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Erzeuger hat nie Unterhalt gezahlt - nachträglich einforderbar?

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Ungelesen 27.07.15, 13:25   #1
Synathora
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Standard Erzeuger hat nie Unterhalt gezahlt - nachträglich einforderbar?

Guten Tag alle miteinander!

Nachdem ich ein wenig in meinem Leben "aufgeräumt" habe (Namensänderung, etc.) habe ich mit meiner Mutter über ein Gerichtsurteil von 2004 gesprochen.

Damals war ich 15 Jahre alt und mein Erzeuger sollte Unterhalt monatlich für mich zahlen, was gerichtlich festgelegt wurde.

Dies hat er jedoch nie getan. Meine Mutter hat nicht einmal eine Überweisung bekommen, etc. Damals hat sie es auf sich beruhen lassen, da ich sowieso schon traumatisiert durch diesen Mann war.

Meine Frage ist nun - Die zu zahlende Summe inkl. Zinsen beläuft sich auf einen fünfstelligen Bereich. Kann ich dies noch nachträglich einfordern?

Liebe Grüße
Eure Synathora
Synathora ist offline  
Ungelesen 27.07.15, 14:12   #2
Fietze
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Jupp! Das Geld steht dir zu und du kannst es einklagen.
Fietze ist offline  
Ungelesen 27.07.15, 14:52   #3
bambamfeuerstein
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fietze, stimmt so nicht ganz.

wenn keine forderung gestellt wurde (wie der TE geschrieben hat) verfällt der anspruch üblicherweise nach einem jahr. die mutter hätte sich drum kümmern müssen, zumindestens einen brief schreiben oder irgendwas in der richtung. wenn sie nix gemacht hat, ist das geld normalerweise futsch

/tante edit sagt:

achja, man muss ja jetzt zu jeder aussage ne quelle angeben, google is ja so komplex:
[ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
Zitat:
Hat der Unterhaltsberechtigte jahrelang einfach keine Forderungen gestellt, so kann dies dem Unterhaltspflichtigen nicht angelastet werden. Der Anspruch ist dann verwirkt. Üblicherweise ist dies nach einen Zeitraum von mindestens einem Jahr der Fall. Der Zahlpflichtige kann dann davon ausgehen, das kein Unterhalt mehr gefordert wird.
__________________
Jedesmal wenn ich mich bei [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ] einloggen will, werde ich gefragt ob ich meinen Account mit Facebook verknüpfen will.....ich will aber nicht das jeder erfährt, das ich bei Facebook bin.
bambamfeuerstein ist offline  
Ungelesen 27.07.15, 15:07   #4
Fietze
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O.k. das ist ein Argument.
Wenn ich mich richtig erinnere ist das Kind der Unterhaltsberechtige.
Wenn die Mutter das versäumt hat, bleibt die Frage ob das zum Nachteil Kindes auch so ist.

Wer hat eigentlich den Unterhalt bis zu seinem 15. Lebensjahr gezahlt?
Jugendamt? Die haben sich ihr Geld sicher schon zurück geholt?

Wenn der TE seine erste Ausbildung noch nicht beendet hat, bestehen aber weiterhin Ansprüche.
Ein Weg zum Anwalt könnte sich also lohnen?
Fietze ist offline  
Ungelesen 27.07.15, 15:18   #5
Synathora
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@Fietze & bambam
Außer Briefe und Anrufe, dass mein Erzeuger doch bitte mal über weisen soll, hat sie nichts "über einen Anwalt" laufen lassen.
Meine Eltern haben mich ohne Unterhalt vom Erzeuger dann großgezogen.
Synathora ist offline  
Ungelesen 27.07.15, 19:52   #6
Spammerman
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Ich denke schon, dass das Geld einforderbar ist. Der Anspruch wurde ja bereits gerichtlich festgestellt.
Wurde die Unterhaltszahlung denn nicht seitens Gericht geprüft? Also ob wirklich bezahlt wurde? Und was sagt der Anwalt deiner Mutter dazu?

Wie sich das aber nach x Jahren verhält weiß ich nicht .....
Spammerman ist gerade online  
Ungelesen 28.07.15, 06:35   #7
Samonuske
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Bei einem Freund war es mal so, das er nach etlichen Jahren sich darum gekümmert hat und die hälfte des versäumten Geldes bekam. Anrufe ect sind nicht nachweisbar, da muss schon wirklich etwas über den Anwalt geschehen, denn sagen/behaupten kann jeder, hat es mal zu ihm gehiessen.
__________________
So langsam aber sicher haben die Smartphone's mehr "Rechenleistung" als mancher ihrer Nutzer.
Samonuske ist offline  
Ungelesen 28.07.15, 08:00   #8
ottinator
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ist ja veil, meine ma hat sich jahrelange darum gestritten bis dann irgentwann mal zu einer gerichts verhandlung kam und das ernüchernde ergebnis nach 18 jahre muste er nur 3000€ zahlen.
ottinator ist offline  
Ungelesen 28.07.15, 10:56   #9
Black.Gully
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Black.Gully hatte eine beschämende und traurige vergangenheit | -6 Respekt Punkte
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Also wenn er vom Gericht verurteilt wurde Unterhalt zu zahlen kannst du ab den Zeitpunkt wo er verurteilt wurde Klage anreichen,. Das Gericht bestimmt dann die tatsächliche Summe

ziatat: " Ein Anspruch auf Unterhalt für zurückliegende Zeiträume besteht regelmäßig nur ab dem Zeitpunkt, indem der Unterhaltsanspruch eingeklagt und dem Schuldner die Klage zugestellt worden ist"
__________________
Black.Gully ist offline  
Ungelesen 28.07.15, 11:12   #10
Black.Gully
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Black.Gully hatte eine beschämende und traurige vergangenheit | -6 Respekt Punkte
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Zitat:
Zitat von Doctor_Iphone Beitrag anzeigen
sorry das ist quatsch

Fordern kannst Du viel, was Du durchsetzten kannst steht auf einer anderen Seite.
Und zu deinem Thema gibt es genügend Urteile die Deine Erwartungen nicht erfüllen.

Um Kindesunterhalt nachträglich einzuklagen bedarf es verschiedener Voraussetzungen, und diese scheinen hier nicht gegeben.

Der Witz ist aber was erwartet sich der TS überhaupt ? Hat er kein Branchenbuch ?
Ich bekomme in einem Forum wie hier keine Rechtsberatung für "lau"

Auch sollte mal von fachkundiger Stelle draufhingewiesen werden, das Dein Erzeuger nicht nur Pflichten Dir gegenüber hatte sondern auch Rechte,
und wenn Deine Mutter zB. das Umgangsrecht ausgehebelt hat dann sehe ich für Deine Forderungen "rot"
Du scheinst überlesen zu haben, dass Der Vater gerichtlich zum Unterhalt verklagt wurde
__________________
Black.Gully ist offline  
Ungelesen 28.07.15, 11:35   #11
dshkyra
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was bedeutet " sollte Unterhalt monatlich für mich zahlen, was gerichtlich festgelegt wurde"?
hat ein Gericht Ihn verurteilt bzw gibt es ein Urteil.

Ich würde mal einen Anwalt für Familienrecht befragen. Nur der kann Dir fachkundige Auskunft mit Angabe der Erfolgsaussichten geben.
dshkyra ist offline  
Ungelesen 28.07.15, 13:36   #12
Synathora
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Zitat:
Zitat von Doctor_Iphone Beitrag anzeigen
Der Witz ist aber was erwartet sich der TS überhaupt ? Hat er kein Branchenbuch ?
Ich bekomme in einem Forum wie hier keine Rechtsberatung für "lau"

Auch sollte mal von fachkundiger Stelle draufhingewiesen werden, das Dein Erzeuger nicht nur Pflichten Dir gegenüber hatte sondern auch Rechte,
und wenn Deine Mutter zB. das Umgangsrecht ausgehebelt hat dann sehe ich für Deine Forderungen "rot"
Mein Erzeuger hatte aus gutem Grund kein Umgangsrecht mit mir.

Ich habe einen Termin beim Anwalt ausgemacht, jedoch ist dieser erst nächsten Monat und ich wollte mich vorab"informieren". Dass ich keine Rechtsberatung in diesem Forum bekomme, ist mir schon klar.

Vielen Dank für eure Antworten. Es ist damals ein Gerichtsurteil entstanden.
Ich werde dann abwarten, was der Anwalt sagt. Danke !
Synathora ist offline  
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Ungelesen 01.08.15, 17:54   #13
vodooman
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@Synathora
Wenn ich deinen Thread so lese klingst du recht Erwachsen und vernünftig.
Was erwartest du von deinem Erzeuger? Letztendlich ist er dein Vater, ob du das willst oder nicht. Du hast irgendwo was gehört und deinem Vater bis heute nicht die Chance gegeben sich zu äussern. Ich könnte hier eine elenlange Geschichte über Unterhalt und Anwälte und Richter schreiben. Der Richter hatte zum Schluss entschieden aus dem Vater ist nichts rauszuholen und es wurde alles eingestellt. Sollte der Anwalt der richtige Weg sein?
Ich denke eher nicht. Nehme kontakt zu deinem Erzeuger auf und hinterfrage erstmal alles.
So kannst du Ruhe für dich finden.
Vielleicht ist er doch ein guter?
Schreibmal bitte was bei rausgekommen ist oder welchen Weg du gegangen bist.

Vodooman
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Ungelesen 03.08.15, 12:29   #14
Synathora
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Hallo vodooman!

Danke für deine ehrliche Äußerung zu dem Thema.
Ich habe, bis ich knapp 15 Jahre alt war, bei meinem "Vater" gelebt.
Als ich noch ganz klein war, habe ich bei meiner Mama gelebt aber mein Erzeuger hatte es geschafft, durch Manipulation und falschen Äußerungen die Sachlage so eskalieren zu lassen, dass ich meiner Mutter quasi "weggenommen" worden bin und dann bei ihm und seiner neuen Frau lebte.

Ich möchte keine ellenlange Story schreiben. Aber einige Eckpunkte sind, dass ich sehr oft verprügelt worden bin - ich bin auf eine normale Schule geschickt worden, obwohl ich (so gut wie) taub bin und ich habe oft nicht verstanden, was er von mir verlangte - da er kein Gebärde spricht und ich es auch nicht so gut konnte (mir wurde es ja in keiner Schule beigebracht).

Er log mich oft an, dass meine Mutter mich nicht mehr lieb hat und mich nicht sehen will. Wenn meine Mutter vor der Tür stand um mich zu sehen, wurde er aggressiv.

Mit 14 1/2 bin ich nachts weggelaufen und lebe seitdem bei meiner Mutter.

Jetzt, wo du die Hintergründe kennst, findest du immer noch, ich sollte den Kontakt zu ihm suchen? Ich möchte ehrlich gesagt nicht mit ihm sprechen ...

LG Synathora
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Ungelesen 03.08.15, 17:26   #15
vodooman
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Okay,das iss eine nicht so schöne Angelegenheit und wirft ein ganz anderes Bild hier herrein.
Ich gebe dir als Tip, es gibt 2 Wege,welchen du gehst musst du ganz alleine Entscheiden.
Die Brechstangenmethode mit dem Anwalt, wo du nicht unbedingt Recht bekommst. Der Anwalt kostet bei jedem Brief Geld. Der Richter wird sich alles duchlesen und iss Frei in seiner Entscheiung.
Oder du gibst Ruhe für dich selbst und findest dich damit ab.
Lass den Kopf nicht hängen.

Vodooman
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Ungelesen 03.08.15, 21:57   #16
Achta
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Lass dich durch einen Anwalt beraten.

Ich kenn einige solcher Fälle aus meinem bekannten Kreis, ich selbst bin auch ein scheidungs Kind aber hatte nie probleme das ich irgendwie zum Anwalt muss.

Ich meine es wäre so gewesen das er die letzen 3 jahre zahlen muss wenn er davor nicht gezahlt hat sollte er den prozess verlieren übernimmt er auch anwalts und richter kosten.

Es spielen aber auch einige Faktoren wie z.B. hast du nebenbei gejobt, bist du in einer Ausbildung oder schon am Arbeiten eine Wichtige rolle weil sich daraus alles errechnet.

Also er muss dich auch unterstützen wenn du in einer Ausbildung bist.
Genaue berechnung muss ein anwalt machen weil es hat auch mit dem Weggeld zu tun den du bis zu deiner ausbildungsstätte hast etc.

War in meiner ersten Ausbildung nur 104€ aber es zu haben ist besser als es nicht zu haben.
Solltest du auf die Brilliante idee kommen ( wie ich ) noch eine zweite zu machen obwohl du eine erfolgreich bestanden hast. Muss er dir garnix mehr zahlen.


Aber unterm Strich gehe zum Anwalt, such alles raus was du job technisch gemacht hast.
Lass dich beraten und wie die chancen stehen das ist ja meist noch so halb gratis wenn es ein guter anwalt ist.

Es gibt viel zu viele Faktoren und dazu kann keiner hier aus dem board sagen auser Jura studenten..


Es ist spät achtet nicht auf Grammatik und Rechtschreibung

MfG-
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Achta ist offline  
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Ungelesen 06.08.15, 07:41   #17
Caplan
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Die pauschale Aussage ist falsch:
Unterhaltzahlung enden mit Erreichen der Volljaehrigkeit.

Unterhaltszahlungen enden auch nicht mit dem Erreichen der Volljaehrigkeit.
Dazu mal Tante google nutzen.
Caplan ist offline  
Ungelesen 07.08.15, 19:48   #18
Synathora
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Zitat:
Zitat von Doctor_Iphone Beitrag anzeigen
Ich lese mir das Durch, und lese und lese und stelle fest Du bist nicht nur Taub.
Ahja.
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Ungelesen 12.08.15, 20:30   #19
Synathora
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Mir wird das zu doof hier.

Wo habe ich denn behauptet, dass ich keinen Anwaltstermin habe? Ich habe doch geschrieben, dass mein Termin stattfindet.
@Doctor_Iphone: Du hast keine Ahnung, was passiert ist und wieso ich die erste Zeit bei meinem Erzeuger gelebt habe. Meine Mutter hatte immer Recht, dass ich auch bei ihr leben durfte. Also musst du nicht direkt ausrasten und mich (und insbesondere meine Mutter) angreifen. Ich glaube, du hast selbst den Arsch voller Probleme ...
Synathora ist offline  
Ungelesen 13.08.15, 00:35   #20
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Warte erst mal ab was kommt, wird der Alte zum Sozialfall.
Du wirst Dich wundern, wie schnell Die bei Dir auf der Matte stehen und Unterhalt fuer den Alten fordern.

Ist einem meiner Kollegen in der Lehrzeit passiert.
Vater nie gekannt, wurde zum Sozialfall.
Im 2 Lehrjahr kam das Sozialamt mit Unterhalt forderungen fuer den Alten.
Er hat die Lehre geschmissen, weil aus dem Teufelskreis kommt keiner.

Eltern haften fuer Ihre Kinder- und Kinder fuer Ihre Eltern
ztrump ist offline  
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