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Grosser Rapidshare Abmahnung Und Ip Weitergabe Thread!!!!

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Ungelesen 30.04.09, 16:31   #36
C-N-N
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Standard Rapidshare gibt IPs weiter *update*

Bild verlinkt, da leider zu groß.
edit by sammler


Abmahnung für Uploader dank Zivilrechtlichem Auskunftsanspruch

Bereits vor mehreren Wochen veröffentlichten wir einen Artikel, in dem wir die These aufstellten, dass der Zivilrechtliche Auskunftsanspruch genutzt werden kann, um an die Daten von Uploadern bei One-Click-Hostern zu gelangen.

Heute Morgen haben wir per E-Mail die Bestätigung erhalten, dass unsere Theorie mehr als nur ein Gedankenspiel war.

UPDATE
Bereits am 14. März berichtete MSX von der gulli-Redaktion über eine Hausdurchsuchung, welche bei einem Uploader von Rapidshare durchgeführt wurde. Dieser hatte das Album "Death Magnetic" von Metallica einen Tag vor dem weltweiten Release bei dem Filehoster hochgeladen. Es dauerte einige Wochen, als bei der Person schließlich eine Hausdurchsuchung durchgeführt wurde. Der Hausdurchsuchungsbeschluss war kurze Zeit online verfügbar und gelangte dabei auch in die Hände meines Kollegen MSX. Zuerst schien es sich um einen ganz gewöhnlichen Beschluss zu handeln, lediglich mit dem Detail, dass es eben einen Uploader von Rapidshare erwischt hatte. Es hätte wohl tausende Möglichkeiten gegeben, wie man an dessen IP-Adresse gelangte. Der gescannte Beschluss wurde mir von meinem Kollegen übermittelt, so dass ich ihn mir genauer durchlesen konnte. Dabei kam die Unstimmigkeit ans Licht, wie die Staatsanwaltschaft überhaupt an die IP-Adresse des Uploaders gelangt war. Eine E-Mail, welche kurze Zeit später von einem User an uns weitergeleitet wurde, und vom Rapidshare-Support stammte, bestätigte unseren ersten Verdacht. Der Zivilrechtliche Auskunftsanspruch musste hierfür eingesetzt worden sein. Dieser trat am 01.09.2008 in Kraft und ermöglichte den Rechteinhabern, unter Umgehung der Strafermittlungsbehörden, an die Adressdaten von vermeintlichen Urheberrechtsverletzern zu gelangen. Eine Liste von IP-Adressen konnte an einen Richter herangetragen werden, wenn dieser den Auskunftsanspruch genehmigte, mussten die Provider den Namen zur ermittelten IP-Adresse aushändigen. Markant ist dabei jedoch, dass dieser Anspruch augenscheinlich nicht nur die Provider betrifft.

Kurze Zeit später, nach einer sorgfältigen Analyse unseres Gedankenansatzes, veröffentlichten wir einen Artikel zum Sachverhalt. Dieser erläuterte das Vorgehen, welches seitens der Rechteinhaber scheinbar mit dem Zivilrechtlichen Auskunftsanspruch geplant war. Unsere primäre Annahme, dass Filehoster betroffen sind, die ihre Server in Deutschland stationieren, ist offenbar nicht vollends korrekt. Man beachte bitte hierzu das Update des Artikels. Eine schriftliche Bestätigung wollte uns bedauerlicherweise niemand geben, eine jüngst wahrgenommene Kontaktaufnahme mit der Staatsanwaltschaft ist bislang noch ohne Inhalt. Wir bezweifelten jedoch stark, dass man uns eine Bestätigung unsere These vorlegen würde. Die E-Mail, welche nun jedoch bei uns eingegangen ist, bestätigt unsere Theorie.

Gegenwärtig liegt uns ein PDF vor, welches eine Abmahnung der Kanzlei Rasch enthält. Die Kanzlei Rasch kämpft in Zusammenarbeit mit der proMedia gegen Filesharer und unterhält bereits seit geraumer Zeit intensiven Kontakt zur Rapidshare AG. Es war bereits vor einiger Zeit bekannt, dass man bei proMedia über ein Lösch-Tool verfügt, mit dem man Uploads beim Filehoster Rapidshare löschen kann. In der uns nun vorliegenden Abmahnung geht es ebenfalls um mehrere Uploads bei Rapidshare, die vom besagtem User auch nach der Löschung erneut hochgeladen wurden. Besonders markant ist jedoch nachfolgender Abschnitt.

Rapidshare AbmahnungWie im zweiten Absatz deutlich zu erkennen ist, ist man an den Provider 1&1, die Deutsche Telekom, sowie die Rapidshare AG unter dem Paragrafen 101 des Urheberrechtsgesetzes herangetreten. Dieser stellt den Zivilrechtlichen Auskunftsanspruch dar. Wie im weiteren Verlauf deutlich wird, hat augenscheinlich das Landgericht Bielefeld den Beschluss unterzeichnet. Wie aus dem Rest des Dokumentes hervorgeht, werden dem Betroffenen Uploads bei rapidshare.com vorgeworfen.

Bei den vorgeworfenen Dateien handelt es sich - wie durch die beauftragte Kanzlei ersichtlich - um Musikwerke der Majorlabels. Konkret wird dem Uploader vorgeworfen, die TOP 100 der Media-Control-Charts verbreitet zu haben. Bei einem angenommenen Streitwert von 10.000 Euro pro Datei entspräche dies bei 100 Dateien einem Maximalstreitwert von 1.000.000 Euro. Als Rechteinhaber sind Sony, Warner, EMI sowie Universal aufgeführt. Die Kostennote, welcher der Abgemahnte begleichen soll, liegt bei 3.000 Euro.

Es scheint, als hätte die Industrie mit dem Zivilrechtlichen Auskunftsanspruch nun das ultimative Mittel gefunden, um auch gegen Filehoster vorzugehen, deren Server in Deutschland stehen. Es ist zu betonen, dass wohl nur solche durch den Zivilrechtlichen Auskunftsanspruch betroffen sein dürften. Es ist bereits seit längerer Zeit bekannt, dass sich zahlreiche Rapidshare-Server in Deutschland befinden.



UPDATE II
Inzwischen hat die Rapidshare AG in einer Pressemitteilung bestätigt, dass sie Daten nach Paragraph 101 UrhG herausgeben. "Der Austausch von Dateien über RapidShare ist genauso legal wie das Nutzen jedes anderen Webhosters, auch in Deutschland. Aufgrund der Privatkopie darf jeder Käufer von seinen Datenträgern, die nicht kopiergeschützt sind, ein privates Duplikat anfertigen und es beispielsweise bei RapidShare speichern. Erlaubt ist außerdem, über RapidShare eine Kopie solcher Dateien an Freunde oder Verwandte weiterzugeben", erklärte der COO Bobby Chang. Verboten ist jedoch, urheberrechtlich geschütztes Material öffentlich zugänglich zu machen, also beispielsweise Links zu Musik oder Filmen in Foren zu posten. Besonders relevant dürfte jedoch insbesondere folgende Äußerung in der Pressemitteilung sein: "Anfragen zu Transaktionen in Deutschland können jedoch an alle Internetprovider, Filehoster oder anderer Serviceanbieter weltweit gestellt werden, unabhängig von ihrem Firmensitz oder vom Standort ihrer Server."

UpdateIII
Wem Urheberrechte egal sind, der konnte bislang geschützte Werke relativ sicher über den Filehoster Rapidshare.com verbreiten und beziehen. Diese Zeiten sind jetzt vorbei. Die ersten Abmahnungen werden bald verschickt.

In Deutschland müssen Piraten zittern, denn RapidShare, einer der grössten Filehoster, kooperiert neu mit den Ermittlungsbehörden: «Wenn ein zivilrechtlicher Auskunftsanspruch entsprechend Paragraph 101 des Urheberrechtsgesetzes besteht, sind wir verpflichtet die IP-Adresse herauszugeben, sofern wir sie haben», sagte eine Sprecherin von RapidShare gegenüber 20 Minuten Online. Die IP-Adresse ist eine Art Nummernschild des Computers, über das die Anbieter von Internetzugängen ihre Kunden identifizieren können.

Auch wer zahlt, wird enttarnt
Bei nicht zahlenden RapidShare-Usern werde gespeichert, welche Datenmenge von welcher IP-Adresse während der vergangenen zehn bis 100 Minuten heruntergeladen wurde, so die Sprecherin. Diese Informationen blieben zirka zwei Stunden lang im System. Bei Premium-Usern werde die Datenmenge, welche binnen 24 Stunden von einer IP-Adresse heruntergeladen wurde, protokolliert. Diese Informationen bleiben derzeit 30 Tage auf den Servern von RapidShare und können in der Premium-Zone eingesehen werden. Zu dieser haben nur Besitzer von kostenpflichtigen Accounts Zugang; sie haben für umgerechnet etwa 83 Franken Jahresgebühr unter anderem erhöhte Bandbreite und mehr Webspeicher zur Verfügung als Free-User.

Auch in der Schweiz wird es ungemütlich
Wie 20 Minuten Online erfuhr, müssen RapidShare-Piraten auch hierzulande bald damit rechnen, dass bei ihnen die Polizei klingelt. «Wir sind gerade dabei, die ersten Verfahren gegen RapidShare-User einzuleiten, die über den Anbieter urheberrechtlich geschützte Inhalte im Web angeboten haben», sagt Wilfried Haferland vom Schweizer Ableger der International Federation Of Producers Of Phonograms And Videograms (IFPI) gegenüber 20 Minuten Online. Zwar habe der Schweizer Verband der Musikindustrie bislang aktiv keine IP-Adressen von RapidShare.com angefordert, schliesse dies aber für die Zukunft nicht aus. «Zum Glück ist unser Verband global aktiv», sagt Haferland. Man habe die Adressen von anderen IFPI-Landesverbänden erhalten, in deren Ländern RapidShare auf Grund der Gesetzgebung kooperieren musste. «Natürlich können wir wegen der gesetzlichen Grundlage in der Schweiz nur gegen Uploader geschützter Dateien vorgehen», so Haferland weiter, «denn der reine Download ist hierzulande nicht ohne Weiteres zu belangen.» Vor vier Monaten hatte Beat Högger, Vize-Chef der IFPI Schweiz, im Interview mit 20 Minuten Online angekündigt, gemeinsam mit den Internetprovidern gegen Musikpiraten vorgehen zu wollen. Wer wiederholt Urheberrechte missachte, dem solle der Webzugang gesperrt werden können, so Högger. Passiert ist bislang nichts dergleichen. In Frankreich scheiterte eine entsprechende Gesetzesinitiative Anfang des Monats. Sie hatte die Schaffung einer Behörde vorgesehen, welche hartnäckige Raubkopierer mit einer Netzsperre von bis zu einem Jahr hätte belegen können.
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Ungelesen 30.04.09, 17:25   #37
Amstaff
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Das hätte nicht verschoben werden müssen, weil sich ALLE diese Infos in den eigentlichen Threads befinden!
Da ist ersten NICHTS neu, zweitens bezieht sich der letzte Teil auf die Schweiz!

Nix neu dran!
Siehe mein Post [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ] @ 14:04Uhr!

@Mods - räumt hier mal bitte auf!
4 Threads zu RS müssen einfach nicht sein!

@Gump123 - JA kannst du.
Und ich lade auch weiter hoch.
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Ungelesen 30.04.09, 17:32   #38
Art_Noir
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Standard Downloaden

Wie sieht es eigentlich mit "downloaden" aus?
Die Protokolle zeigen ja nur - laut RS - welche "Menge" von welcher IP gezogen wurde.

Ist das immer noch so, oder darf RS nun auch veröffentlichen, wer was gezogen hat?

Wenn dem so wäre, dann könnte man ja belangt werden?!
Bisher war das ja alles anonym und stellte ja keine Probleme dar!

Grüßle
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Ungelesen 30.04.09, 18:14   #39
MADsRACHE
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Entwarnung [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
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Ungelesen 30.04.09, 18:47   #40
Amstaff
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Das hab ich doch die ganze zeit gesagt!
Zitat:
Das deutsche Gesetz sehe den Auskunftsanspruch zudem nur für Rechtsverletzungen "gewerblichen Ausmaßes" vor, also nur bei einer besonders schweren oder einer besonders hohen Zahl von Fällen. Die meisten deutschen Nutzer seien daher davon nicht betroffen, so das Unternehmen, so dass für sie keine Gefahr einer strafrechtlichen Verfolgung bestehen soll.
Das heißt es trifft bei uns nur DarkProjekt ;-)
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Ungelesen 30.04.09, 21:09   #41
pxp007
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pxp007 hatte eine beschämende und traurige vergangenheit | -8 Respekt Punkte
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gewerblichen Ausmasses:

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Kabel Deutschland Nutzer scheinen sicher zu sein:

Informationen zu IP-Adressen speichert Kabel Deutschland nur im Rahmen seiner gesetzlichen Verpflichtung zur Datenvorhaltung im Rahmen der Vorratsdatenspeicherbank

Quelle:
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Ungelesen 01.05.09, 10:59   #42
sammler
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So liebe Leute!

Damit es nicht zu einer Überflutung durch verwirrende Rapidshare Meldungen kommt und keiner Angst haben muss, habe ich mal alle Links verpetzt.



P.S. Habt ihr schon mal etwas von einer analogen Kopie gehört. Okay, bei Film und Spiele geht das schlecht, aber bei Musik braucht man sich keine Gedanken machen. Das einzige was man bei einer Audio-CD nicht antasten darf, ist der Kopierschutz. Wenn man allerdings die CD abspielt und das Audio dann mit einem anderen Programm aufnimmt, umgeht man den Kopierschutz auf ganz legale Weise.

Ausserdem finde ich das Statement von Bobby Chang so genial. Falls ihr es nicht bemerkt, steht der Mann zu seiner Firma und auch deren Nutzer. Er macht wirklich nur soviel wie laut Gesetz nötig ist und macht keinen Schritt zusätzlich.





Nee, ich habe alle Threads zusammengeschoben. Ein Thread reicht völlig.

Gruß
sammler
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Ungelesen 01.05.09, 19:17   #43
Gustav Gnöttgen
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da wollen wir doch mal sehen was gulli.com als nächstes versuchen wird um an ihre alten Umsatzzahlen anzuknüpfen...sicher ist dass wir spätestens in nem halben Jahr hier wieder über ne Grütze die aus dem Joberg-Clan kommt labern werden
Gustav Gnöttgen ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 27.05.09, 09:06   #44
Torax
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es ist kein fake bloodsuckerts auch seit heute geschlossen :

Rapidshare.com gibt nun auch Daten von leechern raus!

Heute hat es jemanden aus unserem Forum erwischt und wie ich gerade aus zuverlässiger Quelle erfahren habe ist es kein Einzelfall.



Unsere Mainpage wird vorübergehend nicht mehr zu erreichen sein und das Forum wurde für Gäste unsichtbar gemacht, alle 0-Poster wurden gelöscht.

Demnächst wird es News auf offiziellen Newsseiten geben mit beweisen, leider ist es zur Zeit noch nicht möglich!

Wir bitten um Verstandnis, aber die Sicherheit der User steht an erster Stelle.
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Ungelesen 27.05.09, 09:18   #45
Amstaff
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Jaja.
Immer diese Panikmache von einzelnen!
Bevor nichts offizielles da ist - ändere ich nichts an meinem Verhalten!
Was erwartest du nun?
Dann wir alle nach ul.to wechseln?
Nein danke!
Netload?
Nein DANKE!

Offizielle Infos will ich!
Nicht "ich hab da was von nem zuverlässigen Informanten erfahren"...
Das nützt keinem!
Wenn dem doch so wäre, würden wir jeden Tag mit irgendwelchen komischen Meldungen geflutet!
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Ungelesen 27.05.09, 09:47   #46
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http://img.bloodsuckerz.net/images/1243231159.jpg
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Ungelesen 27.05.09, 11:23   #47
sammler
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Das hat nicht mit RS zu tun. Da wurde RS gehackt und ein fremdes Tool hat die IP ausspioniert. RS hat diese Sicherheitslücke geschlossen.
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Ungelesen 27.05.09, 12:07   #48
Amstaff
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An soetwas beweist sich mal wieder mein Reden von den "zuverlässigen Informanten".
Ich kann mich nebenbei nicht erinnern, das es jemals in Deutschland einen normalen Leecher erwischt hat!

//EDIT: Gut dass ich bei BloodSuckerz mehr als einen Post hatte^^
Ne mal im Ernst:
Hier der Verlauf des Threads:


Gut, dass wir hier keine Admins haben, die sich direkt den schwanz verbrennen, wenn solchein Thread im Forum auftauchen würde.
Korrigiert mich, wenn ich mich irre!
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Ungelesen 02.06.09, 12:12   #49
Clive
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Gibt eine wirklich gute und informative Diskussion im Gulli Board darüber..
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sehen die Mods wsl nicht sehr gerne!

Sehr interessant ..
Clive ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 02.06.09, 18:47   #50
sammler
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Ja toll. Und wer kann bestätigen, dass der Gulli User auch wirklich für RS arbeitet. Quellen usw??? Ich könnte ja auch schreiben, das ich für einen Anwalt arbeite und nur Co-Admin geworden bin, weil ich dann besser an die Userdaten herankomme.

Von mir aus kann man in Netz über RS schreiben was man will. Ich persönlich glaube dem Geschäftsführer mehr als alle anderen Berichten.
sammler ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 03.06.09, 17:01   #51
han56
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RS ist auch nicht mehr das was wahr,öfter mal den Hoster wechseln.
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Ungelesen 03.08.09, 22:12   #52
tubetronik
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..ja aber immer noch für die NUR DOWNLOADER das sicherste in bezug auf strafen, denn als NUR DOWNLOADER kannste nicht belangt werden bei UL NL und RS etc....
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Ungelesen 18.10.09, 12:17   #53
The_Unknown
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Zitat:
Zitat von tubetronik Beitrag anzeigen
..ja aber immer noch für die NUR DOWNLOADER das sicherste in bezug auf strafen, denn als NUR DOWNLOADER kannste nicht belangt werden bei UL NL und RS etc....
Mhm, stimmt das wirklich? Auch ein Download ist in Deutschland mittlerweile illegal. Und wenn man jetzt denkt, dann sind die Strafen nicht so hoch, Irrtum: Meist sind die Anwaltskosten um ein vielfaches höher als die eigentliche Schadensforderung. Da kommen mal schnell 500 EUR nur Anwaltskosten zusammen (für das Ausdrucken eines Vordrucks und Einsetzen des Namens, das nur nebenbei).

Ich denke mal, man müsste wissen, ob es technisch möglich ist, einen "nur Downloader" bei RS, ... dingfest zu machen. Wird dort geloggt oder nicht. Das ist sicherlich eher die Frage. Und wie kommen die eigentlich an IPs u.ä., wenn man nur runterlädt? Ich meine, bei P2P ist es klar und für jeden einsehbar, aber hier findet ja ein Datentransfer fernab von vielen Usern statt?
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Ungelesen 18.10.09, 14:09   #54
tubetronik
Dortmunder Jung'
 
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Aber lese dir doch die im vorigen schon geposteten Referate und Gesetzesauszüge
Dann wirst du sehen das nach deutschem Recht nur die Filesharer eine Straftat begehen.

und Filesharer sind nur Downloader / Uploader in Filesharing Börsen/Netzwerken wie Limewire, Bearshare.
Die Downloader bei RS UL NL sind save.
Nur die Uploader weil sie Filesharing betrieben sind bei RS UL NL etc. gefährdet.
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Ungelesen 23.01.10, 17:43   #55
joe199
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Ungelesen 21.02.10, 15:15   #56
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Zitat von joe199 Beitrag anzeigen
Schweiz oder Deutschland?
Steht doch in dem Text den du gequotet hast.Und wenn du es immer noch nicht glaubst -> [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]


mfg
caelito ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 21.02.10, 17:30   #57
! Insane
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jop polizei wird in den nächsten zwei wochen bei dir klingeln


nee mal im ernst der thread ist ein jahr alt

wenn rapidshare hochgenommen wird stehts bestimmt sogar in der bildzeitung also keine panik
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Ungelesen 21.02.10, 18:14   #58
Colder89
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man jungs, mädels da passiert erstmal nichts die nächste Zeit, wenn mal wieder die Zeit ist zum Angsthaben werdet ihr das schon mitbekommen!!!!
__________________
Rechtschreibfehler Sprüche sind dumm! Solange ihr mich versteht, ist mir das vollkommen rille, ob da ein Komma fehlt oder Sonstiges
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Ungelesen 21.02.10, 19:49   #59
Mr.Krebbs
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macht doch den Fred einfach dicht und gut ..
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MfG

Mr.Krebbs
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Ungelesen 22.02.10, 11:00   #60
han56
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Rapidshare geht gegen Warezseiten vor und sperrt die Premium Accounts der Uploader unwiederruflich.

Diese Mittel sind neu – bisher wurden nur die abused Files gelöscht und für den reupload per MD5-Checksum gesperrt.

Betroffen sind bisher 2 Accounts von moviez.to mit je 500Gb gespeicherten Filmen und über 2Mio Premium Points.

Dies bestätigt die im Internet verbreitete Theorie, dass Rapidshare immer mehr mit den Rechte-Inhaber kooperiert und mit Rapidshare:Games und Rapidshareainment 2 Produkte lanciert hat, welche in einer direkten Konkurenzsituation zu den Warezseiten stehen.

Fraglich ist nun, wie es weiter geht. Werden weiter grosse Szene Accounts gesperrt – dies hätte weitgehende Konsequenzen für die Szene sowie auch für RS:

- Warezseiten und Uploader verzichten auf den Upload bei RS.com
- Viele Premium-User benötigen Ihre Premium Accounts nicht mehr und lassen diese Auslaufen (Moviez.to schätzt den Anteil der Premium Account Besitzer, welche ihn zum downloaden von Warez benötigen bei ca. 90%) dies hat natürlich massive Umsatzeinbussen zur Folge



Hier noch die eindeutige Nachricht des RS abuse Teams:

Zitat:
Guten Tag,

wir wurden darauf aufmerksam gemacht, dass sie illegale Filme in Ihrem Account
hochgeladen haben. Aus diesem Grund wurde Ihr Account gesperrt.

Deshalb legen wir Ihnen nahe, in Ihrem eigenen Interesse in Zukunft darauf zu
achten, die Urheberrechte Dritter nicht mehr zu verletzen.

Mit freundlichen Grüssen.|zitatende|

und es geht noch weiter.
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Ungelesen 22.02.10, 15:59   #61
tubetronik
Dortmunder Jung'
 
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ist relativ das sichere, rapidshare versucht seinen ruf bei den behörden ein wneig aufzubessern und nimmt ein paar uploader hoch.
Doch rapidshare wäre doof wenn sie ihr ganzes Geschäft filzen würden.
Denen würden Millionen Euro entgehen...von daher sind die meisten leute/uploader save bei RS.

Und in Sachen Downloads sind wir noch Save, da RS keine IP adresse von Downloadern rausrückt.
Man muss abwarten wann der § 101 Abs.2 und 3 des Urheberrechtsgesetzes
Entgültig udn zielstrebig durchgeführt wird.

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Zitat:
§ 101
Anspruch auf Auskunft

(1) Wer in gewerblichem Ausmaß das Urheberrecht oder ein anderes nach diesem Gesetz geschütztes Recht widerrechtlich verletzt, kann von dem Verletzten auf unverzügliche Auskunft über die Herkunft und den Vertriebsweg der rechtsverletzenden Vervielfältigungsstücke oder sonstigen Erzeugnisse in Anspruch genommen werden. Das gewerbliche Ausmaß kann sich sowohl aus der Anzahl der Rechtsverletzungen als auch aus der Schwere der Rechtsverletzung ergeben.

(2) In Fällen offensichtlicher Rechtsverletzung oder in Fällen, in denen der Verletzte gegen den Verletzer Klage erhoben hat, besteht der Anspruch unbeschadet von Absatz 1 auch gegen eine Person, die in gewerblichem Ausmaß
1. rechtsverletzende Vervielfältigungsstücke in ihrem Besitz hatte,
2. rechtsverletzende Dienstleistungen in Anspruch nahm,
3. für rechtsverletzende Tätigkeiten genutzte Dienstleistungen erbrachte oder
4. nach den Angaben einer in Nummer 1, 2 oder Nummer 3 genannten Person an der Herstellung, Erzeugung oder am Vertrieb solcher Vervielfältigungsstücke, sonstigen Erzeugnisse oder Dienstleistungen beteiligt war,

es sei denn, die Person wäre nach den §§ 383 bis 385 der Zivilprozessordnung im Prozess gegen den Verletzer zur Zeugnisverweigerung berechtigt. Im Fall der gerichtlichen Geltendmachung des Anspruchs nach Satz 1 kann das Gericht den gegen den Verletzer anhängigen Rechtsstreit auf Antrag bis zur Erledigung des wegen des Auskunftsanspruchs geführten Rechtsstreits aussetzen. Der zur Auskunft Verpflichtete kann von dem Verletzten den Ersatz der für die Auskunftserteilung erforderlichen Aufwendungen verlangen.

(3) Der zur Auskunft Verpflichtete hat Angaben zu machen über
1. Namen und Anschrift der Hersteller, Lieferanten und anderer Vorbesitzer der Vervielfältigungsstücke oder sonstigen Erzeugnisse, der Nutzer der Dienstleistungen sowie der gewerblichen Abnehmer und Verkaufsstellen, für die sie bestimmt waren, und
2. die Menge der hergestellten, ausgelieferten, erhaltenen oder bestellten Vervielfältigungsstücke oder sonstigen Erzeugnisse sowie über die Preise, die für die betreffenden Vervielfältigungsstücke oder sonstigen Erzeugnisse bezahlt wurden.

(4) Die Ansprüche nach den Absätzen 1 und 2 sind ausgeschlossen, wenn die Inanspruchnahme im Einzelfall unverhältnismäßig ist.

(5) Erteilt der zur Auskunft Verpflichtete die Auskunft vorsätzlich oder grob fahrlässig falsch oder unvollständig, so ist er dem Verletzten zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.

(6) Wer eine wahre Auskunft erteilt hat, ohne dazu nach Absatz 1 oder Absatz 2 verpflichtet gewesen zu sein, haftet Dritten gegenüber nur, wenn er wusste, dass er zur Auskunftserteilung nicht verpflichtet war.

(7) In Fällen offensichtlicher Rechtsverletzung kann die Verpflichtung zur Erteilung der Auskunft im Wege der einstweiligen Verfügung nach den §§ 935 bis 945 der Zivilprozessordnung angeordnet werden.

( Die Erkenntnisse dürfen in einem Strafverfahren oder in einem Verfahren nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten wegen einer vor der Erteilung der Auskunft begangenen Tat gegen den Verpflichteten oder gegen einen in § 52 Abs. 1 der Strafprozessordnung bezeichneten Angehörigen nur mit Zustimmung des Verpflichteten verwertet werden.

(9) Kann die Auskunft nur unter Verwendung von Verkehrsdaten (§ 3 Nr. 30 des Telekommunikationsgesetzes) erteilt werden, ist für ihre Erteilung eine vorherige richterliche Anordnung über die Zulässigkeit der Verwendung der Verkehrsdaten erforderlich, die von dem Verletzten zu beantragen ist. Für den Erlass dieser Anordnung ist das Landgericht, in dessen Bezirk der zur Auskunft Verpflichtete seinen Wohnsitz, seinen Sitz oder eine Niederlassung hat, ohne Rücksicht auf den Streitwert ausschließlich zuständig. Die Entscheidung trifft die Zivilkammer. Für das Verfahren gelten die Vorschriften des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit entsprechend. Die Kosten der richterlichen Anordnung trägt der Verletzte. Gegen die Entscheidung des Landgerichts ist die Beschwerde statthaft. Die Beschwerde ist binnen einer Frist von zwei Wochen einzulegen. Die Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten bleiben im Übrigen unberührt.

(10) Durch Absatz 2 in Verbindung mit Absatz 9 wird das Grundrecht des Fernmeldegeheimnisses (Artikel 10 des Grundgesetzes) eingeschränkt.
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__________________
Ich lese mir die [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ] durch, bevor ich eine Sig erstelle!
I read the [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ] before I create a signature.
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Ungelesen 22.02.10, 16:12   #62
! Insane
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warum wird hier eigentlich nicht auf megaupload umgestiegen?

auf meinen amerikanischen warez seiten für xbox spiele laden da alle hoch und ich hab oft als freeuser 1,5 mb die sekunde

rapidshare hat mich in den letzten monaten enttäuscht....
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Ungelesen 06.03.10, 01:56   #63
der_templer
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Was habt ihr denn alle für 'ne Panik? Laut BGH dürfen doch jetzt vom ISP keine IPs mehr gespeichert werden, wenn man per Flat unterwegs ist (da nicht abrechnungsrelevant). Wie soll denn da bitte schön jemand eine IP noch zurückverfolgen können? Und falls es der Provider doch noch speichert, wird jeder Jura-Student in einem (unwahrscheinlichen) juristischen Verfahren auf das BGH-Urteil hinweisen und das Thema ist durch. Who cares?
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Ungelesen 15.03.10, 22:42   #64
RnB-StYLeR
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hoffentlich ist rapidshare bald asche, in der schweiz gebunkert. irgendwann fliehen sie auf
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Ungelesen 03.08.10, 12:13   #65
aktex
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Hätt dazu auch ne Frage: wenn man Free User ist (bei downloads) werden da auch die IP´s gespeichtertm oder nur wenn man einen Account hat?
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