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Ungelesen 08.05.10, 23:15   #27
Indako
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Da Bild und Rapidshare keine Einschränkungen macht, müßte es so sein. Denn auch für kostenlose Beilagen oder Geschenken gelten gewisse Regeln. Will der Schenker davon abweichen muß er dies auch dem Beschenkten mitteilen.

Zitat:
Zitat von http://de.wikipedia.org/wiki/Gutschein
Gutscheine verjähren seit der Schuldrechtsreform aus dem Jahre 2002 innerhalb der regelmäßigen Frist von drei Jahren nach Ausstellung, gerechnet vom 31. Dezember des Ausstelljahres. Etwas anderes gilt nur, wenn der Gutschein befristet ist, sofern die Frist nach den Gepflogenheiten des jeweiligen Geschäftszweiges ihrerseits „angemessen“ ist; ist diese Frist jedoch zu kurz bemessen, richtet sich die Gültigkeit nach den allgemeinen Verjährungsregeln (3 Jahre).
Da Rapidshare in der Schweiz ist könnte auch dies gelten da diese Regeln den Deutschen Kunden ja nicht benachteiligen. Verjährung ist ja länger als in Deutschland.

Zitat:
Zitat von http://de.wikipedia.org/wiki/Gutschein
Situation in der Schweiz

In der Schweiz gilt grundsätzlich jene Gültigkeitsdauer, die auf dem Gutschein vermerkt ist. Ist ein Gutschein zeitlich befristet, so gibt es rechtlich gesehen keine Möglichkeit, den Gutschein nach Ablauf dieser Frist einzulösen. Wenn keine Frist gesetzt wurde, verjährt ein Gutschein 10 Jahre nach Ausstelldatum (OR 127 ff.).

Gutscheine können auch andere Einschränkungen aufweisen, wie zum Beispiel "Nicht kumulierbar mit anderen Rabatten". Solche Einschränkungen sind verbindlich, sofern sie auf dem Gutschein vermerkt sind.
Hier nach zu lesen:
http://de.wikipedia.org/wiki/Gutschein
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