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myGully |
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Umfrageergebnis anzeigen: Wart ihr bei der Bundewehr???
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Ja, Grundwehrdienst (GWDL)
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424 |
26,70% |
Ja, hab mich verpflichten lassen (SaZ*)
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191 |
12,03% |
Nein, habe verweigert
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83 |
5,23% |
Zivildienst
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148 |
9,32% |
Nein (T5/ausgemustert)
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265 |
16,69% |
Nein (zu jung etc.)
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167 |
10,52% |
Ja, freiwillig Wehrdienst leistend (FWDL)
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80 |
5,04% |
Ja, Berufssoldat
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35 |
2,20% |
Nein (anderer Grund)
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195 |
12,28% |
27.06.13, 09:12
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#11
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: Oct 2011
Beiträge: 567
Bedankt: 484
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Zitat:
Wird durch die Urinanalyse oder das Anamnesegespräch ein akuter Drogenrausch, regelmäßiger oder missbräuchlicher Drogenkonsum nachgewiesen, so führt dies in aller Regel nicht dazu, dass die Wehrpflichtigen ausgemustert werden. Allerdings werden die Betroffenen oft nicht in der besten Tauglichkeitsstufe eingeordnet. Häufig führt nachgewiesener Rauschmittelkonsum dazu, dass der Betroffene als "verwendungsfähig mit Einschränkung für bestimmte Tätigkeiten" eingestuft wird und nur den Tauglichkeitsgrad 2 erhält.
Eine wiederholt dokumentierte Folge im Verlaufe der Musterung nachgewiesenen Drogenkonsums ist die Weigerung der Bundeswehr, Drogenkonsumenten im Rahmen des Wehrdienstes Fahrerlaubnisse erwerben zu lassen. Wer bei der Armee seinen LKW-Führerschein machen möchte oder nur zum Bund will, um Panzer zu fahren, sollte deshalb in den letzten Wochen vor der Musterung auf Cannabiskonsum verzichten.
Es ist der Bundeswehr nicht erlaubt (und uns liegen auch keine solchen Fälle vor), bei der Musterung ermittelten Drogenkonsum des Betroffenen an die normalen Führerscheinbehörden zu übermitteln!
Der Musterungsarzt ist, wie jeder andere, an die ärztliche Schweigepflicht gebunden und darf persönliche Informationen wie das Konsumverhalten nicht weitergeben. Wer ohnehin nicht anstrebt, bei der Bundeswehr Führerscheine zu erwerben, kann dem Arzt, wenn er bei der Musterung nach Drogenkonsum fragt, also beruhigt die Wahrheit sagen.
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quelle: hanfverband.de
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