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myGully |
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04.02.15, 08:52
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#1
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Anfänger
Registriert seit: Nov 2014
Beiträge: 18
Bedankt: 1
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Falschaussage bei einer Anzeige
Hallo liebes Forum
Ich habe ein Problem
Ich kann die ganze Story hier jetzt nicht erzählen, das würde ein zu langer Text werden!
Kurzfassung: Ich habe mich von meiner Ex getrennt waren 3 Jahre zusammen, das ganze ging nicht friedlich ab und sie versucht mir wirklich das Leben zur hölle zu machen.
Hat mich angezeigt und so weiter, zudem hat erzählte sie jeden ich würde Crystal konsumieren und verkaufen.
Ich habe das bei der Polizei angezeigt - Falschaussage - dass Problem was mir gerade kommt, dass ich bei der Anzeige eine Falsche aussage getätigt habe.
Was kann mir jetzt blühen? kann ich die Anzeige noch zurück ziehen? das ganze is jetzt 2-3 Monate her.
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04.02.15, 09:44
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#2
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Anfänger
Registriert seit: Nov 2014
Beiträge: 44
Bedankt: 25
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Kannst du dich etwas konkreter fassen? Falschaussage das du keine Drogen vertickst aber es tust?
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04.02.15, 10:01
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#3
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Anfänger
Registriert seit: Nov 2014
Beiträge: 18
Bedankt: 1
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Nein, ich sollte natürlich zeugen nennen, die das bestätigen können. Dort habe ich ausversehen eine Mitarbeiterin der Stadt genannt.
Ich verticke nix und nehm auch nix :9
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04.02.15, 10:16
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#4
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Anfänger
Registriert seit: Nov 2014
Beiträge: 44
Bedankt: 25
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Weil du eine falsche Zeugin genannt hast ist es gleich eine Falschaussage? Wenn sie eingeladen wird und den Sachverhalt nicht schildern kann ist es doch nicht schlimm. Vielleicht kann sie der Polizei anders helfen indem Sie von dir erzählt wie du bist.
Am besten ist es du vergisst ganz schnell deine EX Freundin und verschwendest keine Mikrosekunde an einen winzigen Gedanken an Sie. Dann kommen keine dummen Ideen sie wegen mangelnder Fußnagepflege anzuzeigen.
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04.02.15, 10:23
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#5
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Anfänger
Registriert seit: Nov 2014
Beiträge: 18
Bedankt: 1
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Gut Das eh nimmer
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04.02.15, 10:41
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#6
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Katzenfisch
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 574
Bedankt: 614
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Zitat:
Dort habe ich ausversehen eine Mitarbeiterin der Stadt genannt.
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Und deswegen willst du die Anzeige komplett zurückziehen? Das ergibt keinen Sinn. Dadurch wird deine Aussage, dass sie dich zu unrecht beschuldigt hat, doch nicht zur falschen Beschuldigung. Auch wirst du die angebliche Zeugin vermutlich nicht dazu angestiftet haben, falsch auszusagen.
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04.02.15, 11:50
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#7
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erudite
Registriert seit: Sep 2008
Beiträge: 3.597
Bedankt: 21.689
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Wenn die Freundin weiter Mist erzählt und dich Straftaten beschuldigt, dann die Anzeige definitiv aufrecht erhalten. Wenn du Zeugen benennen kannst für diese Sachen, dann benenne sie.
Du hast dich mit der Mitarbeiterin der Stadt geirrt, aber was soll dir da blühen? Du hast sie angezeigt, weil sie Mist erzählt. Hast du irgendwelche Beweise, wie Dokumente, falls sie das auch im Internet verbreitet?
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zurückdatiert... and I love it
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04.02.15, 14:12
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#8
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Stammi
Registriert seit: Nov 2010
Ort: Misanthropien
Beiträge: 1.030
Bedankt: 1.033
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Die Polizei fragt nach Zeugen, die aussagen sollen das du KEINE Drogen verkaufst? Dachte immer das läuft umgekehrt.
Oder Zeugen dass Sie das öffentlich sagt?
Edit(h) sagt: Dann benenne jeden nachträglich, der das bezeugen kann und lass die Mitarbeiterin streichen wegen Missverständnis. Aber wahrscheinlich kann dir nur ein Rechtsanwalt da genauere Infos geben.
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04.02.15, 14:43
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#9
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Anfänger
Registriert seit: Jan 2011
Beiträge: 2
Bedankt: 0
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Um die "fälschlich" benannte Kollegin nicht unnötig zu belasten würde ich das bei der Polizei klarstellen. Habe ich selbst schon einmal machen müssen. Meine Ex hat sich nach unserer Trennung an meinem Roller vergangen und diesen zusammen mit ihrem Freund abgebrannt. Habe sie auch angezeigt und jemanden als zeugen angegeben. Mir ist erst später eingefallen das diese Person gar nicht da war. Daher bin ich wieder zur Polizei und hab meine Aussage berichtigt! War alles kein Problem.
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