Zitat von ddrfan
Home Digital Online Share-Online.biz ist offline: Werden Nutzer nun abgemahnt? Ein Anwalt klärt auf
17. Oktober 2019 17:50 Uhr
"Share-Online.biz"
Behörden schalten Deutschlands größtes Filesharing-Portal ab - werden Nutzer nun abgemahnt?
Behörden gelang ein großer Schlag gegen die Raubkopier-Szene, indem sie der größten deutschen Plattform "Share-Online.biz" den Stecker zogen. Nun fragen sich viele Nutzer, ob sie abgemahnt werden. Ein Anwalt klärt auf.
Behörden haben das Filesharing-Portal "Share-online.biz" abgeschaltet.
Getty Images
Es war eine Razzia in drei Ländern: Ermittler haben in Deutschland, Frankreich und den Niederlanden Wohnungen und Geschäftsräume der Filesharing-Plattform "Share-Online.biz" durchsucht und Beweismittel sichergestellt. Über die Plattform wurden Raubkopien von Filmen, Serien und anderen Inhalten verbreitet, es handelte sich um die größte Seite dieser Art in Deutschland. Durch den Betrieb der Plattform sollen die Tatverdächtigen laut Staatsanwaltschaft von April 2008 bis Oktober 2017 einen Umsatz von mehr als 50 Millionen Euro gemacht haben.
Den Behörden zufolge wurden "unfassbare Datenmengen" sichergestellt, wie ein Sprecher der bei der Staatsanwaltschaft Köln angesiedelten Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime NRW am Donnerstag mitteilte. Neben den Hauptverdächtigen könnten auch die Uploader ins Ziel der Ermittler geraten. Doch müssen nun Nutzer Angst vor Abmahnungen haben, welche auf der Plattform illegale Inhalte heruntergeladen haben? Die Einschätzung des auf Urheberrecht spezialisierten Anwalts Christian Solmecke.
"Anders als beim Filesharing, wo eine Ermittlung von IP-Adressen einfach ist, ist beim Filehosting die IP-Adresse nur dem illegalen Portal bekannt. Diese speichern aber häufig keine IP-Adressen, sodass eine Ermittlung der Nutzer meist nur möglich sein dürfte, wenn diese mit Klarnamen registriert sind. Und selbst wenn die IP-Adresse gespeichert wurde, ist sie wegen der geringen Speicherdauer beim Provider nur innerhalb von wenigen Tagen zurückverfolgbar. Wenn Klarnamen tatsächlich gespeichert sind, könnte ein Vorgehen allerdings einfacher und günstiger sein, als den Namen des Anschlussinhabers hinter einer IP-Adresse zu ermitteln."
Christian Solmecke ist Anwalt für Internet- und Medienrecht und arbeitet für die Kanzlei Wilde Beuger Solmecke (WBS)
©Tim Hufnagl
Wird "Share-Online.biz" zum Präzedenzfall?
Seien die Nutzer ermittelbar, könnten die Rechteinhaber, deren Werke auf "Share-Online.biz" angeboten wurden, über eine Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft an die Daten kommen und die Nutzer theoretisch abmahnen. "Nutzer, die Werke nur zu privaten Zwecken heruntergeladen oder gestreamt haben, verletzen zwar Urheberrechte, wenn die Quelle offensichtlich rechtswidrig war. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Jahr 2017 in seinem Urteil 'Filmspeler' entschieden. Offensichtlich rechtswidrig ist beispielsweise das kostenlose Angebot eines aktuellen Kino-Blockbusters oder einer brandaktuellen Serie eines Bezahlsenders wie Netflix. Hier muss Nutzern klar sein, dass diese nicht umsonst an anderer Stelle im Netz angeboten werden", so Rechtsanwalt Solmecke.
"Allerdings ist der entstandene Schaden regelmäßig viel geringer, weil keine Dateien beziehungsweise Streams weiterverbreitet, sondern lediglich konsumiert werden. Daher haben die Rechteinhaber möglicherweise kein Interesse an einem Vorgehen gegen diese Nutzer. Bisher hat es jedenfalls noch keine Abmahnungen wegen illegalen Streamings oder bloßen Downloads gegeben. Daher rechne ich auch jetzt nicht mit einer Abmahnwelle gegen private Nutzer. Ausgeschlossen ist aber nicht, dass dieser Fall zum Präzedenzfall werden wird.“
Schade , ddrfan
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