Zitat:
Zitat von Master_3
Kurz angeschnitten: Übliche Fristen gelten zwar immer, auch wenn man im Urlaub etc. ist, aber kein Richter dieser Welt darauf verknacken, denn: Deine Nachbarn oder Verwandte KÖNNTEN zwar deinen Briefkasten leeren, ABER DU könntest eh nicht antworten, weil du den Schrieb ja garnicht hast 
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Doch. Nach herrschender Rectsprechung gilt ein Schreiben als am selben Tag zugestellt, wenn es bis 18:00 Uhr in deinem Briefkasten liegt. Neuere Rechtsprechung verlangt es fr?her, etwa bsi 14:00 Uhr, hat sich aber noch nicht durchgesetzt. Es ist DEIN Kasten und damit DEINE Verantwortung, reinzuschauen. Deine Urlaubspl?ne, Zweitwohnsitze in der Karibik oder Gef?ngnisaufenthalte d?rfen nicht zu Lasten der Leute gehen, die Anspr?che gegen dich haben.