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Rapidshare gibt IPs weiter *update*
Bild verlinkt, da leider zu groß.
edit by sammler Abmahnung für Uploader dank Zivilrechtlichem Auskunftsanspruch Bereits vor mehreren Wochen veröffentlichten wir einen Artikel, in dem wir die These aufstellten, dass der Zivilrechtliche Auskunftsanspruch genutzt werden kann, um an die Daten von Uploadern bei One-Click-Hostern zu gelangen. Heute Morgen haben wir per E-Mail die Bestätigung erhalten, dass unsere Theorie mehr als nur ein Gedankenspiel war. UPDATE Bereits am 14. März berichtete MSX von der gulli-Redaktion über eine Hausdurchsuchung, welche bei einem Uploader von Rapidshare durchgeführt wurde. Dieser hatte das Album "Death Magnetic" von Metallica einen Tag vor dem weltweiten Release bei dem Filehoster hochgeladen. Es dauerte einige Wochen, als bei der Person schließlich eine Hausdurchsuchung durchgeführt wurde. Der Hausdurchsuchungsbeschluss war kurze Zeit online verfügbar und gelangte dabei auch in die Hände meines Kollegen MSX. Zuerst schien es sich um einen ganz gewöhnlichen Beschluss zu handeln, lediglich mit dem Detail, dass es eben einen Uploader von Rapidshare erwischt hatte. Es hätte wohl tausende Möglichkeiten gegeben, wie man an dessen IP-Adresse gelangte. Der gescannte Beschluss wurde mir von meinem Kollegen übermittelt, so dass ich ihn mir genauer durchlesen konnte. Dabei kam die Unstimmigkeit ans Licht, wie die Staatsanwaltschaft überhaupt an die IP-Adresse des Uploaders gelangt war. Eine E-Mail, welche kurze Zeit später von einem User an uns weitergeleitet wurde, und vom Rapidshare-Support stammte, bestätigte unseren ersten Verdacht. Der Zivilrechtliche Auskunftsanspruch musste hierfür eingesetzt worden sein. Dieser trat am 01.09.2008 in Kraft und ermöglichte den Rechteinhabern, unter Umgehung der Strafermittlungsbehörden, an die Adressdaten von vermeintlichen Urheberrechtsverletzern zu gelangen. Eine Liste von IP-Adressen konnte an einen Richter herangetragen werden, wenn dieser den Auskunftsanspruch genehmigte, mussten die Provider den Namen zur ermittelten IP-Adresse aushändigen. Markant ist dabei jedoch, dass dieser Anspruch augenscheinlich nicht nur die Provider betrifft. Kurze Zeit später, nach einer sorgfältigen Analyse unseres Gedankenansatzes, veröffentlichten wir einen Artikel zum Sachverhalt. Dieser erläuterte das Vorgehen, welches seitens der Rechteinhaber scheinbar mit dem Zivilrechtlichen Auskunftsanspruch geplant war. Unsere primäre Annahme, dass Filehoster betroffen sind, die ihre Server in Deutschland stationieren, ist offenbar nicht vollends korrekt. Man beachte bitte hierzu das Update des Artikels. Eine schriftliche Bestätigung wollte uns bedauerlicherweise niemand geben, eine jüngst wahrgenommene Kontaktaufnahme mit der Staatsanwaltschaft ist bislang noch ohne Inhalt. Wir bezweifelten jedoch stark, dass man uns eine Bestätigung unsere These vorlegen würde. Die E-Mail, welche nun jedoch bei uns eingegangen ist, bestätigt unsere Theorie. Gegenwärtig liegt uns ein PDF vor, welches eine Abmahnung der Kanzlei Rasch enthält. Die Kanzlei Rasch kämpft in Zusammenarbeit mit der proMedia gegen Filesharer und unterhält bereits seit geraumer Zeit intensiven Kontakt zur Rapidshare AG. Es war bereits vor einiger Zeit bekannt, dass man bei proMedia über ein Lösch-Tool verfügt, mit dem man Uploads beim Filehoster Rapidshare löschen kann. In der uns nun vorliegenden Abmahnung geht es ebenfalls um mehrere Uploads bei Rapidshare, die vom besagtem User auch nach der Löschung erneut hochgeladen wurden. Besonders markant ist jedoch nachfolgender Abschnitt. Rapidshare AbmahnungWie im zweiten Absatz deutlich zu erkennen ist, ist man an den Provider 1&1, die Deutsche Telekom, sowie die Rapidshare AG unter dem Paragrafen 101 des Urheberrechtsgesetzes herangetreten. Dieser stellt den Zivilrechtlichen Auskunftsanspruch dar. Wie im weiteren Verlauf deutlich wird, hat augenscheinlich das Landgericht Bielefeld den Beschluss unterzeichnet. Wie aus dem Rest des Dokumentes hervorgeht, werden dem Betroffenen Uploads bei rapidshare.com vorgeworfen. Bei den vorgeworfenen Dateien handelt es sich - wie durch die beauftragte Kanzlei ersichtlich - um Musikwerke der Majorlabels. Konkret wird dem Uploader vorgeworfen, die TOP 100 der Media-Control-Charts verbreitet zu haben. Bei einem angenommenen Streitwert von 10.000 Euro pro Datei entspräche dies bei 100 Dateien einem Maximalstreitwert von 1.000.000 Euro. Als Rechteinhaber sind Sony, Warner, EMI sowie Universal aufgeführt. Die Kostennote, welcher der Abgemahnte begleichen soll, liegt bei 3.000 Euro. Es scheint, als hätte die Industrie mit dem Zivilrechtlichen Auskunftsanspruch nun das ultimative Mittel gefunden, um auch gegen Filehoster vorzugehen, deren Server in Deutschland stehen. Es ist zu betonen, dass wohl nur solche durch den Zivilrechtlichen Auskunftsanspruch betroffen sein dürften. Es ist bereits seit längerer Zeit bekannt, dass sich zahlreiche Rapidshare-Server in Deutschland befinden. UPDATE II Inzwischen hat die Rapidshare AG in einer Pressemitteilung bestätigt, dass sie Daten nach Paragraph 101 UrhG herausgeben. "Der Austausch von Dateien über RapidShare ist genauso legal wie das Nutzen jedes anderen Webhosters, auch in Deutschland. Aufgrund der Privatkopie darf jeder Käufer von seinen Datenträgern, die nicht kopiergeschützt sind, ein privates Duplikat anfertigen und es beispielsweise bei RapidShare speichern. Erlaubt ist außerdem, über RapidShare eine Kopie solcher Dateien an Freunde oder Verwandte weiterzugeben", erklärte der COO Bobby Chang. Verboten ist jedoch, urheberrechtlich geschütztes Material öffentlich zugänglich zu machen, also beispielsweise Links zu Musik oder Filmen in Foren zu posten. Besonders relevant dürfte jedoch insbesondere folgende Äußerung in der Pressemitteilung sein: "Anfragen zu Transaktionen in Deutschland können jedoch an alle Internetprovider, Filehoster oder anderer Serviceanbieter weltweit gestellt werden, unabhängig von ihrem Firmensitz oder vom Standort ihrer Server." UpdateIII Wem Urheberrechte egal sind, der konnte bislang geschützte Werke relativ sicher über den Filehoster Rapidshare.com verbreiten und beziehen. Diese Zeiten sind jetzt vorbei. Die ersten Abmahnungen werden bald verschickt. In Deutschland müssen Piraten zittern, denn RapidShare, einer der grössten Filehoster, kooperiert neu mit den Ermittlungsbehörden: «Wenn ein zivilrechtlicher Auskunftsanspruch entsprechend Paragraph 101 des Urheberrechtsgesetzes besteht, sind wir verpflichtet die IP-Adresse herauszugeben, sofern wir sie haben», sagte eine Sprecherin von RapidShare gegenüber 20 Minuten Online. Die IP-Adresse ist eine Art Nummernschild des Computers, über das die Anbieter von Internetzugängen ihre Kunden identifizieren können. Auch wer zahlt, wird enttarnt Bei nicht zahlenden RapidShare-Usern werde gespeichert, welche Datenmenge von welcher IP-Adresse während der vergangenen zehn bis 100 Minuten heruntergeladen wurde, so die Sprecherin. Diese Informationen blieben zirka zwei Stunden lang im System. Bei Premium-Usern werde die Datenmenge, welche binnen 24 Stunden von einer IP-Adresse heruntergeladen wurde, protokolliert. Diese Informationen bleiben derzeit 30 Tage auf den Servern von RapidShare und können in der Premium-Zone eingesehen werden. Zu dieser haben nur Besitzer von kostenpflichtigen Accounts Zugang; sie haben für umgerechnet etwa 83 Franken Jahresgebühr unter anderem erhöhte Bandbreite und mehr Webspeicher zur Verfügung als Free-User. Auch in der Schweiz wird es ungemütlich Wie 20 Minuten Online erfuhr, müssen RapidShare-Piraten auch hierzulande bald damit rechnen, dass bei ihnen die Polizei klingelt. «Wir sind gerade dabei, die ersten Verfahren gegen RapidShare-User einzuleiten, die über den Anbieter urheberrechtlich geschützte Inhalte im Web angeboten haben», sagt Wilfried Haferland vom Schweizer Ableger der International Federation Of Producers Of Phonograms And Videograms (IFPI) gegenüber 20 Minuten Online. Zwar habe der Schweizer Verband der Musikindustrie bislang aktiv keine IP-Adressen von RapidShare.com angefordert, schliesse dies aber für die Zukunft nicht aus. «Zum Glück ist unser Verband global aktiv», sagt Haferland. Man habe die Adressen von anderen IFPI-Landesverbänden erhalten, in deren Ländern RapidShare auf Grund der Gesetzgebung kooperieren musste. «Natürlich können wir wegen der gesetzlichen Grundlage in der Schweiz nur gegen Uploader geschützter Dateien vorgehen», so Haferland weiter, «denn der reine Download ist hierzulande nicht ohne Weiteres zu belangen.» Vor vier Monaten hatte Beat Högger, Vize-Chef der IFPI Schweiz, im Interview mit 20 Minuten Online angekündigt, gemeinsam mit den Internetprovidern gegen Musikpiraten vorgehen zu wollen. Wer wiederholt Urheberrechte missachte, dem solle der Webzugang gesperrt werden können, so Högger. Passiert ist bislang nichts dergleichen. In Frankreich scheiterte eine entsprechende Gesetzesinitiative Anfang des Monats. Sie hatte die Schaffung einer Behörde vorgesehen, welche hartnäckige Raubkopierer mit einer Netzsperre von bis zu einem Jahr hätte belegen können. |
Das hätte nicht verschoben werden müssen, weil sich ALLE diese Infos in den eigentlichen Threads befinden!
Da ist ersten NICHTS neu, zweitens bezieht sich der letzte Teil auf die Schweiz! Nix neu dran! Siehe mein Post [Link nur für registrierte und freigeschaltete Mitglieder sichtbar. Jetzt registrieren...] @ 14:04Uhr! @Mods - räumt hier mal bitte auf! 4 Threads zu RS müssen einfach nicht sein! @Gump123 - JA kannst du. Und ich lade auch weiter hoch. |
Downloaden
Wie sieht es eigentlich mit "downloaden" aus?
Die Protokolle zeigen ja nur - laut RS - welche "Menge" von welcher IP gezogen wurde. Ist das immer noch so, oder darf RS nun auch veröffentlichen, wer was gezogen hat? Wenn dem so wäre, dann könnte man ja belangt werden?! Bisher war das ja alles anonym und stellte ja keine Probleme dar! Grüßle |
Entwarnung :) [Link nur für registrierte und freigeschaltete Mitglieder sichtbar. Jetzt registrieren...]
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Das hab ich doch die ganze zeit gesagt!
Zitat:
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gewerblichen Ausmasses:
[Link nur für registrierte und freigeschaltete Mitglieder sichtbar. Jetzt registrieren...] Kabel Deutschland Nutzer scheinen sicher zu sein: Informationen zu IP-Adressen speichert Kabel Deutschland nur im Rahmen seiner gesetzlichen Verpflichtung zur Datenvorhaltung im Rahmen der Vorratsdatenspeicherbank Quelle: [Link nur für registrierte und freigeschaltete Mitglieder sichtbar. Jetzt registrieren...] |
So liebe Leute!
Damit es nicht zu einer Überflutung durch verwirrende Rapidshare Meldungen kommt und keiner Angst haben muss, habe ich mal alle Links verpetzt. P.S. Habt ihr schon mal etwas von einer analogen Kopie gehört. Okay, bei Film und Spiele geht das schlecht, aber bei Musik braucht man sich keine Gedanken machen. Das einzige was man bei einer Audio-CD nicht antasten darf, ist der Kopierschutz. Wenn man allerdings die CD abspielt und das Audio dann mit einem anderen Programm aufnimmt, umgeht man den Kopierschutz auf ganz legale Weise. Ausserdem finde ich das Statement von Bobby Chang so genial. Falls ihr es nicht bemerkt, steht der Mann zu seiner Firma und auch deren Nutzer. Er macht wirklich nur soviel wie laut Gesetz nötig ist und macht keinen Schritt zusätzlich. Nee, ich habe alle Threads zusammengeschoben. Ein Thread reicht völlig. Gruß sammler |
da wollen wir doch mal sehen was gulli.com als nächstes versuchen wird um an ihre alten Umsatzzahlen anzuknüpfen...sicher ist dass wir spätestens in nem halben Jahr hier wieder über ne Grütze die aus dem Joberg-Clan kommt labern werden
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es ist kein fake bloodsuckerts auch seit heute geschlossen :
Rapidshare.com gibt nun auch Daten von leechern raus! Heute hat es jemanden aus unserem Forum erwischt und wie ich gerade aus zuverlässiger Quelle erfahren habe ist es kein Einzelfall. Unsere Mainpage wird vorübergehend nicht mehr zu erreichen sein und das Forum wurde für Gäste unsichtbar gemacht, alle 0-Poster wurden gelöscht. Demnächst wird es News auf offiziellen Newsseiten geben mit beweisen, leider ist es zur Zeit noch nicht möglich! Wir bitten um Verstandnis, aber die Sicherheit der User steht an erster Stelle. |
Jaja.
Immer diese Panikmache von einzelnen! Bevor nichts offizielles da ist - ändere ich nichts an meinem Verhalten! Was erwartest du nun? Dann wir alle nach ul.to wechseln? Nein danke! Netload? Nein DANKE! Offizielle Infos will ich! Nicht "ich hab da was von nem zuverlässigen Informanten erfahren"... Das nützt keinem! Wenn dem doch so wäre, würden wir jeden Tag mit irgendwelchen komischen Meldungen geflutet! |
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Das hat nicht mit RS zu tun. Da wurde RS gehackt und ein fremdes Tool hat die IP ausspioniert. RS hat diese Sicherheitslücke geschlossen.
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An soetwas beweist sich mal wieder mein Reden von den "zuverlässigen Informanten".
Ich kann mich nebenbei nicht erinnern, das es jemals in Deutschland einen normalen Leecher erwischt hat! //EDIT: Gut dass ich bei BloodSuckerz mehr als einen Post hatte^^ Ne mal im Ernst: Hier der Verlauf des Threads: Gut, dass wir hier keine Admins haben, die sich direkt den schwanz verbrennen, wenn solchein Thread im Forum auftauchen würde. Korrigiert mich, wenn ich mich irre! |
Gibt eine wirklich gute und informative Diskussion im Gulli Board darüber..
[Link nur für registrierte und freigeschaltete Mitglieder sichtbar. Jetzt registrieren...] sehen die Mods wsl nicht sehr gerne! Sehr interessant .. |
Ja toll. Und wer kann bestätigen, dass der Gulli User auch wirklich für RS arbeitet. Quellen usw??? Ich könnte ja auch schreiben, das ich für einen Anwalt arbeite und nur Co-Admin geworden bin, weil ich dann besser an die Userdaten herankomme.
Von mir aus kann man in Netz über RS schreiben was man will. Ich persönlich glaube dem Geschäftsführer mehr als alle anderen Berichten. |
RS ist auch nicht mehr das was wahr,öfter mal den Hoster wechseln.
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..ja aber immer noch für die NUR DOWNLOADER das sicherste in bezug auf strafen, denn als NUR DOWNLOADER kannste nicht belangt werden bei UL NL und RS etc....
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Ich denke mal, man müsste wissen, ob es technisch möglich ist, einen "nur Downloader" bei RS, ... dingfest zu machen. Wird dort geloggt oder nicht. Das ist sicherlich eher die Frage. Und wie kommen die eigentlich an IPs u.ä., wenn man nur runterlädt? Ich meine, bei P2P ist es klar und für jeden einsehbar, aber hier findet ja ein Datentransfer fernab von vielen Usern statt? |
Aber lese dir doch die im vorigen schon geposteten Referate und Gesetzesauszüge
Dann wirst du sehen das nach deutschem Recht nur die Filesharer eine Straftat begehen. und Filesharer sind nur Downloader / Uploader in Filesharing Börsen/Netzwerken wie Limewire, Bearshare. Die Downloader bei RS UL NL sind save. Nur die Uploader weil sie Filesharing betrieben sind bei RS UL NL etc. gefährdet. |
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mfg |
jop polizei wird in den nächsten zwei wochen bei dir klingeln :eek:
nee mal im ernst der thread ist ein jahr alt :rolleyes: wenn rapidshare hochgenommen wird stehts bestimmt sogar in der bildzeitung also keine panik |
man jungs, mädels da passiert erstmal nichts die nächste Zeit, wenn mal wieder die Zeit ist zum Angsthaben werdet ihr das schon mitbekommen!!!!
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macht doch den Fred einfach dicht und gut ..:rolleyes:
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Rapidshare geht gegen Warezseiten vor und sperrt die Premium Accounts der Uploader unwiederruflich.
Diese Mittel sind neu – bisher wurden nur die abused Files gelöscht und für den reupload per MD5-Checksum gesperrt. Betroffen sind bisher 2 Accounts von moviez.to mit je 500Gb gespeicherten Filmen und über 2Mio Premium Points. Dies bestätigt die im Internet verbreitete Theorie, dass Rapidshare immer mehr mit den Rechte-Inhaber kooperiert und mit Rapidshare:Games und Rapidshare:Tainment 2 Produkte lanciert hat, welche in einer direkten Konkurenzsituation zu den Warezseiten stehen. Fraglich ist nun, wie es weiter geht. Werden weiter grosse Szene Accounts gesperrt – dies hätte weitgehende Konsequenzen für die Szene sowie auch für RS: - Warezseiten und Uploader verzichten auf den Upload bei RS.com - Viele Premium-User benötigen Ihre Premium Accounts nicht mehr und lassen diese Auslaufen (Moviez.to schätzt den Anteil der Premium Account Besitzer, welche ihn zum downloaden von Warez benötigen bei ca. 90%) dies hat natürlich massive Umsatzeinbussen zur Folge Hier noch die eindeutige Nachricht des RS abuse Teams: Zitat: Guten Tag, wir wurden darauf aufmerksam gemacht, dass sie illegale Filme in Ihrem Account hochgeladen haben. Aus diesem Grund wurde Ihr Account gesperrt. Deshalb legen wir Ihnen nahe, in Ihrem eigenen Interesse in Zukunft darauf zu achten, die Urheberrechte Dritter nicht mehr zu verletzen. Mit freundlichen Grüssen.|zitatende| und es geht noch weiter. |
ist relativ das sichere, rapidshare versucht seinen ruf bei den behörden ein wneig aufzubessern und nimmt ein paar uploader hoch.
Doch rapidshare wäre doof wenn sie ihr ganzes Geschäft filzen würden. Denen würden Millionen Euro entgehen...von daher sind die meisten leute/uploader save bei RS. Und in Sachen Downloads sind wir noch Save, da RS keine IP adresse von Downloadern rausrückt. Man muss abwarten wann der § 101 Abs.2 und 3 des Urheberrechtsgesetzes Entgültig udn zielstrebig durchgeführt wird. [Link nur für registrierte und freigeschaltete Mitglieder sichtbar. Jetzt registrieren...] Zitat:
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warum wird hier eigentlich nicht auf megaupload umgestiegen?
auf meinen amerikanischen warez seiten für xbox spiele laden da alle hoch und ich hab oft als freeuser 1,5 mb die sekunde :eek: rapidshare hat mich in den letzten monaten enttäuscht.... |
Was habt ihr denn alle für 'ne Panik? Laut BGH dürfen doch jetzt vom ISP keine IPs mehr gespeichert werden, wenn man per Flat unterwegs ist (da nicht abrechnungsrelevant). Wie soll denn da bitte schön jemand eine IP noch zurückverfolgen können? Und falls es der Provider doch noch speichert, wird jeder Jura-Student in einem (unwahrscheinlichen) juristischen Verfahren auf das BGH-Urteil hinweisen und das Thema ist durch. Who cares?
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hoffentlich ist rapidshare bald asche, in der schweiz gebunkert. irgendwann fliehen sie auf
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Hätt dazu auch ne Frage: wenn man Free User ist (bei downloads) werden da auch die IP´s gespeichtertm oder nur wenn man einen Account hat?
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