Zitat:
Zitat von Doctor_Iphone
sorry das ist quatsch
Fordern kannst Du viel, was Du durchsetzten kannst steht auf einer anderen Seite.
Und zu deinem Thema gibt es genügend Urteile die Deine Erwartungen nicht erfüllen.
Um Kindesunterhalt nachträglich einzuklagen bedarf es verschiedener Voraussetzungen, und diese scheinen hier nicht gegeben.
Der Witz ist aber was erwartet sich der TS überhaupt ? Hat er kein Branchenbuch ?
Ich bekomme in einem Forum wie hier keine Rechtsberatung für "lau"
Auch sollte mal von fachkundiger Stelle draufhingewiesen werden, das Dein Erzeuger nicht nur Pflichten Dir gegenüber hatte sondern auch Rechte,
und wenn Deine Mutter zB. das Umgangsrecht ausgehebelt hat dann sehe ich für Deine Forderungen "rot"
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Du scheinst überlesen zu haben, dass Der Vater gerichtlich zum Unterhalt verklagt wurde