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Ungelesen 08.10.20, 16:01   #21
eitch100
Agnostiker
 
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Zitat:
Zitat von Schwammkopf2011 Beitrag anzeigen
Was es für dich heißt, ist deine Sache. So wie für jeden anderen auch. Es ist schließlich deine Meinung. Die darfst du haben und auch äußern.

So ganz ohne Grund poste ich die Links ja nicht.
Dir ist der Unterschied aber schon bewusst? Im ersten Urteil ging es um die Behauptung/Anfeindung: "Björn Höcke ist ein Faschist." Nur weil im Urteil nicht explizit drin steht, dass er ein Faschist ist, hat das Gericht diese Aussage im Kern bestätigt. Warum sollte man ihn denn bitte "Faschist" nennen dürfen, wenn er keiner ist oder zumindest faschistoide Tendenzen hat. Oder andersherum: Wenn er kein Faschist wäre, dürfte man ihn nicht so nennen. Das zweite Urteil bezieht sich ausschließlich darauf, dass man nicht behaupten darf, dass das Gericht ihn als Faschist bezeichnet hat. Das ist ein elementarer Unterschied!

Das ist im Grunde nur "gerichtliche" Wortklauberei (ich gebe zu, dass ich das auch oft mache ) für Höcke. Und zwar für diejenigen, die "nur ein paar Klicks von der Wahrheit" entfernt sind und selbst nichts hinterfragen.

Mir persönlich ist das sowieso egal, weil ich das Wort Faschist eigentlich nie benutze, da eh keiner genau weiß, was es bedeutet.
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