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Ebay: Käufer verlangt Erstattung ohne vorherige Rücksendung

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Ungelesen 28.05.14, 18:50   #1
dreamboylpz
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Standard Ebay: Käufer verlangt Erstattung ohne vorherige Rücksendung

Mal ne Ebayfrage. Ich habe was bei Ebay (privat) verkauft, der Käufer hat mir gemeldet, dass der Artikel kaputt sei (bei mir ging er noch). Okay, kann passieren.

Er verlangte sofort eine Rückabwicklung des Kaufes, ich solle die Kaufsumme zurück überweisen, danach sende er den Artikel zurück. Ich sehe es aber eher andersrum - erst Ware zurück, dann Geld zurück.
Ich habe ihn gebeten, auf meine Kosten den Artikel zurück zusenden inkl. des vorherigen Versandes eines freigemachten Rücksendescheines per Mail. Darauf geht er aber nicht ein. Er will erst sein Geld zurück, dann schickt er mir den Artikel zurück.

Habe ich jetzt einen Denkfehler?
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Ungelesen 28.05.14, 18:55   #2
Beyond Birthday
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Wenn du Paypal anbietest, und ein Fall eröffnet wird, dann wird zu allererst der Betrag komplett zurückgebucht, bis der Fall geklärt wird. Anschließend wird entschieden und du bekommst dein Geld zurück oder musst den Artikel zurücknehmen!

Da ich das vor kurzem erlebt habe weil ein Kunde was falsches behauptet hatte, kann ichs dir ziemlich genau sagen.
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Ungelesen 28.05.14, 18:59   #3
Fietze
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Zitat:
ich solle die Kaufsumme zurück überweisen, danach sende er den Artikel zurück.
Der dürfte mir aber mal schön den Allerwertesten ................
Fietze ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 28.05.14, 19:15   #4
dreamboylpz
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Ich traue es mir eigentlich gar nicht zu sagen, aber es geht hier um einen Kaufpreis von 6,50 €. Nun könnte man sagen, sch..... doch drauf. Rückzahlen, abschreiben und gut, aber irgendwie hab ich in diesem Fall keine Lust drauf.
Bezahlt hat er mit Paypal. Ich denke ich lasse es drauf ankommen, entweder er schickt zurück und kriegt dann sein Geld oder er läßt es. Dann regelt das zwar Paypal wahrscheinlich zu meinen Ungunsten, aber ich glaub bei diesem Herrn ist es mir das wert....
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Ungelesen 28.05.14, 19:18   #5
Drymon
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Edit: 6.50?!

Hälfte der Kaufsumme überweisen, andere Hälfte nach Erhalt der Ware. Fertig!
Sollte der Käufer damit immer noch nicht zufrieden sein, soll er die Ware per Nachnahme bei der Post aufgeben. Du bezahlst beim Paketyoschi und so erhält er sein Geld auf jeden Fall (...mit leichten Unkosten und nach ca. 14 Tagen).

cheers...
Drymon ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 28.05.14, 20:09   #6
c-walt
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6,50€ per Nachnahme? Da legt er aber drauf und kann dem Käufer auch direkt die 6,50 ohne Rücksendung der Ware überweisen. ;-)

Ist es denn eine Ware, die auf dem Transportweg hätte kaputt gehen können? Als privater VK bist Du für Schäden auf dem Transportweg nicht haftbar zu machen. Ich würde es darauf ankommen lassen.
Entweder er sendet Dir die Ware zurück - auf eigene Kosten - oder er lässt es bleiben.
c-walt ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 28.05.14, 20:59   #7
dreamboylpz
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Das war ein Wlan-Repeater. Theoretisch sollte da beim Transport nix kaputt gehen, wobei man ja nie weiß... Manche Geräte gehen halt einfach kaputt. Wobei das auch nicht das Problem ist.

Ich werde es jetzt wirklich drauf ankommen lassen, mal sehen was draus wird.
dreamboylpz ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 29.05.14, 10:11   #8
silverado2010
Ich war`s nicht !
 
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Frage mich gerade, ob der Käufer überhaupt weiss, wie man damit umgeht
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Ungelesen 29.05.14, 10:22   #9
westberliner
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Bei 6,50 ignorieren und gut.

Ansonsten erst Ware zurück, diese wird geprüft und im Falle des Falles Geld überweisen.
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Ungelesen 29.05.14, 10:28   #10
dreamboylpz
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Kurze Zwischenmeldung, er gäbe doch das Beweisstück nicht aus der Hand... Dann behält ers eben...
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Ungelesen 29.05.14, 11:07   #11
reco
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Dann gibst du auch kein Geld zurück, Basta!

Ich Wette, das Ding funktioniert noch.
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Ungelesen 29.05.14, 11:25   #12
painjester
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Und wer wäre so dämlich, seinen Account wegen 6,50€ zu riskieren?
Ich hoffe, der TE war seinerseits so schlau und tätigt den Schriftwechsel über eBay und nicht über seine Mailadresse.
Und ... hat der Käufer nun über PayPal Einspruch eingelegt oder nicht?

Manche Geräte gehen halt einfach kaputt. Wobei das auch nicht das Problem ist.
Ääähhh ... lol? It smells like Troll Spirit
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Ungelesen 29.05.14, 11:48   #13
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Beyond Birthday hat Recht. Egal wie du es drehst, es wird ein Minusgeschäft für dich.

Hatte vor kurzem auch solch einen Fall.

Der Käufer hat, nach über 35 Tagen, ohne vorher Rücksprache zu halten, einen Fall eröffnet und das Geld wurde bei PayPal gesperrt. Wenn du ohne Schaden aus der Sache kommen möchtest (schlechte Bewertung) wickel eine Rücküberweisung ab und Scheiß auf die paar Kröten.

Der Käufer ist König bei eBay, weswegen es echt schwierig ist noch Gewinne zu erziehlen.

Alles andere wirkt sich nur negativ auf deinen Account aus. Sturheit wird hart bestraft.
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Ungelesen 29.05.14, 12:06   #14
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Zitat:
Der Käufer ist König bei eBay, weswegen es echt schwierig ist noch Gewinne zu erziehlen.
Aber nur wenn ihr Paypal Zahlung als Verkäufer drinne habt. Von einer schlechten Bewertung mal abgesehen.
Allerdings! Eine schlechte, die man ja auch kommentieren kann, im Gegensatz zu 150 positiven.........
Da kann man sich doch seinen Teil denken. Also mich würde das dann nicht von einem Kauf abhalten.
Fietze ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 29.05.14, 12:21   #15
ChaosSystem
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Als privater Anbieter hat er nur Anspruch auf Rückerstattung wenn die Ware nicht der Beschreibung entspricht. Also z.b. Ware angeboten als gebraucht aber funktionsfähig und Ware ist defekt.
Als gewerblicher Anbieter könnte er die Ware auch bei nichtgefallen binnen 14 Tagen zurücksenden.

In beiden Fällen muß er die Ware erst an den Verkäufer zurücksenden bevor er sein Geld zurücküberwiesen bekommen kann. Bei einem Warenwert unter 40,-€ muß er sogar die Rücksendekosten selber tragen und das das Paket bei Dir angekommen ist muß er im Falle des Falles auch beweisen können.

Also einfach immer über ebay auf seine Mails antworten und aussitzen, kann dir, ausser einer schlechten Bewertung die Du von ebay auch löschen lassen kannst, nix passieren.
ChaosSystem ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 29.05.14, 15:03   #16
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Zitat:
Zitat von ChaosSystem Beitrag anzeigen
Als privater Anbieter hat er nur Anspruch auf Rückerstattung wenn die Ware nicht der Beschreibung entspricht. Also z.b. Ware angeboten als gebraucht aber funktionsfähig und Ware ist defekt.
Das ist falsch, es besteht kein sofortiger Anspruch auf Rückerstattung bei Vorliegen eines Sachmangels wie von dir beschrieben.
Zitat:
In beiden Fällen muß er die Ware erst an den Verkäufer zurücksenden bevor er sein Geld zurücküberwiesen bekommen kann. Bei einem Warenwert unter 40,-€ muß er sogar die Rücksendekosten selber tragen und das das Paket bei Dir angekommen ist muß er im Falle des Falles auch beweisen können.
Es geht hier, wie ich bereits erwähnt habe, um einen Sachmangel. Unabhängig vom Warenwert hat der Verkäufer in diesem Fall sämtliche Kosten für den Rückversand (wg. Austausch/Reparatur) zu tragen.
Zitat:
Also einfach immer über ebay auf seine Mails antworten und aussitzen, kann dir, ausser einer schlechten Bewertung die Du von ebay auch löschen lassen kannst, nix passieren.
(Immerhin) Das kann man so unterschreiben.
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Ungelesen 29.05.14, 18:21   #17
dreamboylpz
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Zitat:
Zitat von painjester Beitrag anzeigen
Und wer wäre so dämlich, seinen Account wegen 6,50€ zu riskieren?
Ich hoffe, der TE war seinerseits so schlau und tätigt den Schriftwechsel über eBay und nicht über seine Mailadresse.
Und ... hat der Käufer nun über PayPal Einspruch eingelegt oder nicht?

Manche Geräte gehen halt einfach kaputt. Wobei das auch nicht das Problem ist.
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Der TE war so schlau. Und nein der Käufer hat keinen Fall bisher eröffnet.
Abgesehen davon lebe ich nicht von meinen Ebay-Verkäufen, sollte er der Meinung sein er müsse mich negativ bewerten, dann macht er es eben... Dann habe ich eben keine 100% Zufriedenheit sondern 99,5.

Allerdings sollte mir der Käufer auch die Chance geben, den Mangel selbst zu begutachten um danach eine Rückzahlung einzuleiten....
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Ungelesen 01.06.14, 08:59   #18
theodosorius
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Also mMn ist das einzige Entscheidende, ob du Gewährleistungsrechte, Rücknahme usw. ausgeschlossen hast, oder nicht.
Hast du es, so geht das Ganze "praktisch auf Gefahr des Käufers" - Außer man könnte dir einen Betrug nachweisen.

Ansonsten kannst du dich beruhigt zurücklehnen, da kann gar nix passieren - grundsätzlich.
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Ungelesen 01.06.14, 11:45   #19
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Zitat:
Zitat von theodosorius Beitrag anzeigen
Also mMn ist das einzige Entscheidende, ob du Gewährleistungsrechte, Rücknahme usw. ausgeschlossen hast, oder nicht.
Das ist aber auch nur deine Meinung.
Zitat:
Zitat von theodosorius Beitrag anzeigen
Hast du es, so geht das Ganze "praktisch auf Gefahr des Käufers" - Außer man könnte dir einen Betrug nachweisen.
So einfach ist es nicht.

Und was hat das hier mit Betrug zu tun?!
Lass uns doch einfach den klassischen zivilrechtlichen Fall betrachten und nicht abschweifen...

Zitat:
Ansonsten kannst du dich beruhigt zurücklehnen, da kann gar nix passieren - grundsätzlich.
Na wenn du das sagst...
321meins ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 01.06.14, 20:04   #20
dreamboylpz
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Erstmal Danke an euch, für die Tipps und Ratschläge.
Nur nochmal zum Verständnis, mir geht es nicht darum, ob ich zurücknehmen muss oder nicht. Ich bin ja bereit den defekten Artikel zurück zunehmen, allerdings schön der Reihe nach. Also erst Artikel (auf meine Kosten) zurücksenden und dann Rückerstattung des Kaufpreises....

Mir ist auch bewusst, dass man bei solch einer Kaufsumme (6,50€) kein großes Theater machen sollte, aber mittlerweile geht es mir bei diesem Käufer echt ums Prinzip.
Ich habe mal die Unterhaltung des Falls unten angehängt. Nach der letzten Antwort vom Käufer bin ich so langsam mit meinem Latein am Ende.... Ich glaub er verwechselt Ebay mit Mediamarkt und ist sich nicht ganz im Klaren, dass ich kein Händler bin. Übrigens, seine eigenen Bewertungen hat er auf nicht sichtbar gesetzt.

Edit: Grad gesehen, er hat mich nun neutral bewertet: Gerät ist fehlerhaft, nach ein paar Std. Totalausfall, Transportschaden?
Jetzt blick ichs gar nicht mehr


Hallo Verkäufer,

das Gerät ist defekt. die Sendeleistung geht in kurzer Zeit bis auf 5% zurück, unter die Sendeleistung des Routers, der viel weiter entfernt ist.
Bitte senden Sie mir mein Geld zurück.


Hallo Käufer,

ungeachtet der Tatsache, dass das Gerät unter Ausschluss einer Garantie und / oder Rücknahme verkauft würde, bitte ich sie zuerst um Rücksendung des Artikels.


Hallo Verkäufer,

ich bin nun etwas irritiert. Sie verlangen, dass ich doppelt in Vorleistung gehe,
und auch noch das Beweisstück aus der Hand gebe?
Was ist mit den Rücksendekosten?
Es war ein Versuch, sich gütlich zu einigen.
Bitte überweisen Sie den Betrag mit zusätzlichem Rückporto auf mein Konto.
Ich setze Ihnen eine Frist von 8 Tagen.
Das defekte Gerät bleibt bis zur Erstattung der Kosten, zwecks Beweissicherung
in meinen Händen.


Hallo Käufer,

Die Irritation liegt nun ganz auf meiner Seite. Ich werde keinen Kaufpreis zurückerstatten, bevor ich die Ware wieder erhalten habe.
Um Ihnen entgegen zukommen unterbreite ich folgenden Vorschlag: Ich sende Ihnen per Mail einen freigemachten Rücksendeschein, Sie senden bitte das Gerät an mich zurück und ich erstatte den Kaufpreis in Höhe von 6,50 €. Ich bitte um kurze Nachricht.


Hallo Verkäufer,

So geht das nicht,
denn Sie sind in der Pflicht ein ordentliches Gerät zu verschicken.
Hier ist eindeutig ein Mangel, und Sie haben die Pflicht das zu regeln.
Schicken Sie diesen Retourschein, dann überweisen Sie den Betrag zurück,
und ich sende das Gerät zurück.


Hallo Käufer,

Sie haben recht, das Gerät sollte natürlich funktionieren. Das tut es nicht, tut mir auch leid, aber dafür kann ich nichts. Sie geben an, dass es meine Pflicht ist "das zu regeln". Ich habe Ihnen eine Rücksendung auf meine Kosten angeboten, das ist das Einzige was ich regeln kann und werde. Mein Angebot, den Artikel auf meine Kosten zurück zusenden und nach Erhalt die Rückzahlung zu veranlassen, halte ich aufrecht. Dies ist ein normaler Vorgang bei Kaufrückabwicklungen und ich verstehe nicht, warum Sie sich dagegen sperren. Des Weiteren haben Sie mit Paypal gezahlt und sind somit bei Rückabwicklungen abgesichert. Also steht der Rücksendung nicht entgegen.


Hallo Verkäufer,

Ich gehe in Vorleistung, Sie schicken ein defektes Gerät.
Jetzt soll ich nochmals darauf vertrauen, dass Sie mich entschädigen, wenn ich das Gerät zurückschicke?
So viel Vertrauen habe ich nur ein mal, und das war schon zu viel.
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Ungelesen 01.06.14, 21:41   #21
321meins
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Das zeigt leider nur, wie unbedarft der Käufer hier an diese Sache herangeht.
Hast du dich mal mit dem Ebay-Kundenservice in Verbindung gesetzt?
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Ungelesen 02.06.14, 05:39   #22
dreamboylpz
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nö, habs überlegt, aber nach der Bewertung bin ich am überlegen ob ich nun überhaupt noch reagieren sollte. Schliesslich bringt er ja jetzt einen Transportschaden ins Spiel.....
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Ungelesen 02.06.14, 10:17   #23
AntiExistenz
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Für mich klingt das Ganze so, als würde der Käufer es über die Masche "Rücksendung lohnt nicht bei diesem geringen Preis, vllt kann ich es ja kostenlos bekommen" versuchen.
Die Bewertung deutet darauf hin, dass er sich nach missglücktem Versuch aus der Affäre ziehen will, da das Gerät funktioniert und er es somit nicht zurück schicken kann.
Eventuell mal Verkäufer checken, ob sowas auch bei anderen Käufen vorkam.
AntiExistenz ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 02.06.14, 10:28   #24
Erebos76
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Zitat:
Zitat von AntiExistenz Beitrag anzeigen
Die Bewertung deutet darauf hin, dass er sich nach missglücktem Versuch aus der Affäre ziehen will, da das Gerät funktioniert
Genau so ist es. Der Typ will Dich doch verarschen.

Code:
Sehr geehrter Käufer,

um den Mangel der Ware festzustellen bitte ich um Rücksendung. Sofern mir die Sache nicht zur Prüfung zugesendet wird, sehe ich von weiterem Schriftverkehr ab.

Mit freundlichem Gruß,

der rechtsversierte Käufer.
Fertig. Der macht ja gerade, als ob er vergewaltigt würde.
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Ungelesen 02.06.14, 11:54   #25
theodosorius
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Zitat:
Zitat von 321meins Beitrag anzeigen
Das ist aber auch nur deine Meinung.

So einfach ist es nicht.

Und was hat das hier mit Betrug zu tun?!
Lass uns doch einfach den klassischen zivilrechtlichen Fall betrachten und nicht abschweifen...


Na wenn du das sagst...
Na, grundsätzlich muss ein privater Verkäufer eben keine Gewährleistungsrechte gegen sich gelten lassen - anders verhält es sich, wenn er willentlich und wissentlich ein defektes Teil als funktionsfähig verkauft, dann muss er rückabwickeln und setzt sich insofern auch der Gefahr einer Anzeige wegen Betruges aus - soviel hat das damit zu tun.

Und ja, ich sage, er kann sich beruhigt zurücklehnen, weil ihn eben keine Ansprüche des Käufers treffen, wenn er ihn eben nicht gelinkt hat. Garantien usw. gelten für private Verkäufer eben nicht, auch wenn eBay das vielleicht (weiss ich nicht) gerne hätte.


Und 321meins, tu mir doch bitte einen Gefallen. Wenn du das nächste Mal mit deiner arroganten Art nen Beitrag "zerpflückst", dann führ doch Gründe an und sag nicht bloß "so ist es nicht".
theodosorius ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 02.06.14, 18:38   #26
321meins
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Zitat:
Zitat von theodosorius Beitrag anzeigen
Und 321meins, tu mir doch bitte einen Gefallen. Wenn du das nächste Mal mit deiner arroganten Art nen Beitrag "zerpflückst", dann führ doch Gründe an und sag nicht bloß "so ist es nicht".
Das Problem ist, dass du dich mit der Materie ganz eindeutig nicht auskennst und hier zivil- und strafrechtliche Aspekte miteinander vermischt, ohne dass es zur Beurteilung des Sachverhalts notwendig ist.

Wie willst du denn Beweis führen, dass man dir vorsätzlich ein defektes Gerät verkauft hat, um dich in deinem Vermögen zu schädigen, obwohl man eine Rückabwicklung anbietet?
Diesen Beweis wirst du niemals führen können. Von daher finde ich die Betrugsthematik hier einfach fehl am Platz.

Was meinst du denn mit "Garantien gelten für private Verkäufer nicht"?
Woher hast du denn das? Du behauptest hier doch Sachen, die einfach nicht stimmen.

Wenn ich in meiner Auktion schreibe, dass das Gerät voll funktionsfähig ist, dann ist das eine Garantie, denn diese liegt in der Regel in der Zusicherung einer bestimmten Eigenschaft - und das wäre in diesem Fall die zugesicherte Funktionsfähigkeit.
Auch ein Gewährleistungsausschluss nach §444 BGB ändert nichts daran, siehe zweiter Halbsatz.

Ich hoffe, du verstehst jetzt, wieso ich den Satz
Zitat:
Also mMn ist das einzige Entscheidende, ob du Gewährleistungsrechte, Rücknahme usw. ausgeschlossen hast, oder nicht.
so nicht stehen lassen konnte.

Zumal ist fraglich, ob der Gewährleistungsausschluss auch wirksam erklärt wurde, da in der jüngsten Vergangenheit, "pauschale" Gewährleistungsausschlüsse vor Gericht häufig für unwirksam erklärt wurden. Wichtig für den formularmäßigen Ausschluss der Gewährleistung ist, dass der Ausschluss nicht für Schadenersatzansprüche aus grob fahrlässiger bzw. vorsätzlicher Verletzung von Pflichten des Verkäufers sowie für jede Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit gilt.
321meins ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 02.06.14, 20:43   #27
DrBeshir
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Mach dich doch locker und gebe ihm per Paypal die Hälfte zurück, kauf einen Versandschein bei DHL und schicke ihm den als pdf. Dann hat er schon mal die Hälfte des bezahlten und teilt euch die Versandkosten oder was auch immer.
Ich verkaufe viel bei eBay und ab und an habe ich auch so "Trickser" dabei. Aber so wie du es da schilderst kann ich euch beide verstehen und da muss man sich halt irgendwo einigen.
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Ungelesen 02.06.14, 20:44   #28
theodosorius
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Da hast du tatsächlich recht, ich bin etwas leichtfertig mit dem Wort "Garantie" umgegangen, wobei ich eigentlich Gewährleistung meinte - und den § 444 hatte ich tatsächlich nicht auf dem Schirm.

Ich vermische aber nicht zivilrechtliche Ansprüche mit Straftatbeständen, sondern sage, dass es ein Betrug ist, wenn jmd. wider besseren Wissens ein defektes Gerät als funktionsfähig beschreibt und verkauft - ob man den Vorsatz ihm dann nachweisen kann, ist freilich eine andere Frage, ändert aber nichts daran, dass er den Tatbestand erfüllt!
Was den Nachweis angeht, hast du aber natürlich recht.
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Ungelesen 02.06.14, 20:45   #29
theodosorius
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Da hast du tatsächlich recht, ich bin etwas leichtfertig mit dem Wort "Garantie" umgegangen, wobei ich eigentlich Gewährleistung meinte - und den § 444 hatte ich tatsächlich nicht auf dem Schirm.

Ich vermische aber nicht zivilrechtliche Ansprüche mit Straftatbeständen, sondern sage, dass es ein Betrug ist, wenn jmd. wider besseren Wissens ein defektes Gerät als funktionsfähig beschreibt und verkauft - ob man den Vorsatz ihm dann nachweisen kann, ist freilich eine andere Frage, ändert aber nichts daran, dass er den Tatbestand erfüllt!
Was den Nachweis angeht, hast du aber natürlich recht.
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Ungelesen 02.06.14, 22:20   #30
hanc0x
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ich hab jetzt nicht alles gelesen, aber ich würde das geld nur dann zurückschicken, wenn er das produkt wieder zurückschickt.. so und nicht anders ist es bei amazon auch
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Ungelesen 02.06.14, 22:46   #31
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Wenn er einen Fall eröffnet, hat er die Kohle iwann eh wieder..egal ob er zurückschickt oder nicht. Das bezieht sich aber nur auf Paypal und denen ist alles, bis auf den Zwang den Käufer um jeden Preis zu schützen, egal.
Hast du in deiner Auktion den zauberhaften Satz "Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung" gebracht und das lief über eine Banküberweisung, dann musst du gar nix. Und grundsätzlich gilt Ware gegen Geld und wird dann auch so rückabgewickelt
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Ungelesen 03.06.14, 16:05   #32
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Also den Hinweis auf den Ausschluss der Gewährleistung hatte ich in der Tat nicht drin. Passiert mir aber auch nicht nochmal. Bezahlt wurde per Paypal - von daher verstehe ich sein Getue nicht. Warum er keinen Fall eröffnet hat ist mir schleierhaft, zumal ich ihm indirekt einen Hinweis dazu gegeben habe.

Nun hat er neutral bewertet und schreibt der Defekt könnte von einem Transportschaden herrühren. Das war jedoch niemlas Thema im Schriftverkehr.
Insgesamt klingt die ganze Sache nach : Ich kauf mal einfach und wenns mir nicht gefällt mach ich Theater.

Nach der erfolgten Bewertung habe ich ihm jetzt mitgeteilt, dass die Geschichte für mich erledigt ist. Bis jetzt gabs keinerlei Reaktion, was mir so bisschen meine Vermutung bestätigt.
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Ungelesen 03.06.14, 16:42   #33
douploader
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Laut Gesetz musst du die Vesandkosten erst ab einen Warenwert von 40€ miterstatten. Ansonsten trägt der Käufer die Versandkosten. Und als Privatverkäufer ist man nicht auf eine Rücknahme verpflichtet. Aber ich würde, wenn du es machen willst, erst auf die Ware warten, denn das ist generell so.
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Ungelesen 03.06.14, 17:22   #34
Rocksack
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Hallo,

wenn er bei PayPal einen Fall eröffnet muss er einen Nachweis über den Defekt erbringen das heißt ein Gutachten etc. Die Kosten dafür darf er selber tragen. Das wird er sich dann wohl überlegen. Ich hatte mal für meinen Sohn ein defektes Notebook bekommen da musste ich auch das Gutachten bezahlen und habe dann von PayPal den Kaufpreis zurück bekommen. Ansonsten hast du das Recht nachzubessern er muss es also auf jeden Fall erst einmal zurücksenden. Das ist Gesetz da kann er Blödsinn schreiben (von wegen Beweis?? ) wie er will. Lass dich nicht verarschen sage du hast dich über deine Rechte beraten lassen und der Fall ist klar er kann es zurücksenden oder lassen fertig. Ich kenne die Situation von beiden Seiten, habe in 11 Jahren Ebay genug derartiges erlebt. Eine schlechte Bewertung ab und zu tut nicht weh.

Zitat:
Zitat von douploader Beitrag anzeigen
Laut Gesetz musst du die Vesandkosten erst ab einen Warenwert von 40€ miterstatten. Ansonsten trägt der Käufer die Versandkosten. Und als Privatverkäufer ist man nicht auf eine Rücknahme verpflichtet. Aber ich würde, wenn du es machen willst, erst auf die Ware warten, denn das ist generell so.
Das gilt nicht für Reklamationen sonder nur für Umtausch wenn dir der Artikel nicht gefällt.
Rocksack ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 03.06.14, 19:21   #35
catering
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Hier werden sehr viele Sachen aufgeführt. Das ist ein Geschäft von Privat/Privat, nicht B2B. Privat gelten meiner Meinung nach andere Regeln wie bei B2B. Wenn er keine Freizeichnungsklauseln mit dem Gewährleistungsausschluß drin hatte ist das für den Verkäufer nicht schön und nicht clever. Bei 6,50 Eur würde ich es aber darauf ankommen lassen. Sollte er Dir das Gerät zurückschicken hat er die Hälfte des Kaufpreises für den Versand verbrannt + den Aufwand für den Versand. Bei Dir geht das Gerät halt wieder. Soll er Dir das Gegenteil beweisen. Genau solche Vorgänge sind der Grund warum ich ich eine Riesenbogen um ebay mache.Die Bucht ist leider zu einer Plattform für Vollassis und Abzocker abgestiegen. Schade drum
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