Mal eine Antwort von der nicht-technischen Seite
Wenn Du nach einem eingestellten ("aufgehoben" gibt es nicht) Ermittlungsverfahren die Hardware zurück bekommst, dann war da auch nichts, was man im Auge behalten müsste und dürfte(!).
Ich würde mir mehr Gedanken machen, falls das Verfahren für dich negativ zum Abschluss gekommen wäre. Dann aber mit der Gewissheit, dass die Hardware endgültig in einer Asservatenkammer verrottet