Denk dran, dass ein Aufhebungsvertrag auch keine Grundlage fuer ein sofortig zu erwirkendes Arbeitslosengeld bedeutet, da es keiner Kuendigung entspricht.
Daran denken viele auch nicht. Und zum guten Schluss , sind diese Abfindungen, falls die vorkommen, auch noch einkommenssteuerpflichtig.
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