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myGully |
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09.01.17, 12:19
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#1
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Banned
Registriert seit: Mar 2011
Beiträge: 91
Bedankt: 1.399
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Paket von gewerblichen Verkäufer nicht erhalten
Hi,
hoffe mir kann hier jemand helfen.
Situation:
Ich habe vor gut einer Woche ein 100€ Trikot bei einem größeren Onlineshop bestellt und direkt mit PayPal bezahlt. Da die Bestellung über 50€ war musste ich keinen Versand bezahlen.
Die Bestellung wurde auch fix bearbeitet und ging per DHL incl Tracking raus.
Auf der Arbeit sah ich dann am nächsten Tag per Tracking das mein Paket in den Briefkasten geworfen wurde. (Beim Shop angefragt, die Senden wohl gern in so schwarzen Versandtaschen welche Ununterschrieben als Paket in den Briefkasten passen)
Naja daheim angekommen war aber nichts im Briefkasten, also direkt den Shop angeschrieben und bescheit gesagt, deren Aussage war das ich noch ein paar Tage warten soll, ggf kommt es später oder es ist ein Fehler von DHL.
Es kam auch in den nächsten Tagen nichts an. Ich wollte nun den heutigen Tag noch abwarten, brachte aber auch nichts.
Habe wieder den Shop angeschrieben, die wollen nun erst mal einen Nachforschungsantrag stellen soll so zwischen 1-6 Wochen dauern das ganze.
Und mir wurde auch direkt gesagt das ich kein Geld bekomme so lange die nichts von DHL gehört haben.
Mein Problem ist nun, ich dachte immer ein Gewerblicher VK steht in Erfüllungspflicht. Klar, die wollen auch nicht auf nem 100€ Schaden sitzen bleiben, aber dafür haben se ja auch versichert versendet... bekommen doch dann den Schadensersatz von DHL.
Fühle mich leicht veralbert und ein bisschen Ratlos und ehrlich gesagt mag ich jetzt auch nicht so lange auf mein Trikot oder das Geld warten.
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09.01.17, 12:32
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#2
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Ex-Newbie
Registriert seit: Jan 2010
Beiträge: 457
Bedankt: 220
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Leider gibt es da mehrere Shops, die sich in so einem Fall so kundenunfreundlich zeigen.
Das Problem in deinem Fall ist, dass der erste Anschein dafür spricht, dass das Paket ordnungsgemäß zugestellt worden ist. Zwar könnte man durch eine eidesstattliche Versicherung diese Zweifel beseitigen, aber der Shopbetreiber will wohl nur seinen Schaden so gering wie möglich halten und wartet daher die Nachforschungen seitens DHL ab.
Letztlich befindet sich der Shop in der Beweispflicht, wenn es darum geht, dass dir das Paket auch tatsächlich zugegangen ist. Aus diesem Grund ist es dir meines Erachtens auch nicht zuzumuten, die Nachforschungen seitens DHL abzuwarten (da dieses auch nur relevant für den Beförderungsvertrag zwischen DHL und dem Absender ist).
Also hilft hier nur Fristsetzung zur Nachlieferung bzw. Rückerstattung des Geldes.
Hilft das nicht => PayPal Fall öffnen
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09.01.17, 16:34
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#3
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: May 2014
Beiträge: 612
Bedankt: 477
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Muss man bei solchen Sendungen den Empfang denn nicht mit einer Unterschrift bestätigen?
Zumindest war das beim Großteil meiner Bestellungen immer so, ohne eine Unterschrift von dir können die nämlich die ordnungsgemäße Lieferung nicht beweisen.
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09.01.17, 16:37
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#4
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: Aug 2014
Beiträge: 780
Bedankt: 461
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Zitat:
Zitat von stuckla
Auf der Arbeit sah ich dann am nächsten Tag per Tracking das mein Paket in den Briefkasten geworfen wurde.
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Was kann da der Shop dafür, wenn die Post das Paket angeblich eingeworfen hat ?
Also entweder muß die Post dafür aufkommen, wenn sie nicht beweisen kann, dass es ausgelefert wurde.
Oder der Dieb, der es aus dem Briefkasten gefischt hat.
Der Shop wird höchstens auf Kulanz ein neues Paket schicken.
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09.01.17, 17:37
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#5
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Ex-Newbie
Registriert seit: Jan 2010
Beiträge: 457
Bedankt: 220
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Zitat:
Zitat von K:Laus
Was kann da der Shop dafür, wenn die Post das Paket angeblich eingeworfen hat ?
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Was der Shop dafür kann?
Der Shop wählt den Versanddienstleister, hat einen Vertrag mit dem Versanddienstleister und trägt zudem das Versandrisiko, das heißt, er muss sicher stellen, dass die Ware auch ankommt.
Selbstverständlich ist es auch der Shop, der dann wiederum vom Versanddienstleister (hier DHL) Schadenersatz geltend machen kann.
Der Kunde ist bei dem ganzen Prozess aber außen vor.
Als Empfänger kann man bei DHL auch nur reklamieren, aber keinen Nachforschungsauftrag einleiten.
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Folgendes Mitglied bedankte sich bei 321meins:
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09.01.17, 18:25
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#6
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Erfahrener Newbie
Registriert seit: Jan 2012
Beiträge: 110
Bedankt: 1.810
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Zitat:
Zitat von 321meins
Was der Shop dafür kann?
Der Shop wählt den Versanddienstleister, hat einen Vertrag mit dem Versanddienstleister und trägt zudem das Versandrisiko, das heißt, er muss sicher stellen, dass die Ware auch ankommt.
Selbstverständlich ist es auch der Shop, der dann wiederum vom Versanddienstleister (hier DHL) Schadenersatz geltend machen kann.
Der Kunde ist bei dem ganzen Prozess aber außen vor.
Als Empfänger kann man bei DHL auch nur reklamieren, aber keinen Nachforschungsauftrag einleiten.
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Du übersiehst bei dem ganzen nur eine Kleinigkeit...die Ware ist angekommen. Zumindest lt. Sendungsverfolgung 
D. h. für den Verkäufer stellt sich die Sachlage erst einmal so dar, dass ein Kunde anruft und behauptet, die Ware nicht erhalten zu haben, obwohl das Paket als zugestellt deklariert wurde. Da bleibt (außer Kulanz) zunächst nur Nachforschungsauftrag bzw. in diesem Fall eigentlich eher der unterschriebene Empfangsbeleg. Wenn es wirklich ein Paket war UND der TE keine Abstellgenehmigung erteilt hat, muß er für ein Paket unterschreiben...hat er das nicht bzw. ist das nicht seine Unterschrift, siehts gut aus für ihn.
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10.01.17, 11:17
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#7
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Katzenfisch
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 571
Bedankt: 614
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Zitat:
Hilft das nicht => PayPal Fall öffnen
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Ich denke, wir wissen alle, wie das ausgeht
PP schreibt Verkäufer an: Bitte Sendungsnummer angeben. VK gibt selbige an, PP sieht "Sendung erfolgreich zugestellt", Fall geschlossen.
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10.01.17, 19:13
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#8
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Anfänger
Registriert seit: Aug 2016
Beiträge: 1
Bedankt: 0
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Die Frage ist doch ob DHL berechtigt war, das in den Briefkasten zu werfen. Wenn es versichertes Paket ist, sollte die Antwort nein sein. Von daher haftet DHL wenn sie nicht via Unterschrift vom Kunden nachweisen kann, dass das Paket an den Empfänger zugestellt wurde.
Paket in Hausflur legen etc. ist keine ordnungsgemäße Zustellung.
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12.01.17, 22:03
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#9
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Super Moderator
Registriert seit: Apr 2010
Ort: Dämmerstern
Beiträge: 8.038
Bedankt: 11.621
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Ein Paket ist erst zugestellt wenn eine Empfangsunterschrift da ist. Entweder vom Empfänger oder Nachbar. Ohne Unterschrift in einen Briefkasten ist nicht, ausser es war ein Päckchen. Aber dann gäbe es keine Sendungsnummer.
Und um die Sendungsverfolgung kann sich nur der Absender bemühen.
__________________
Umfahren ist das Gegenteil von umfahren!
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Folgendes Mitglied bedankte sich bei painjester:
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18.01.17, 00:46
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#10
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Dr. Cox
Registriert seit: Mar 2011
Beiträge: 239
Bedankt: 554
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BGB
"§ 447
Gefahrübergang beim Versendungskauf
(1) Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat.
(2) Hat der Käufer eine besondere Anweisung über die Art der Versendung erteilt und weicht der Verkäufer ohne dringenden Grund von der Anweisung ab, so ist der Verkäufer dem Käufer für den daraus entstehenden Schaden verantwortlich.
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 269 Leistungsort
(1) Ist ein Ort für die Leistung weder bestimmt noch aus den Umständen, insbesondere aus der Natur des Schuldverhältnisses, zu entnehmen, so hat die Leistung an dem Ort zu erfolgen, an welchem der Schuldner zur Zeit der Entstehung des Schuldverhältnisses seinen Wohnsitz hatte.
(2) Ist die Verbindlichkeit im Gewerbebetrieb des Schuldners entstanden, so tritt, wenn der Schuldner seine gewerbliche Niederlassung an einem anderen Ort hatte, der Ort der Niederlassung an die Stelle des Wohnsitzes.
(3) Aus dem Umstand allein, dass der Schuldner die Kosten der Versendung übernommen hat, ist nicht zu entnehmen, dass der Ort, nach welchem die Versendung zu erfolgen hat, der Leistungsort sein soll."
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Hab das mal im Rechtsunterricht gelernt.
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