Heute hab ichs echt mit dem Bedanken... Auch hier wollte ich mich gar nicht bedanken, sondern antworten. Muss mir mal den Schorf von den Pupille kratzen...
Also, er ist nicht beschränkt Geschäftsfähig, das wäre er in Deutschland, aber nicht in der Schweiz. In der Schweiz gibt es die so genannte Handlungsfähigkeit, in welcher die Mündigkeit, welche mit 18 eintritt, geregelt ist. Daneben gibt es noch die Urteilsfähigkeit, nach welcher sich auch die Geschäftsfähigkeit richtet. Urteilsfähigkeit ist an kein Alter gebunden, sondern ist eine Fall zu Fall Entscheidung. Die eingeschränkte Geschäftsfähigkeit gibt es im Schweizer Recht nicht, lediglich die elterliche Fürsorge, von der wiederum die Urteilsfähigkeit zum großen Teil abhängt.
Jedenfalls solltest du dazu eventuell mal bei Rapidshare anfragen. Unabhängig von Recht und Gesetz kann es sein das die so oder so nur mit Personen von +18 zusammen arbeiten, wovon ich nun mal ausgehe. Eventuell ginge es aber wenn deine Eltern als Bürge einstehen würden!
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