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Darf die Kirche einer Mitarbeiterin nach Kirchenaustritt kündigen?
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Dem OnePostWonder:
Arbeitsrecht bezieht sich nicht auf Stellungnahmen Dritter, zumal es sich hier nicht um eine arbeitsrechtliche Verfehlung gegenueber deiner benannten Personen handelt. Essentiell duerfte lediglich die Haltung Rechtsprechung vs. Glaubensvereinigungen sein. Vor zig Jahren gab es bei mir einen anderen Vorfall, der arbeitsrechtlich auch mehr als zweifelhaft betrachtet wurde. Eine verh. kath. Kuesterin duerfte sich von ihrem permanent fremdgehenden Ehemann nicht scheiden lassen, ohne ihre Stellung zu verlieren. Er tat alles was der liebe Gott verboten hatte. Konten leerraeumen, fremdgehen, etc, etc, ; wissend, wie es um die arbeitsrechtliche Konsequenz fuer seine Frau. Am Ende liess sie sich scheiden und wurde auch gekuendigt, rechtswirksam. |
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"Die christlichen Werte lebt die Frau nach eigenen Angaben aber weiter" Zitat:
Meine These ist die Kirche hat mächtig einen an der Waffel und eine Doppelmoral die überhaupt nicht geht. Es gibt in den vielen Kirchengemeinden so viele Menschen die bei der Kirche angestellt sind oder im Ehrenamt arbeiten mit allen möglichen Religionen und Nationalitäten und das ist auch gut so. |
Wenn die katholische Kirche Arbeitgeber ist, und das weiß man ja vorher, muß man deren Regeln auch anerkennen (in dem Fall: Mitglied sein). Wenn der Dame das dann zu teuer oder was auch immer auch... muß sie eben mit den Konsequenzen leben.
Ich als Atheist kann mich da ja auch nicht mal einfach so einschleichen. In bestimmten Funktionen wird eine Zugehörigkeit zur römisch-katholischen, wenigstens aber einer anderen christlichen Kirche vorausgesetzt. Konfessionslose oder Mitglieder bestimmter Glaubensgemeinschaften (zum Beispiel Neuapostolische Kirche) müssen zumindest die christliche Intention des Trägers respektieren. [Link nur für registrierte und freigeschaltete Mitglieder sichtbar. Jetzt registrieren...] |
wenn man bei einem kirchlichen träger arbeiten will, soll man im normalfall einer konfession angehören. mittlerweile ist es den meisten trägern egal, ob es die konfession ist, zu der der träger gehört, aber eine religionszugehörigkeit sollte da sein. kann ich ein stückweit sogar nachvollziehen - wenn ich für einen religiösen träger arbeite, sollte ich dessen werte und normen verstehen und auch akzeptieren... bestenfalls auch als meine werte anerkennen. man geht christlicher träger davon aus, dass das eher der fall ist, wenn jemand einer christlichen konfession angehört. ich habe aber durchaus auch schon von christlichen trägern gehört, die nur grundsätzlich eine religionszugehörigkeit gefordert haben - da war auch muslim oder jüdisch okay. das nur nebenbei.
bei uns steht das im arbeitsvertrag. da steht auch, dass ich meinen arbeitsplatz verliere, wenn ich aus der kirche austrete. wenn ich das unterschreibe, erkenne ich das an. ob diese sozialpädagogin die christlichen werte weiterlebt (tut sie bestimmt - christ-sein und kirche hat oft so gar nix miteinander zu tun) oder nicht, spielt halt hier keine rolle. sie hat einen vertrag unterschrieben und diesen vertrag "gebrochen". ob das moralisch okay ist oder nicht, ob die kirche ein XXXX ist oder nicht sei dahingestellt... aber ich denke vertragsrechtlich passt das. |
Nun, nicht alles was ein AG, hier halt die Kirche, in ein Paper zementiert, muss vor dem Arbeitsgericht stand halten koennen.
Siehe Begrifflichkeiten a la salvatorische Klauseln. Rechte und Gesetze werden auch im Laufe ihrer Zeit immer mal wieder angepasst. Da bleibt auch die Frage an die Richtenden, in wie weit sie , wenn sie einer Konfession anghoeren, auslage-unvorbelastet oder neutral sind. Sicherlich mutet das Wollen der Klagenden als Afront zur allgemeinen Auffassung der Krche inm Grundsatz an. |
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