es allerdings darum, ein Erbe auszuschlagen.
Ob das auch für weiterführende Angelegenheiten wie Grundbuch und Darlehen betrifft, ist mir unbekannt. |
Zitat:
Ich war bereits beim Immobilienkauf ein kleines Vermögen los. Du darfst zum Notar nichtmal selbsterstellte Kaufverträge mitbringen. Da kostet jeder Satz extra :mad: Aber die 190,-- habe ich aus der BRAGO. Und die Anwälte/Rechtsberatungen verlagen dies nur dafür, dass Du mal einen Termin hast und Dein Anliegen vorbringen darfst. Antworten und Lösungen des Problemes kosten selbstverfreilich extra ^^ Deswegen auch grundsätzlich mein Rat an den TE, dies doch bei der Bank zu erledigen, die ihm die Zweckerklärung vorlegte. Noch besser natürlich schriftlich, sodass men Nachweise auf der Hand hat. Auch wenn der TE der Bank nicht traut (wer macht das schon ^^), so ist die vollständige Beratung und Erklärung eines solchen Schriftstückes oberste Voraussetzung. |
Zitat:
|
Finanzlexikon
Zweckerklärung für Grundschulden Zitat:
Zitat:
|
Genau um Punkt 2 ging es, auch gar kein Problem. Partei 2 war quasi der Bürge von Partei 1, um den Kreditvertrag (mit seinem gesicherten Einkommen) abzusichern.
Alles in Ordnung und auch kein Problem, wir reden aber hier nicht um Millionen-Summen. Was aber dann an den Notar abzudrücken war... nicht mehr feierlich. Kennst du Thüringer Roster? Ich esse die sehr gern, und bezahle bei gutem Geschmack auch gerne mehr. Würde sie aber 100 Euro kosten täte jeder sagen... du hast sie nicht mehr alle. Bei einem Notar ist es aber leider so daß man irgendwelche irrsinnigen Beträge zahlen MUSS, und der Normalo hat da null Chanche, leider. Darum ging es ja auch iwie in diesem Thread. Ich kann aus eigener Erfahrung nur sagen, MEIDET Notare, wenn es irgendwie nur möglich ist. |
Goldfingers!
Zitat:
|
Zitat:
Erbe ausschlagen muß man erstmal gar nicht. Sitze grad spaßenshalber an folgendem Fall: Altes sanierungsbedürftiges Haus (Bj 1950, nicht wirklich schön), 1.000 qm in einer nicht wirklich schöneren Lage, geschätzter Grundstücks-Wert lt. Boris ca 33, also 33 Tsd, so theoretisch für das Grundstück. Dazu eine Werkstatt, die eigentlich ganz gut vermietet ist. Dann muß man aber auch so einiges gegenrechnen, in dem Fall zB 30 Bäume a ca 30 Meter fällen. Und, und, und... Sanierung Haus gar nicht eingerechnet, und wenn nicht Direkterbe fallen weitere Steuern an, wie überraschend. :D Jetzt versuche ich, das Teil so hinzurechnen, daß vom Erbe wenigstens noch was übrig bleibt. :) Die wollten das Erbe übrigens ausschlagen, weil sie dachten da noch draufzuzahlen (wegen evtl. Schulden oder so). Lasst euch da nicht vera.arschen, sondern besser vorher informieren. Sie zahlen theoretisch auch keine Notarkosten... in dem Fall aber schon, weil w sich vs m absichern möchte... das ist aber jedem selbst überlassen, wie er das händelt. Hätten sie das Erbe ausgeschlagen, wären ihnen an die so in etwa... trotz nicht Münchener Lage... dann doch bisschen Geld entgangen. :) |
Zitat:
Und wer verlangt das Fällen der Bäume? |
Zitat:
Man beginnt aber kommendes Jahr mit dem Bau eines Kreisverkehrs (Bundesstraße) am Rande des Grundstücks, auf den im ungünstigsten Fall minimum 5 darauf aufschlagen könnten. Man bekommt sowas durch die Blume gesagt, und theoretisch ist das auch definitiv nicht auszuschließen, zudem die Bäume (Fichten) ja nicht kleiner werden. Fliegen die von deinem Grundstück aus dorthin oder noch schlimmer, kosten sie sogar Leben... ist man definitiv (mit) dran. |
Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 17:20 Uhr. |
Powered by vBulletin® (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2025, Jelsoft Enterprises Ltd.