Naja, Cedies (Bafög ähnlich) dürfte dir ja auch in D als Bezug auslegt werden.
Bzw. bist du in D bafögberechtigt, scheidest du automatisch als Wohngeldempfänger aus.
Wenn dies so ist, kannst du wohl nur einen Antrag auf Mietbeihilfe stellen.
Andernfalls stünde dir allerdings Wohngeld zu?!
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