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myGully |
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02.06.10, 21:21
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#1
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Hell on high heels
Registriert seit: Jul 2009
Beiträge: 2.643
Bedankt: 277
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Überprüfungskosten in Garantiezeit?
Vielleicht hat hier schon jemand Erfahrung mit dem Kundendienst eines Haushaltgerätes? Das Gerät hat noch Garantie, ist allerdings nach Überprüfung vor Ort ein wirtschaftlicher Totalschaden. Die Ursache des Erstschadens kann nicht zweifelsfrei geklärt werden. Daher hat der Hersteller ein "Kulanzangebot" gemacht = ein Scherz, da ich hier ordentlich hätte zuzahlen müssen.
Das Ding ist nu weg, aber der Kundenservice kommt jetzt mit einer Rechnung für eine Überprüfungspauschale an. Davon war zu keinem Zeitpunkt je die Rede. Weiß jemand, ob es üblich ist sowas zahlen zu müssen, trotz Garantiezeit?
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04.06.10, 12:22
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#2
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Mitglied
Registriert seit: May 2010
Beiträge: 464
Bedankt: 172
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Hängt davon ab was bei dir im Garantieschein steht. Üblich ist das zum Beispiel das Anfahrtkosten berechnet werden, wenn man das Gerät nicht selbst zum Händler bringt. Auch steht da fast immer, wenn es kein Garantiefall ist, das die Kosten der Überprüfung vom Kunden zu tragen sind. Es gibt auch Garantien wo zwar das Ersatzteil vom Hersteller Bezahlt wird, Lohnkosten aber vom Kunden zu tragen sind.
Anders sieht es bei der Gewährleistung aus. Hier muß der Händler in den ersten 6 Monaten dir eindeutig Beweisen das der Schaden bei Lieferung noch nicht bestand. Kann er es nicht, dein Glück. Nach sechs Monaten mußt du Beweisen das es ein Gewährleistungsfall ist. Kannst du es nicht, Pech für dich. Auch hier muß man dem Händler Kosten für die Überprüfung ersetzten wenn es kein Gewährleistungsfall ist. Auch in den ersten 6 Monaten.
Auch ist es oft üblich, wenn man beim Händler neu kauft, das dann die Überprüfungskosten fürs Altgerät nicht berechnet werden.
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04.06.10, 23:23
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#3
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Hell on high heels
Registriert seit: Jul 2009
Beiträge: 2.643
Bedankt: 277
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Hmmm .. also in diesem Garantieschein steht in der Hinsicht eigentlich nur was davon, dass man sich bei berechtigtem Grund zur Beanstandung an den Kundenservice wenden soll und zur Überprüfung der Voraussetzungen für deren Tätigwerden die Garantie und Kaufbelegt vorlegen soll. Hab ich beides, wollt nur nie jemand sehn.
Dann BlahBlah .. den Nachweis, dass ein Material- oder Fertigungsfehler nicht vorliegt, hat ggf der Hersteller zu erbringen. Nachgewiesen ist eigentlich gar nix.
Ansonsten steht da leider gar nix, was solche Überprüfungskosten angeht. Ich hab nur einfach Mühe mit Rechnungen, von denen davor keiner ein Wort erwähnt hat. Und wenn ich eigentlich als Käufer eine Reparatur auf Garantie erwarte, rechne ich auch mit keinen Kosten
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05.06.10, 08:14
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#4
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ewig maulender
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 179
Bedankt: 228
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Du solltest hier erst mal klären, was Du wirklich meinst:
Gewährleistung = Gesetzliche Verpflichtung des HÄNDLERS, die mit keinerlei Kosten für den Kunden verbunden sein darf. Dabei tritt nach 6 Monaten eine Beweislastumkehr ein, in der DU nachweisen musst, dass der Fehler bereits beim Kauf vorlag. Dies wird Dir regelmäßig nicht gelingen
Garantie = FREIWILLIGE Leistung des Händlers oder Herstellers. Dabei kann der Garantiegeber festlegen, unter welchen Bedingungen er Garantieleistungen erbringt. Das kann durchaus auch ein Kulanzangebot sein, was völlig in Ordnung wäre.
Was genau willst du nun?
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05.06.10, 11:41
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#5
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Hell on high heels
Registriert seit: Jul 2009
Beiträge: 2.643
Bedankt: 277
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Ich spreche nach wie vor von der Hersteller-Garantie.
Und meine Frage bezieht sich ja darauf, ob eine unverhoffte Rechnung zulässig ist, wenn leider weder der Hersteller in dem Garantiezettel, noch der Kundenservice je VORAB festgelegt hat, dass bei der Überprüfung des Geräts Kosten entstehen, geschweige denn in welcher Höhe.
Ob das "Kulanzangebot" des Herstellers in Ordnung war oder nicht, möchte ich gar nicht ausdiskutieren.
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