![]() |
Grosser Rapidshare Abmahnung Und Ip Weitergabe Thread!!!!
Keine ahnung obs hier schon gepostet wurde:
Zitat:
|
Ja da weiß doch immernoch keiner ob Fake oder nicht. Der Fall mit dem Metallica Album ist auch anders ein "normaler" Upload. Das Album war noch nicht mal draußen und da hat der Herr Statsanwalt natürlich nteresse daran wo der das her hat. Die Verfolgung ging also eher WOHER als WOHIN. Ich halte das alles für mehr als zweifelhaft.
RS weiß wer ihre Kunden sind....und es gibt auch einen Grund warum die in der Schweiz sitzen. EDIT: Und man sieht ja auch wie sich das Interesse an diesem Beitrag in Grenzen hält. ;) |
Also sollte das wirklich stimmen, dann ist das 100% das AUS für Rapidshare! Sicherlich werden alle UPPS gelöscht und es werden die alternativen Hoster in Anspruch genommen.
|
Das ist ganz sicher nicht das AUS für Rapidshare. Es werden noch immer fast alle Upps in diesem Forum auf RS hochgeladen. Upload.to etc. ist weit weniger verbreitet, so auch in anderen Ecken der Szene:T
|
Ja aber wenn auch nur die chance besteht, das Rapitshare-Kunden an die Polizei verpfiffen werden, dann IST es das aus. Was glaubst du wie schnell die Szene dann bei uploaded und co ist.
Ich bin ja mal sehr gespannt ob das wahr ist. |
Ich sag mal BlaBla alles Blubb bis sich das irgendwie fortsetzt oder bestätigt.......
Im Moment ist das für mich eine Promoaktion von Metallica! |
Ob es eine Promoaktion ist weiß keine Sau.
Aber die Idee einer solchen Aktion auf solch enorm wirksame Weise zu lancieren, lässt mich ganz langsam lächeln.;) |
Hmm.. Iwie schon komisch, aber aufjedenfall gut zu wissen.
|
was sagt ihr dazu?
|
Ich denke, dass Rapidshare nicht mehr lange durchhalten wird....
|
Ja wenn das wirklich stimmen sollte das ganze mit Hausdurchsuchung usw dann wird es Rapidshare wirklich nicht mehr lange geben!
Was wäre eine alternative? |
ich denke mal das betrifft nicht nur rapidshare, sondern eigentlich so gut wie jedem hoster :S
|
In dem Artiket heisst es doch dass es nur hoster betrifft, deren Server in Deutschland stehen. Also nimmt man eben einen Hoster mit Server in einem anderen Land...
|
Kumpel und ich haben gestern in der Schule mal überprüft. Rapidshare und Uplodet sind nur 200m von einander entfernt und sitzen beide in der Schweiz.
Ich frag mich warum rapidshare nicht einfach ihre Server nach Österreich oder Schweiz o.Ä. verschiebt? Damit würden Sie einer großen Strafe entgehen. |
also wir haben die angegeben adressen auf den Hp´s überprüft die sind schweiz.
|
gab schon genug klagen gegen RS
und..ich lad immernoch von da aber nur bilder vom urlaub ;) |
:delete pls:
|
hat den einer eine Ahnung welche Server in Deutschland sind und welche im ausland?
|
Zitat:
|
[Link nur für registrierte und freigeschaltete Mitglieder sichtbar. Jetzt registrieren...]
Zitat:
Zitat:
|
GT3X ich denk auch so wird ein Schuh drauß! ;)
|
ich zweifel an dem was aus der Joberg-Ecke kommt, dort spielt der finanzielle Aspekt die erste Geige. Man sollte sich fragen wer wird der Nutznießer sein wenn Rapidshare in den Dreck gezogen wird
|
Gibt es überhaupt (artikel berichte etc.) von anderen portalen - am besten sogar von englischen seiten.
Was gulli für eine hetzjagd da betreibt ist lächerlich. Wem gehört die marke gulli noch gleich? irgend so ein firstload / usenext betreiber wars doch. seit geraumer zeit hat gulli eh nichts mehr zu bieten in ihren news. |
in den Shortnews wird direkt von gulli zitiert also nichts brauchbares bzw. nichts objektives, hier kann [Link nur für registrierte und freigeschaltete Mitglieder sichtbar. Jetzt registrieren...] schon mehr Auskunft bieten wer andere OKH sind...
Zusammenfassend: für mich ist die Berichterstattung aus dem gulli für den Gully, erst wenn andere Seiten (genau die Englishsprachigen) Beweise liefern sollte man anfangen sich Gedanken zu machen Edit:es gab auch mal das Gerücht gulli.com wolle Upper-IP`s vekaufen |
Zitat:
und zu anderen Services zu treiben. Der ganz große Hype bzw. Knall ist das hier nämlich nicht. Sieht man ja schon an der mageren Beteiligung. Einen etwas herber Beigeschmack bleibt aber ich bin auch davon überzeugt dass Füße stillhalten das beste Rezept ist. |
Zum einen:
Da gehts um in der Schweiz uploaden, von daher nur mäßig interessant, es sei den du kommst aus der Schweiz :D Zum andern: Zitat:
|
so wir kennen nun die Rechte von Deutschland und der Schweiz!
Aber wie siehts in Österreich aus? Weiß da jemand mehr? |
Zitat:
|
Zitat:
|
tja dann gehts für die Szene wohl auf zum nächsten...... was mich wuendert ist das Usenxt immer noch lebt.....
|
[Link nur für registrierte und freigeschaltete Mitglieder sichtbar. Jetzt registrieren...]
nur so zur info |
Hier die Offizielle Meldung nocheinmal:
[Link nur für registrierte und freigeschaltete Mitglieder sichtbar. Jetzt registrieren...] |
Rapidshare meldung
Hier gerade aus den netz.... Noch Druckfrisch
[Link nur für registrierte und freigeschaltete Mitglieder sichtbar. Jetzt registrieren...] Was haltet Ihr davon |
Dem Problem könnte RS.com ganz leicht aus dem Weg gehen indem sie aufhören IP´s zu loggen!
Denn was nicht vorhanden ist kann nicht ausgeliefert werden! In Schweden hören deshalb ja auch die Provider auf die IP´s Ihrer Kunden zu loggen! [Link nur für registrierte und freigeschaltete Mitglieder sichtbar. Jetzt registrieren...] |
Hab ich des jetzt richtig verstanden das Download jetzt noch immer nicht bestraft wird?
Denn in dem Zitat:
Zitat:
bitte um antwort edit: Bzw könnte ich mich sogar im fall einer anklage auf diese offizielle-meldung berufen? |
Rapidshare gibt IPs weiter *update*
Bild verlinkt, da leider zu groß.
edit by sammler Abmahnung für Uploader dank Zivilrechtlichem Auskunftsanspruch Bereits vor mehreren Wochen veröffentlichten wir einen Artikel, in dem wir die These aufstellten, dass der Zivilrechtliche Auskunftsanspruch genutzt werden kann, um an die Daten von Uploadern bei One-Click-Hostern zu gelangen. Heute Morgen haben wir per E-Mail die Bestätigung erhalten, dass unsere Theorie mehr als nur ein Gedankenspiel war. UPDATE Bereits am 14. März berichtete MSX von der gulli-Redaktion über eine Hausdurchsuchung, welche bei einem Uploader von Rapidshare durchgeführt wurde. Dieser hatte das Album "Death Magnetic" von Metallica einen Tag vor dem weltweiten Release bei dem Filehoster hochgeladen. Es dauerte einige Wochen, als bei der Person schließlich eine Hausdurchsuchung durchgeführt wurde. Der Hausdurchsuchungsbeschluss war kurze Zeit online verfügbar und gelangte dabei auch in die Hände meines Kollegen MSX. Zuerst schien es sich um einen ganz gewöhnlichen Beschluss zu handeln, lediglich mit dem Detail, dass es eben einen Uploader von Rapidshare erwischt hatte. Es hätte wohl tausende Möglichkeiten gegeben, wie man an dessen IP-Adresse gelangte. Der gescannte Beschluss wurde mir von meinem Kollegen übermittelt, so dass ich ihn mir genauer durchlesen konnte. Dabei kam die Unstimmigkeit ans Licht, wie die Staatsanwaltschaft überhaupt an die IP-Adresse des Uploaders gelangt war. Eine E-Mail, welche kurze Zeit später von einem User an uns weitergeleitet wurde, und vom Rapidshare-Support stammte, bestätigte unseren ersten Verdacht. Der Zivilrechtliche Auskunftsanspruch musste hierfür eingesetzt worden sein. Dieser trat am 01.09.2008 in Kraft und ermöglichte den Rechteinhabern, unter Umgehung der Strafermittlungsbehörden, an die Adressdaten von vermeintlichen Urheberrechtsverletzern zu gelangen. Eine Liste von IP-Adressen konnte an einen Richter herangetragen werden, wenn dieser den Auskunftsanspruch genehmigte, mussten die Provider den Namen zur ermittelten IP-Adresse aushändigen. Markant ist dabei jedoch, dass dieser Anspruch augenscheinlich nicht nur die Provider betrifft. Kurze Zeit später, nach einer sorgfältigen Analyse unseres Gedankenansatzes, veröffentlichten wir einen Artikel zum Sachverhalt. Dieser erläuterte das Vorgehen, welches seitens der Rechteinhaber scheinbar mit dem Zivilrechtlichen Auskunftsanspruch geplant war. Unsere primäre Annahme, dass Filehoster betroffen sind, die ihre Server in Deutschland stationieren, ist offenbar nicht vollends korrekt. Man beachte bitte hierzu das Update des Artikels. Eine schriftliche Bestätigung wollte uns bedauerlicherweise niemand geben, eine jüngst wahrgenommene Kontaktaufnahme mit der Staatsanwaltschaft ist bislang noch ohne Inhalt. Wir bezweifelten jedoch stark, dass man uns eine Bestätigung unsere These vorlegen würde. Die E-Mail, welche nun jedoch bei uns eingegangen ist, bestätigt unsere Theorie. Gegenwärtig liegt uns ein PDF vor, welches eine Abmahnung der Kanzlei Rasch enthält. Die Kanzlei Rasch kämpft in Zusammenarbeit mit der proMedia gegen Filesharer und unterhält bereits seit geraumer Zeit intensiven Kontakt zur Rapidshare AG. Es war bereits vor einiger Zeit bekannt, dass man bei proMedia über ein Lösch-Tool verfügt, mit dem man Uploads beim Filehoster Rapidshare löschen kann. In der uns nun vorliegenden Abmahnung geht es ebenfalls um mehrere Uploads bei Rapidshare, die vom besagtem User auch nach der Löschung erneut hochgeladen wurden. Besonders markant ist jedoch nachfolgender Abschnitt. Rapidshare AbmahnungWie im zweiten Absatz deutlich zu erkennen ist, ist man an den Provider 1&1, die Deutsche Telekom, sowie die Rapidshare AG unter dem Paragrafen 101 des Urheberrechtsgesetzes herangetreten. Dieser stellt den Zivilrechtlichen Auskunftsanspruch dar. Wie im weiteren Verlauf deutlich wird, hat augenscheinlich das Landgericht Bielefeld den Beschluss unterzeichnet. Wie aus dem Rest des Dokumentes hervorgeht, werden dem Betroffenen Uploads bei rapidshare.com vorgeworfen. Bei den vorgeworfenen Dateien handelt es sich - wie durch die beauftragte Kanzlei ersichtlich - um Musikwerke der Majorlabels. Konkret wird dem Uploader vorgeworfen, die TOP 100 der Media-Control-Charts verbreitet zu haben. Bei einem angenommenen Streitwert von 10.000 Euro pro Datei entspräche dies bei 100 Dateien einem Maximalstreitwert von 1.000.000 Euro. Als Rechteinhaber sind Sony, Warner, EMI sowie Universal aufgeführt. Die Kostennote, welcher der Abgemahnte begleichen soll, liegt bei 3.000 Euro. Es scheint, als hätte die Industrie mit dem Zivilrechtlichen Auskunftsanspruch nun das ultimative Mittel gefunden, um auch gegen Filehoster vorzugehen, deren Server in Deutschland stehen. Es ist zu betonen, dass wohl nur solche durch den Zivilrechtlichen Auskunftsanspruch betroffen sein dürften. Es ist bereits seit längerer Zeit bekannt, dass sich zahlreiche Rapidshare-Server in Deutschland befinden. UPDATE II Inzwischen hat die Rapidshare AG in einer Pressemitteilung bestätigt, dass sie Daten nach Paragraph 101 UrhG herausgeben. "Der Austausch von Dateien über RapidShare ist genauso legal wie das Nutzen jedes anderen Webhosters, auch in Deutschland. Aufgrund der Privatkopie darf jeder Käufer von seinen Datenträgern, die nicht kopiergeschützt sind, ein privates Duplikat anfertigen und es beispielsweise bei RapidShare speichern. Erlaubt ist außerdem, über RapidShare eine Kopie solcher Dateien an Freunde oder Verwandte weiterzugeben", erklärte der COO Bobby Chang. Verboten ist jedoch, urheberrechtlich geschütztes Material öffentlich zugänglich zu machen, also beispielsweise Links zu Musik oder Filmen in Foren zu posten. Besonders relevant dürfte jedoch insbesondere folgende Äußerung in der Pressemitteilung sein: "Anfragen zu Transaktionen in Deutschland können jedoch an alle Internetprovider, Filehoster oder anderer Serviceanbieter weltweit gestellt werden, unabhängig von ihrem Firmensitz oder vom Standort ihrer Server." UpdateIII Wem Urheberrechte egal sind, der konnte bislang geschützte Werke relativ sicher über den Filehoster Rapidshare.com verbreiten und beziehen. Diese Zeiten sind jetzt vorbei. Die ersten Abmahnungen werden bald verschickt. In Deutschland müssen Piraten zittern, denn RapidShare, einer der grössten Filehoster, kooperiert neu mit den Ermittlungsbehörden: «Wenn ein zivilrechtlicher Auskunftsanspruch entsprechend Paragraph 101 des Urheberrechtsgesetzes besteht, sind wir verpflichtet die IP-Adresse herauszugeben, sofern wir sie haben», sagte eine Sprecherin von RapidShare gegenüber 20 Minuten Online. Die IP-Adresse ist eine Art Nummernschild des Computers, über das die Anbieter von Internetzugängen ihre Kunden identifizieren können. Auch wer zahlt, wird enttarnt Bei nicht zahlenden RapidShare-Usern werde gespeichert, welche Datenmenge von welcher IP-Adresse während der vergangenen zehn bis 100 Minuten heruntergeladen wurde, so die Sprecherin. Diese Informationen blieben zirka zwei Stunden lang im System. Bei Premium-Usern werde die Datenmenge, welche binnen 24 Stunden von einer IP-Adresse heruntergeladen wurde, protokolliert. Diese Informationen bleiben derzeit 30 Tage auf den Servern von RapidShare und können in der Premium-Zone eingesehen werden. Zu dieser haben nur Besitzer von kostenpflichtigen Accounts Zugang; sie haben für umgerechnet etwa 83 Franken Jahresgebühr unter anderem erhöhte Bandbreite und mehr Webspeicher zur Verfügung als Free-User. Auch in der Schweiz wird es ungemütlich Wie 20 Minuten Online erfuhr, müssen RapidShare-Piraten auch hierzulande bald damit rechnen, dass bei ihnen die Polizei klingelt. «Wir sind gerade dabei, die ersten Verfahren gegen RapidShare-User einzuleiten, die über den Anbieter urheberrechtlich geschützte Inhalte im Web angeboten haben», sagt Wilfried Haferland vom Schweizer Ableger der International Federation Of Producers Of Phonograms And Videograms (IFPI) gegenüber 20 Minuten Online. Zwar habe der Schweizer Verband der Musikindustrie bislang aktiv keine IP-Adressen von RapidShare.com angefordert, schliesse dies aber für die Zukunft nicht aus. «Zum Glück ist unser Verband global aktiv», sagt Haferland. Man habe die Adressen von anderen IFPI-Landesverbänden erhalten, in deren Ländern RapidShare auf Grund der Gesetzgebung kooperieren musste. «Natürlich können wir wegen der gesetzlichen Grundlage in der Schweiz nur gegen Uploader geschützter Dateien vorgehen», so Haferland weiter, «denn der reine Download ist hierzulande nicht ohne Weiteres zu belangen.» Vor vier Monaten hatte Beat Högger, Vize-Chef der IFPI Schweiz, im Interview mit 20 Minuten Online angekündigt, gemeinsam mit den Internetprovidern gegen Musikpiraten vorgehen zu wollen. Wer wiederholt Urheberrechte missachte, dem solle der Webzugang gesperrt werden können, so Högger. Passiert ist bislang nichts dergleichen. In Frankreich scheiterte eine entsprechende Gesetzesinitiative Anfang des Monats. Sie hatte die Schaffung einer Behörde vorgesehen, welche hartnäckige Raubkopierer mit einer Netzsperre von bis zu einem Jahr hätte belegen können. |
Das hätte nicht verschoben werden müssen, weil sich ALLE diese Infos in den eigentlichen Threads befinden!
Da ist ersten NICHTS neu, zweitens bezieht sich der letzte Teil auf die Schweiz! Nix neu dran! Siehe mein Post [Link nur für registrierte und freigeschaltete Mitglieder sichtbar. Jetzt registrieren...] @ 14:04Uhr! @Mods - räumt hier mal bitte auf! 4 Threads zu RS müssen einfach nicht sein! @Gump123 - JA kannst du. Und ich lade auch weiter hoch. |
Downloaden
Wie sieht es eigentlich mit "downloaden" aus?
Die Protokolle zeigen ja nur - laut RS - welche "Menge" von welcher IP gezogen wurde. Ist das immer noch so, oder darf RS nun auch veröffentlichen, wer was gezogen hat? Wenn dem so wäre, dann könnte man ja belangt werden?! Bisher war das ja alles anonym und stellte ja keine Probleme dar! Grüßle |
Entwarnung :) [Link nur für registrierte und freigeschaltete Mitglieder sichtbar. Jetzt registrieren...]
|
Das hab ich doch die ganze zeit gesagt!
Zitat:
|
Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 23:33 Uhr. |
Powered by vBulletin® (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2025, Jelsoft Enterprises Ltd.