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Stubensauger 05.06.14 07:58

Jo, R2D2. Gute Idee, dafür nehme ich auch eine Verwarnung in Kauf.
Der Sinn dieses Threads war es einzig und alleine, wie ich sie rausbekomme, egal wie moralisch richtig es ist. Da das aber leider nicht geklappt hat und hier nur ein paar wenige mich verstehen, kann man hier zu machen. :T:T:T:T

N7-WasD 05.06.14 08:20

Zitat:

Zitat von Setchan (Beitrag 25639100)
Ich meine z.b. aktivitäten wie duschen oder waschmaschinen usw. sind aber davon ausgenommen

Also in meinem Mietvertrag wird explizit erwähnt, dass von dir genannte Tätigkeiten nach 22:00 Uhr zu unterlassen sind.

So'ne Waschmaschine im Schleudergang um 03:00 Uhr morgens kann Menschen zu Mördern machen ;)

KaYza 05.06.14 10:14

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Damit sollte dir geholfen sein :)

N7-WasD 05.06.14 10:40

Ja, genau. Als ob ICH meine Bude vollkleistern würde wenn jemand anderes ein Asozialer ist! :eek:

:D :D


Man lebt in Mehrfamilienhäusern nun mal mit mehreren Parteien zusammen, das heißt, man hat einfach Rücksicht zu nehmen - das gilt natürlich umso mehr in einer WG.

Wenn man keine Lust hat still zu sein und sich einen feuchten Kehricht über Mitmenschen schert, dann soll er aufs Land ziehen oder im Wald eine Hütte bauen - da nervt es keinen! :) ;)

AlittleR2D2 06.06.14 06:05

Zitat:

Zitat von N7-WasD (Beitrag 25647909)
Also in meinem Mietvertrag wird explizit erwähnt, dass von dir genannte Tätigkeiten nach 22:00 Uhr zu unterlassen sind.

So'ne Waschmaschine im Schleudergang um 03:00 Uhr morgens kann Menschen zu Mördern machen ;)

Aber diese Klauseln in Deinem Mietvertrag sind ungültig !
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Aber in der Regel sollte man schon Rücksicht nehmen !
In dem Fall hier kennen wird doch nur eine Seite der Geschichte ! Und ob die Wahr ist weiß keiner . Ich denke mal er wird generell Probleme mit sich und seinem ganzen Umfeld haben .
Immer wenn jemand nicht nach seiner Pfeife tanzt schmollt er wie ein kleines Kind .

N7-WasD 06.06.14 07:27

Also wenn du mir schon mit §-Bloggern kommst:

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Da geht es allgemein um Lärm. Unter anderem gibt es da auch was über Ruhezeiten:

Zitat:

Ruhezeit: Der Wohnungsmieter ist mietrechtlich verpflichtet, zwischen 22.00 Uhr abends und 7:00 Uhr morgens sowie von 13.00 bis 15.00 Uhr ruhestörenden Lärm, verursacht durch Zimmerlautstärke überschreitendes Radiohören und Herumtrampeln, zu unterlassen (BGH V ZB 11/98).
Eine Waschmaschine im Schleudergang ist wohl lauter als Zimmerlautstärke.

Prince 06.06.14 09:19

Warum hier eigentlich noch so lange herum gequatscht wird? :rolleyes:

Rafft keiner dass der TE schon vor 2 Seiten keinerlei Wert mehr auf weitere Antworten gelegt hat? Ich hab das Thema hier bis dato nicht einmal kommentiert weil es mir zu "blöde" war. Und das soll schon was heißen.

Zudem müsste man echt mal darüber nachdenken, ob hier nicht der Eine oder Andere eine Verwarnung verdient hätte!


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P.S: Es gibt keine gesetzliche Mittagsruhe! Wenn es denn so wäre, dann müssten ja auch alle Bauarbeiter zwischen 13-15 Uhr ihre Arbeit an Häusern niederlegen. :dozey:


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