Man kann hier den Usern mit ihren Beiträgen bestimmt keinen Vorwurf machen, dass es gerade in diesem Thread so wild durcheinander geht, denn die meisten sind Laien.
Beides sind Offizialdelikte und nicht abhängig davon, ob jemand Anzeige erstattet oder nicht. Ermittlungen werden immer von Amts wegen durchgeführt. Eine Zivilklage bzw. Privatklage ist etwas ganz anderes als ein Straf-/bzw. Ermittlungsverfahren.
Vielleicht hilft dieser Link über den Ablauf eines Ermittlungsverfahrens weiter. Hier werden auch die Möglichkeiten der Einstellung durch die Staatsanwaltschaft (StA) erwähnt.
Staatsanwaltschaften- Niedersachsen
Als Student müsste das eigentlich Konfeta verstehen.