@dersparky
Hundesteuer ist ein ÖR-Abgabe. Abgaben werden nicht immer bestimmten Leistungen zugeordnet. Dazu ist Hundesteuer eine Real- oder Objektsteuer, die wird unabhängig von den persönlichen Verhältnissen wie Einkommen, Beeinträchtigungen o.Ä. erhoben. Hundesteuer ist also nicht Zweckgebunden sondern steht dem Ort/Gemeinde zur freien Verfügung. Wie z.B. Grundsteuer. Die wird auch nicht dazu verwendet um den Grund sauber zu halten.
Erhoben wurde die Steuer ursprünglich als Luxussteuer, in zwischen als Aufwandsteuer der Kommunen. Wie genau es abläuft musst du bei deiner Verwaltung nachfragen, das wird von Land zu Land anders gehandhabt. Gedacht ist die Steuer um die Anzahl der gehaltenen Tiere in den Stätten nicht zu hoch werden zu lassen. Trotzdem gibt es inzwischen auch einige Gemeinden die keine Steuer mehr auf Hunde erheben.
Hund, die zu gewerblichen Zwecken gehalten werden, z.B. Zucht, Handel, Hütehunde dürfen nicht besteuert werden. Die Gesetzgebung gibt vor, dass die Steuer "nur" für das halten von Hunden durch natürliche Personen zu privaten Zwecken erhoben werden darf.
Je nach Verwaltung gibt es auch Ermäßigungen oder den Verzicht auf die Steuer für Hilfshunde wie Blindenhunde, private Hütehunde und Hunden mit bestandener Begleithundeprüfung. Manchmal sogar für Hunde aus einem Tierasyl. Leider auch vielerorts für private Züchter.