Zitat:
Zitat von Rho3
Habe eben gelesen, daß das neue Urheberrecht beschlossen wurde, heißt, die Seitenbetreiber können belangt werden, wenn urheberrechtliches Material angeboten wird.
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Das konnten sie auch schon vor Inkrafttreten der verschärften Gängelei.
Gab da einst eine übereifrige Institution namens "GeMa"✞

und auch einige übereifrige Winkeladvokaten, die, mangels sonstiger Fähigkeiten,
dieses Schlachtfeld als Geldquelle neben ihrem ALG2 nutzten.....
ist nur etwas ruhiger geworden...