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Ungelesen 01.06.14, 08:59   #18
theodosorius
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Also mMn ist das einzige Entscheidende, ob du Gewährleistungsrechte, Rücknahme usw. ausgeschlossen hast, oder nicht.
Hast du es, so geht das Ganze "praktisch auf Gefahr des Käufers" - Außer man könnte dir einen Betrug nachweisen.

Ansonsten kannst du dich beruhigt zurücklehnen, da kann gar nix passieren - grundsätzlich.
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