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myGully |
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09.10.12, 01:54
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#35
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Stammi
Registriert seit: Jul 2011
Beiträge: 1.247
Bedankt: 1.130
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@KarlHintermeier
Zitat:
Mangelhaftigkeit der Sache
Für den Händler stellt sich häufig die Frage, ob er die reklamierte Kaufsache tauschen muss. Die Antwort hierauf liegt in der Definition vom Begriff Sachmangel. Dieser liegt vor, wenn die Sache bei Übergabe die vereinbarte Beschaffenheit nicht besitzt oder ein gesetzlicher Fall des Sachmangels vorliegt.
Nach der Gesetzesdefinition ist dies der Fall, wenn sich die Ware nicht für die gewöhnliche Verwendung eignet(Kopfhörer zum Joggen, Fahrrad fahren ect.), sie nicht mit den öffentlichen Äußerungen des Herstellers in der Werbung oder auf der Verpackung übereinstimmt(hier: Premium Qualität), die vereinbarte Montage durch den Verkäufer unsachgemäß durchgeführt wurde bzw. die Montageanleitung fehlerhaft ist oder aber eine andere Sache oder geringere Menge geliefert wurde (§ 434 BGB). Ist also nachweislich die Funktionsfähigkeit der Kaufsache eingeschränkt, so führt dieser Sachmangel zu Gewährleistungsrechten des Käufers.
Zitat:
TIP: Bei Auftreten eines Mangels während der ersten sechs Monate (ab Übergabe) wird im Rahmen von Verbrauchergeschäften die Haftung des Verkäufers vermutet (§ 476 BGB). Sorgen Sie während dieser Zeit durch großzügiges Umtauschverhalten für eine noch größere Kundenzufriedenheit.
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Das sollte man als Händler wissen und sich einfach daran halten.
Was mir noch dabei einfällt: haben sie denn überhaupt den Sachverstand und das Wissen um zu beurteilen, geschweige ein Gutachten anzufertigen, um dem Käufer ein Selbstverschulden nachzuweisen? Explizit der Mangel am Stecker, der ja auch schon vorher da gewesen sein könnte?!
@ Zimt und thyriel
Euer Vorschlag zur Güte, aber hier müsste geklärt werden, ob die Kopfhörer zu der Gruppe "CE-kennzeichnungspflichtiges Produkt" gehört.
Für heute reichts erst mal von meiner Seite aus.
besenbert ich denke dein Anwalt wird sicherlich sich den Thread auch mal durch lesen und der weiß dann wie er gegen den VK vorgehen kann.
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