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J3r3my 19.07.10 14:01

Again... Rapidshare Accounts verkaufen
 
Ja, ich habe nochmal eine Frage bezüglich Rapidshare Premium Accounts verkaufen.
Ich (CH- Lebender) würde gern, um mein Portmonaie etwas aufzupeppeln nebenbei Rapidshare Premiumaccounts in der Schweiz verkaufen. Da es hier in den ganzen Tauschbörsen keine einzige Person dafür gibt, und Rapidshare, laut ihrer Reseller Seite keinen offiziellen Reseller in der Schweiz hat. Zuerst habe ich mir überlegt das ganze ohne die Erlaubnis zu machen, und die einfach so zu verkaufen. Aber aufgrund folgender Faktoren habe ich mir überlegt trotzdem eine Reseller Anfrage an Rapidshare zu senden.
  • Ich könnte mich ja als offizieller Reseller angeben, was das vertrauen der Käufer extrem steigern würde.
  • Ich hätte keine Probleme mit der Polizei, oder Rapidshare. Wie ihr wisst hat RS den Sitz in der Schweiz und hätten somit keine keine Probleme rechtlich gegen mich vorzugehen, da die Anzeige nicht über die Grenze geht.
  • Als einziger Reseller würde ich total auffallen, und Rapidshare würde schnell davon Wind bekommen, wenn ich nicht offiziel handeln würde.

Nun frage ich euch folgendes. Ich bin noch keine 18 (16 Jahre), und weiss nicht ob ich das dann überhaupt machen dürfte. Hat einer von euch Erfahrung was man als Reseller für Pflichten hat? Muss ich da einen gewissen Betrag abgeben? Muss ich mich an gewisse Preise halten? Und eben, darf ich das mit meinen 16 Jahren überhaupt schon?

Mfg Jeremy, ich hoffe ihr könnt mir helfen... :)

Gregs 25.08.10 10:37

Heute hab ichs echt mit dem Bedanken... Auch hier wollte ich mich gar nicht bedanken, sondern antworten. Muss mir mal den Schorf von den Pupille kratzen...

Also, er ist nicht beschränkt Geschäftsfähig, das wäre er in Deutschland, aber nicht in der Schweiz. In der Schweiz gibt es die so genannte Handlungsfähigkeit, in welcher die Mündigkeit, welche mit 18 eintritt, geregelt ist. Daneben gibt es noch die Urteilsfähigkeit, nach welcher sich auch die Geschäftsfähigkeit richtet. Urteilsfähigkeit ist an kein Alter gebunden, sondern ist eine Fall zu Fall Entscheidung. Die eingeschränkte Geschäftsfähigkeit gibt es im Schweizer Recht nicht, lediglich die elterliche Fürsorge, von der wiederum die Urteilsfähigkeit zum großen Teil abhängt.

Jedenfalls solltest du dazu eventuell mal bei Rapidshare anfragen. Unabhängig von Recht und Gesetz kann es sein das die so oder so nur mit Personen von +18 zusammen arbeiten, wovon ich nun mal ausgehe. Eventuell ginge es aber wenn deine Eltern als Bürge einstehen würden!

J3r3my 28.08.10 20:13

Man, jz nach einem Monat interessierts mich auch nicht mehr :) Jz mache ich ja meine Ausbildung ^^

RS habe ich nicht geschrieben. :)


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