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Anzeigen oder nicht ?
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Wird schwer werden. Wenn die Gruppe nicht ganz doof ist, wird sie behaupten das du im Alkoholisierten Zustand hingefallen bist und daher die blauen Flecken kommen.
Je nach Auto kanns teuer für dich werden darauf kannst dich schon mal einstellen. |
Apropos teuer werden, bevor es sehr teuer wird, solltest du vielleicht das Gespräch mit dem Geschädigten suchen. Biete Ihm an, das er den Schaden in einer Werkstatt reparieren lässt und du die Kosten bezahlst, sofern du das nötige Kleingeld hast. Vielleicht zieht er dann die Anzeige zurück und bist dann nicht vorbestraft?
Natürlich hängt es auch vom zuständigen Staatsanwalt ab, ob er den Verfahren einstellt. Es würde für dich von Vorteil sein, wenn der SA weiß, das du den Schaden bezahlt und dich beim Geschädigten entschuldigt hast. Das wären wichtige Punkte, die der SA berücksichtigen könnte und das es nicht zu einem Verfahren kommt. Denn bei einem Gerichtsverfahren wirst du bei deiner Verurteilung sowieso den Schaden bezahlen müssen und noch die Anwalts und Gerichtskosten. |
Naja, vorbestraft ist er nur wenn er eine Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe (> 90 Tagessätze) bekommt.
Und nein deine Strafe wird nicht gemildert, wenn du sie anzeigst. Da wäre der von Ghozz beschriebene Weg der bessere. Eine Anzeige bringt dir auch nur was, wenn du heute noch zum Arzt gehst und dir ein Attest holst. Damit wäre eine Verurteilung der Gruppe evtl. möglich. Somit hättest du bessere Chancen in einem Zivilverfahren Schadenersatz (Brille) und Schmerzensgeld einzuklagen. |
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Mit 1000€ Kosten kannst du ungefähr rechnen. Hab das selbe bei nem Kumpel schon miterlebt.
Inkl. Brille wenn sie defekt ist wirst du wahrscheinlich auch selbst zahlen müssen und ob du die Schuhe wieder bekommst ist fraglich auch wenn ich nicht ganz kapiere warum sie dir abgenommen wurden... Ganz dumme Idee, wirst aber hoffentlich selber schon gemerkt haben... |
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Ich meine ja jetzt nicht nur den Spiegel sondern die allgemeinen Kosten.
Gerichtskosten, Kosten des gegnerischen Anwalts, Kosten des eigenen Anwalts, eigene und nötige Auslagen des Gegners (wenn du die Gruppe anzeigen willst) Das sind so die Zusatz Kosten was noch auf dich zukommen können. Du wirst ja eine Anzeige wegen Sachbeschädigung bekommen. Aber ich will jetzt nicht mit Sachen um mich schmeißen wovon ich keine Ahnung habe, bin ja kein Anwalt. Unsere Antworten kamen ja ziemlich gleichzeitig, da habe ich nicht gelesen dass du das mit dem Anzeigen der Gruppe lassen willst... |
Frage bei der Polizei nach, wer der Geschädigte ist. Wenn du sagst, dass du den Schaden ersetzen willst, wird man
dir sicher die Adresse geben. Ein Attest würde ich mir trotzdem holen. Könnte in deiner Verhandlung (wenn es eine gibt, Strafbefehl ist auch möglich) evtl. hilfreich sein? Nach dem Motto: Er hat ja schon gut auf die Fresse bekommen, dann machen wir die Geldstrafe mal etwas niedriger. |
Einen Spiegel für 50-100€ ? Das war einmal . Wenn Du Pech hast und es ein neueres Modell war mit allem möglichen Schnick-Schnack kostest so ein elektrisch Verstellbar und Beheizbarer Spiegel schon allein ein kleines Vermögen ! Und dann der Einbau wird bei einem Premiumhersteller auch nicht günstig sein .
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Und vorbestraft ist er danach sowieso nicht. Zitat:
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Sich selber mal in eine Schublade stecken, nicht schlecht. |
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@ phili8143,
da du anscheinend ein Ösi bist, kennst du dich wahrscheinlich mit den Deutschen Gesetzen nicht aus und lässt laienhafte Stammtischbemerkungen von dir. Brauchst wohl eine Brille, Vorbestraft habe ich mit einem ? versehen, denn einen Auto-Spiegel kaputt machen ist Sachbeschädigung, vielleicht auch Vandalismus, demnach also kein Kavaliersdelikt und darf auch nicht belohnt werden. Wenn jemand eine Straftat begeht und diese bei der Polizei zur angezeigt wird, dann wird es natürlich bearbeitet und eine Akte angelegt mit einer Tagebuchnummer. Wenn die Polizei mit Beweisaufnahmen und Zeugenaussagen soweit fertig ist, wird die Akte dem zuständigen Staatsanwalt geschickt. Dieser Staatsanwalt entscheided, ob ein Verfahren eingeleitet wird und Ihm der Prozess gemacht wird. Denn die Beweisaufnahme muss abgeschlossen sein um jemanden vor Gericht zu bringen. Ein SA kann auch niemanden verhaften oder verurteilen lassen, sofern man nichts nachweisen kann. Es kommt immer darauf an, welche Tat begangen wurde, so kann der SA entscheiden, ob es wegen Geringfügigkeit eingestellt wird. Das heißt, wenn jemand für 2,50€ Ware aus einem Supermarkt geklaut hat, könnte er das Verfahren wegen Geringfügigkeit einstellen und dafür Bußgeld verhängen. Wer den Bußgeld ignoriert und nicht zahlt, der könnte dann die Strafe nach errechneten Tagessätzen absitzen. Wenn der Beklagte im Zeitraum der polizeilichen Ermittlungen, den Schaden reguliert, privat geeinigt und sich entschuldigt hat, und die Anzeige zurück gezogen wird, könnte der Staatsanwalt das laufende Verfahren einstellen, wenn es nicht im öffentlichen Interesse ist. Wenn der Täter seinen guten Willen zeigt, den Schaden bezahlt und sich entschuldigt, kann das der SA positiv auffassen. Bei schwerer Körperverletzung, auch wenn der Täter sich mit dem Geschädigten einigen sollte und dieser die Anzeige zurück zieht, lässt der SA von einer Anzeige nicht ab. Weil es schon eine schwerwiegende Tat ist. |
Sag auf alle Fälle das du ultimativ betrunken warst, und es dir sehr leid tut. Dann giltst du als unzurechnungsfähig und reuig, das wird vieles mindern
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Ja, aber in seiner damaligen Wahrnehmung war er ja betrunken, da zumal sicher.
Ich hatte auch mal ne Schlägerei mit meinem Kollegen. Er hat gesagt er war nüchtern, und ich hab gesagt ich war besoffen ohn ende, obwohl ich nüchtern war (hab mir dannach einen angesoffen) Fakt ist: Ich habe gar nichts bekommen, mein Freund 1200 Euro Strafe und 2 Jahre auf Bewährung, und das weil er gesagt hat das er nüchtern war. |
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Mit der Logik könnte man auch sagen, weil du Deutschrusse bist, war das bestimmt nicht deine erste Sachbeschädigung/Straftat ! Gut das du diesmal nicht ungestraft davon gekommen bist. Schlecht das man sich aber strafbar an dir gemacht hat. |
Man kann hier den Usern mit ihren Beiträgen bestimmt keinen Vorwurf machen, dass es gerade in diesem Thread so wild durcheinander geht, denn die meisten sind Laien.
Beides sind Offizialdelikte und nicht abhängig davon, ob jemand Anzeige erstattet oder nicht. Ermittlungen werden immer von Amts wegen durchgeführt. Eine Zivilklage bzw. Privatklage ist etwas ganz anderes als ein Straf-/bzw. Ermittlungsverfahren. Vielleicht hilft dieser Link über den Ablauf eines Ermittlungsverfahrens weiter. Hier werden auch die Möglichkeiten der Einstellung durch die Staatsanwaltschaft (StA) erwähnt. [Link nur für registrierte und freigeschaltete Mitglieder sichtbar. Jetzt registrieren...] Als Student müsste das eigentlich Konfeta verstehen. ;) |
@Konfeta
Du solltest dir mal DRINGEND angewöhnen Kommata und Absätze zu benutzen! Deine Texte zu lesen ist echt der blanke Horror!!!! Zitat:
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Sollte man als Student eigentlich wissen. Zitat:
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Verurteilt wird man nicht durch die Polizei, sondern, wenn es denn soweit kommt, von einem Gericht. |
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Jaja, diese Miete... echt blöd, dass du der Einzige bist, der die zahlen muss. Zitat:
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Du hast Scheiße gebaut und dich erwischen lassen; dass du im Anschluss daran verprügelt worden bist, ist eine andere Sache. Fakt ist, hättest du nicht randaliert, wärst du wohl auch nicht verprügelt worden. Außerdem könntest du auch noch [Link nur für registrierte und freigeschaltete Mitglieder sichtbar. Jetzt registrieren...] beantragen. Zitat:
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Verstehe ich das richtig? Der TE hat im Suff aus purer Langeweile in unmittelbarer Nähe des Autobesitzers einen Spiegel abgetreten und fragt sich jetzt, warum er eine auf die Fresse bekommen hat?
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Zusammengefasst: Ja, richtig :D
Wobei noch zu erwähnen ist, das nicht er schuld ist, sondern die anderen die doofen sind. |
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sorry doppelpost
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Betrunken Rambo spielen bis dann einer kommt und das Theater unterbricht und anschließend im Internet rumheulen :D junge junge junge da fehlen mir dir Worte. Die Jungs hätten ruhig mal bisschen länger draufhalten können damit du fürs nächste Mal bescheid weisst. Anders lernen es solche Alkohol-Internet kiddys nicht..
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Du schilderst Detail genau wie du geschlagen wo du getroffen wurdest was Sie mit dir gemacht haben !!!! aber schreibst danach du hast es erst am Nächsten Morgen Realisiert ???? Zitat:
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Mit 5 Promille hätte er nicht mal mehr ansatzweise laufen können also übertreib mal nicht :D
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rein theoretisch dürften ihm ja als Deutsch Russe 5 Promille nichts ausmachen :unibrow: |
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Du bist weder tot noch sitzt du im Rollstuhl, also übertreibs mal nicht!
Randalierst nachts rum und wenn du dafür aufs Maul bekommst, schreist du nach Gerechtigkeit. Wobei du meiner Meinung nach die Prügel verdient hast. Was lernst du daraus? Denk vorher nach was du tust und trink keinen Alkohol wenn du ihn nicht verträgst! |
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aber wir lesen hier nur du Dinge von deine Sicht du sagst du hast den Spielegel Kaputt getreten !!!! so was macht man BEWUSST !!! wen du schreiben würdest du bist davor gelaufen oder gestolpert und dabei ist der Spiegel kaputt gegangen , kann man Sagen OK du warst Besoffen , bist gefallen , gestolpert usw usw aber TRETEN ??? also so Besoffen warst du doch nicht ich bin Ehrlich , wen ich einen sehen würde der MEINEN Spiegel Kaputt TRETET würde ich den auch die Fresse Polieren , ob er Besoffen ist oder nicht !!!! und Außerdem , Die Bullen haben so viel Berufserfahrung , die Wissen wer Besoffen ist und wer nicht !!! hätten die den Verdacht gehabt die anderen haben dich zu unrecht zusammengeschlagen , hätten Sie euch alle anders Behandelt !!! |
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