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Post von Rechtsanwälten Waldorf Frommer

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Ungelesen 01.06.13, 10:46   #1
OttoBauer
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@MW75:

Rein mathematisch ist die Argumentation gut nachvollziehbar.

Doch einen Punkt berücksichtigst du nicht, der ist aber wesentlich beim Klagen und verklagt werden:

Wer beim ersten male zahlt, der zahlt auch beim zweiten und dritten male.
Denn wenn man einmal zu erkennen gegeben hat, dass man sich durch den BLuff von W&F beeindrucken lässt, dann wird man die so schnell nicht mehr los.

Und wie jeder weiß der schon einmal geklagt hat und dann gegen Widerstand sein Geld hereinholen wollte weiß: Das ist verdammt, wirklich verdammt anstregend.

Darum verklagen die Abmahner ja auch nur die, die sehr stark auffallen oder sich sehr ungeschickt verhalten.

Im Normalfall dürfte der Abgemahnte mit der bewährten Trias besser fahren, die da lautet:

1.ModUE (modifizierte Unterlassungserklärung
2.Auf Bettelbriefe nicht reagiern und antworten
3. Bei einem gelben Brief (Mahnbescheid) vom Amtsgericht Widerspruch einlegen

Das hilft in des meisten Fällen da heraus zu kommen, ohne einen Cent zahlen zu müssen-

Schlimm wird es nur, wenn jemand anfängt sich gegenüber den Abmahner lang und breit zu rechtfertigen oder wenn er gar nicht reagiert. Dann läuft er in eine juristische Falle und riskiert den Erlass einer Eistweiligen Verfügung, was dann so 3-5000 Euro je nach Streitwert an Kosten zur Folge hätte.

Daher rechtzeitig und klug reagieren.
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Ungelesen 01.06.13, 11:42   #2
MW75
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Würden unsere Politiker endlich mal was gegen den Missbrauch von Abmahnungen tun, müssten wir hier nicht darüber diskutieren. Das ganze Abmahnunwesen ist für die Abmahner eine relativ ungefährliche Sache,weil im Zivilrecht nunmal nicht "In dubio pro reo" gilt. Wieviele Leute können schon zweifelsfrei beweisen, eine Urheberrechtsverletzung nicht begangen zu haben ? Selbst wenn man nachweisen kann, zum Tatzeitpunkt nicht daheimgewesen zu sein, keinen Computer zu haben usw usw,so hindert das deutsche Gerichte nicht an einem Urteil zu Gunsten der Abzocker. Denn genau zu solchen Zwecken haben sie sich die Störerhaftung ins Gesetz schreiben lassen. Und das ist eine Sauerei sondergleichen.
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Ungelesen 01.06.13, 15:25   #3
OttoBauer
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Es ist richtig, dass die Rechtsprechung sehr zuungunsten der Abgemahnten ausfällt.
Das hängt aber sicherlich auch mit der Tatsache zusammen, dass viel Juristen sehr konserativ eingestellte Menschen sind. Dementsprechend fallen dann auch die Urteile zugunsten der Contentindustrie aus.

Jemandem der aber Post von Waldorf&Frommer bekommt nützt das in diesem Moment denke ich überhaupt nichts. Ihm wird es doch wohl darum gehen, möglichst unbeschadet aus dieser Sache herauszukommen.

Und da nützt eine solche Empörung wenig, auch wenn sie verständlh und in der Sache richtig ist.

Tatsache ist nämlich auch, dass Waldorf&Frommer zwar sehr hartnäckig sind und die größten Abmahner nach Zahl der verteilten Abmahnunngen sind, aber auch diese Kanzlei verklagt nur in den allerwenigsten Fällen die Abgemahnten wirklich.

Daher ist der oben genannte Ratschlag sich passiv zu verhalten und gegenüber der Gegenseite nicht aufzuhalten bis die dreijährige Verjährungsfrist (§195 BGB) verstrichen ist die sinnvollste Strategie für den Normalfall. Erst wenn man wirklich eine KLageschrift auf den Tisch liegen hat, sollte man über weitere Schritte nachdenken.
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Ungelesen 14.07.13, 14:09   #4
Tom511
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Tag zusammen,

also wie schon beschrieben hatte ich auch mal eine Abmahnung erhalten. Nach fast 3 Jahren haben die Herren sich gemeldet und wollten zumindest die Anwaltskosten erstattet haben. Diesem haben wir widersprochen und Waldorf Frommer haben mit Klageeinreichung beim zuständigen Gericht gedroht. Dies war letzten November. 3 Jahresfrist ist zum 31.12.12 abgelaufen.
Danach kam kein weiterer Brief und ich habe nun Ruhe.

Habe eine veränderte UE abgegeben (vom Fachanwalt) und danach nur beantwortet.

Hoffe es hilft mal weiter.

Tom
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Ungelesen 14.07.13, 14:37   #5
hotbabe
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warum Abzocke, wenn du Rechte anderer verletzt? Eine Unterlassungserklärung ist Wichtig aber nicht die beiliegende den sonst musst du zahlen. Eine modifizierte ist "IMMER" NOTWENDIG!
__________________
Versuchungen sollte man nachgeben. Wer weiß, ob sie wiederkommen. (Oscar Wilde)
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Ungelesen 14.07.13, 18:44   #6
MW75
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Zitat:
Zitat von hotbabe Beitrag anzeigen
warum Abzocke, wenn du Rechte anderer verletzt?
Abzocke ist es,wenn ein unangemessen hoher Betrag für eine kaum nennenswerte "Leistung" verlangt wird. Und dieser "Tatbestand" ist zumindest für die Anwalts- und Ermittlungskosten m.E. durchaus erfüllt. Derjenige,der wirklich geschädigt wird, bekommt von der Abmahnsumme ja einen verhältnismäßig kleinen Teil.
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Ungelesen 17.11.13, 09:52   #7
Tom511
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Ungelesen 19.11.13, 11:18   #8
Exzelsior
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Garnicht antworten, auf garkeinen Fall die Erklärung unterschreiben !

Das ist nur Abzocke ! Wenn du unterschreibst machst du dich schuldig !

Lass die doch klagen dann kanst du immernoch zu einem Anwalt gehen, was die aber garantiert nicht machen werden sondern nur auf das schnelle geld aus sind, punkt.

Und nur mal so benutz keine software wie edonkey oder torrent wo du deine downloads mit weiterverteilst. Hol dir wie hier beschrieben auf mygully jdownloader und lad darüber runter, damit verteilst du nichts weiter und die kommen garnicht erst auf deine ip adresse.
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Ungelesen 08.08.11, 19:04   #9
Engel41
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werde mich mal zu Sicherheit an die Verbraucherzentrale wenden aber jetzt bin ich schon mal etws beruhigt, vielen Dank
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Ungelesen 11.08.11, 22:39   #10
zTeck
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Zitat:
Zitat von greeze Beitrag anzeigen
ignoriere das einfach, bei uns kahmen auch schon 4 mahnungen und inkasso drohungen an!
deine Daten wurden zufällig ausgewählt. Wir haben und vom Verbraucherschutz beraten lassen, ist ja kostenlos, ruf da einfach mal an.
Bei uns auch , mehrmals über die Internetseiten reingefallen aber da kommt nichts , am besten eine Proxy benutzen zur doppeltensicherheit
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Ungelesen 09.08.11, 10:29   #11
Dirrty
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Ich hab vor Jahren auch mal so einen Brief gekriegt, der war allerdings 1. Berechtigt und 2. Nicht von nem Betrüger. Dennoch bin ich ohne was zu bezahlen da raus gekommen. Hab denen eine andere unterschriebene Unterlassungserklärung geschickt, in der, der Punkt das ich mit der Zahlung in Höhe von X€ einverstanden bin, gefehlt hat und bis heute kam nichts mehr. Mein Anwalt meinte, wenn daraufhin nichts zurück kommt, sind die damit einverstanden.
Das mal für die Leute die auch ein echtes Schreiben kriegen

Da es bei dir aber anscheinend so ein Abmahnanwalt ist, die sowieso nur geraten Leute anschreiben, Verbraucherzentrale und keine Sorgen machen. Bei echten Schreiben halt oben genanntes.

Gruß,
Dirrty
__________________
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Ungelesen 07.07.12, 19:31   #12
MW75
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Zitat:
Zitat von deine_mudder Beitrag anzeigen
woher zur hölle haben die überhaupt meine nummer?! (gibt mein provider die bei der identifizierung der IP mit raus?)
Denkbar wäre es.


Zitat:
und dann meinte die sekretärin oder wer auch immer da dran war, dass ich die ja auch modifizieren könnte.
Ein schönes Beispiel dafür,daß es dem Anwalt (oder zumindest der Sekretöse) egal ist,ob man nun die modUE abgibt oder das Orginal.



Zitat:
hoffentlich lassen die mich jetzt in ruhe mit dem scheiß. hab nur ein bisschen die sorge, dass sie ja nun schon durch das telefonat vorher bescheid wussten...
Im Falle eines Anrufes am Besten gar nix sagen. Sowas wie "Ich war das nicht!" oder "Ätsch,ich hab sowieso kein Geld!" könnten als Verhandlung angesehen werden,was als Verjährungshemmend ausgelegt werden kann.





Zitat:
oder haben die möglichkeiten das noch im nachhinein zu prüfen?
Nö...die Infrastruktur hinter deinem Router sehen die Abmahner nicht mehr. Ob nun Internet via LAN-Kabel, via WLAN oder per Buschtrommel ist letztendlich egal,kann von außen eh keiner feststellen.
MW75 ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 08.07.12, 12:00   #13
MW75
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Zitat:
Zitat von deine_mudder Beitrag anzeigen
na dann kann ich ja im falle eines falles immernoch sagen, jemand hat mein w-lan gehackt
Den Abmahnern sind irgendwelche Gerichtsurteile egal,wenn sie nicht gerade für sie sprechen. Insofern werden sie sich an den Gesetzestext klammern,wonach der Betreiber des WLAN für dessen Absicherung zuständig und auch für Gesetzesbrüche verantwortlich ist (Störerhaftung). In Anlehnung an einen alten Witz handeln die Abmahner nach folgendem Motto "1. Der Anschlußinhaber hat immer Schuld. 2. Hat der Anschlußinhaber mal keine Schuld,tritt automatisch Nr.1 in Kraft."
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Ungelesen 11.07.12, 07:24   #14
MW75
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Zitat:
Zitat von deine_mudder Beitrag anzeigen
was muss man für ein widerlicher mensch sein, so einen job zu machen? da respektiere ich jede prostituierte mehr als so nen abzocker-anwalt.
Dazu fällt mir ein alter Spruch ein: Anwälte haben den zweitältesten Beruf der Welt. Sie wurden erfunden,als man merkte,daß Nutten für Geld doch nicht ALLES machen :-D

Meine Meinung: Die meisten Abmahner sind nur miese Geldgeier,die aus der unklaren Rechtslage Profit schlagen wollen und in der Hoffnung auf einen Treffer blind in die Menge feuern. Dafür sprechen meines Erachtens 2 Indizien:
a) die im Vergleich zum Streitwert lächerliche Abmahnsumme. Wenn die Rechtslage wirklich so eindeutig wäre,wieso ziehen sie dann nicht vor Gericht und klagen auf den vollen Streitwert ? Ein Anwalt,der freiwillig auf Kohle verzichtet ? Das würde nur einer machen,der weiß,daß er vor Gericht genausogut baden gehen könnte und dann die ganze Masche reif für die Tonne ist. Also begnügt er sich lieber mit dem Spatz in der Hand. Zudem ist bei einem niedrigen Abmahnbetrag die Bereitschaft des Abgemahnten niedriger, sich einen eigenen Anwalt zu nehmen,der ja auch nicht umsonst arbeitet.
b) die kurze Frist für die Abgabe der Unterlassungserklärung. Während zwischen Logdatum und Abmahnung oft viele Monate vergehen,hat der Abmahner es plötzlich eilig,eine Unterlassungserklärung zu bekommen. Warum ? Das kann m.E. nur den Grund haben,daß man beim Abgemahnten künstlich Zeitdruck erzeugen und ihn so zur Abgabe der originalen Unterlassungserklärung drängen will. Und dann kann auch kein eigener Anwalt mehr was machen. Zudem wissen die Abmahner genau,daß man bei den wenigsten Anwälten mal so eben zur Tür reinspazieren kann,um sich beraten zu lassen,da werden auch meist Termine verteilt. Sprich: Der Abmahner will vermeiden,daß sich der Abgemahnte einen Anwalt zwecks Verteidigung sucht.
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Ungelesen 17.07.12, 19:13   #15
MW75
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Zitat von deine_mudder Beitrag anzeigen
trotzdem kam heute ein brief, dass ich doch bitte auch bezahlen soll, ansonsten werden sie "ihrem mandanten" raten, vor gericht zu ziehen
Ist der übliche Standardbrief,wenn sie merken,daß man die modUE geschickt,aber nicht bezahlt hat. Die schicken auch noch mehr Briefe, mit denen sie Panik verbreiten wollen. Üblicherweise erst eine weitere Erinnerung,daß sie dem Mandanten die Klage empfohlen haben. Dann ein Briefchen,daß sie jetzt vor Gericht ziehen,dann eins,daß sie die Klagevorbereitung abgeschlossen haben usw usw. In einigen Fällen kommt dann tatsächlich ein gerichtlicher Mahnbescheid,dem man ohne Angabe von Gründen widersprechen sollte. Nur in ganz wenigen Fällen klagt Waldorf wirklich,es gab allerdings noch keine Prozesse in diesem Rahmen. Es ist jedoch davon auszugehen,daß dies wieder nur eine weitere Einschüchterungstaktik ist und Waldorf die Klage im letzten Moment zurückzieht.
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