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Mietbürgschaft - Verweigerung der Rückgabe

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Ungelesen 01.10.22, 11:06   #1
cyrous
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Standard Mietbürgschaft - Verweigerung der Rückgabe

Ich wende mich mal mit einem Thema an euch, weil ich aktuell nicht weiß, wo ich mich auslassen kann. Vielleicht mag sich der eine oder andere mit mir ein wenig juristisch-konstruktiv austauschen.

Ich habe eine Wohnung zur Miete, das Objekt wird von einer Verwaltung verwaltet. ich habe keine Kaution bezahlt sondern eine Mietbürgschaft abgeschlossen.

Nun habe ich die Mietbürgschaft gekündigt, die Verwaltung per E-Mail angeschrieben und gebeten, die Mietbürgschaft und eine unterschriebene Erklärung zurückzugeben. Die Verwaltung schrieb mir, dass ich einen Mietrückstand habe und dass ich die Kaution bitte auf das hinterlegte Mieterkonto überweisen soll. Mit der Überweisung der Kaution würde ich also die Mietbürgschaft und die unterschriebene Erklärung zurückerhalten. Der Mietrückstand resultiert daraus, dass ich die Nachzahlungen der Nebenkosten über mehrere Jahre widersprochen und nicht bezahlt habe, weil die Abrechnungen absolut nicht nachvollziehbar waren. Die Erhöhungen der Vorauszahlungen für die Nebenkosten habe ich ebenfalls nicht bezahlt.

Ich überwies im guten Glauben die Kaution, sendete der Verwaltung eine E-Mail und bat dann um die Zusendung der Mietbürgschaft und der unterschriebenen Erklärung. Die Mietbürgschaft erhielt ich zurück, nicht aber die unterschriebene Erklärung.

Genau diese Erklärung wird benötigt, damit die Kündigung wirksam ist. Nun hat die Verwaltung die Mietbürgschaft und die von mir überwiesene Kaution nach meinem Verständnis doppelt.

Wie seht ihr die Sachlage? Mir geht es nicht um Rechtsberatung sondern erst einmal um einen Austausch und wie ich die unterschriebene Erklärung erhalte, damit die Kündigung wirksam ist.

Letztlich wird wohl ein Gang zum Anwalt oder Mieterverein nicht zu vermeiden sein.
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Ungelesen 01.10.22, 12:06   #2
karfingo
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Letztlich wird wohl ein Gang zum Anwalt oder Mieterverein nicht zu vermeiden sein.
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Ungelesen 01.10.22, 13:59   #3
elise
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Zitat:
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Der Mietrückstand resultiert daraus, dass ich die Nachzahlungen der Nebenkosten über mehrere Jahre widersprochen und nicht bezahlt habe, weil die Abrechnungen absolut nicht nachvollziehbar waren. Die Erhöhungen der Vorauszahlungen für die Nebenkosten habe ich ebenfalls nicht bezahlt.
warst du da beim anwalt? dann geh jetzt wieder dahin...

hast du einfach nicht bezahlt? dann glaube ich fast nicht, dass der mieterschutzbund ausreicht... such dir jetzt vielleicht besser einen anwalt
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Ungelesen 01.10.22, 16:08   #4
boardnavi
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Mit dem Anwalt bist Du schneller. Wichtig wäre aber das Du definitiv keinen Mietrückstand hast*
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cyrous (01.10.22)
Ungelesen 01.10.22, 17:04   #5
cyrous
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Danke für eure Antworten. Bisher war ich nicht bei einem Anwalt, da ich keine Rechtsschutzversicherung habe. Mietrückstände habe ich keine, Miete wurde immer bezahlt, auch die Mieterhöhungen infolge von Inflation.

Bei einem Anwalt schrecken mich die horrenden Kosten ab. Zudem bewegt sich die Verwaltung nicht ohne Klage. Es sind mehrere Mieter in einem Rechtsstreit mit der Verwaltung, bei der es immer um die Nebenkosten geht. Einige haben bereits nach mehr als zwei Jahren auch Recht bekommen, dennoch hat die Verwaltung die vom Gericht festgestellte Summe nicht zurückgezahlt, dann musste vollstreckt werden. Mich wundert das Agieren der Verwaltung, zumindest ihrem Internetauftritt nach wirkt sie seriös.

Ich suche nach einer für mich genehmen Möglichkeit, die Verwaltung nicht verklagen zu müssen, um an die unterschriebene Erklärung zu kommen. Aber so wie ich es sehe, sitzt die Verwaltung am längeren Hebel und ich stecke in einem Dilemma.
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Ungelesen 01.10.22, 17:44   #6
G. Guillaume
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Wenn die anderen Mieter mit ihren Klagen erfolgreich waren, erhöhen sich Deine Chancen auf Erfolg deutlich, wenn Du deren Urteile für Deinen Fall heranziehen kannst.
Und wenn Du schon beim Anwalt bist, laß gleich mal Strafanträge gegen die Geschäftsleitung sowie alle anderen an dem Fall Beteiligten auf der Gegenseite prüfen.
Mit sowas kann man wunderbar hausieren gehen. Sei es im Lokalblatt oder anderen Organen.
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cyrous (01.10.22)
Ungelesen 01.10.22, 17:48   #7
Rasiererkönig
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@cyrous


Aha! Das setzt die Sache wieder in ein anderes Licht...

Wohnst Du hier im Haus?

Scherz beiseite... ähm, ich glaube - man kann die Bürgschaft für unwirksam erklären lassen, Du hast ja Belege für die erfolgte Zahlung. Somit kann diese nicht mehr wirksam gegen die Bank gezogen werden.
Dabei kann die Bank wohl am ehesten helfen.

Ich bin da aber nicht so ganz sicher...

Schon eine nicht so recht nachvollziehbare Schikane der Miet- oder Hausverwaltung. Aber offenbar sind die alle so, ein Zitat meiner: "Wir kennen das Mietrecht!"... mißachten aber aus Geldgier die einfachsten Bestimmungen, jeder Jurist würde schallend lachen. Das nur am Rande.
__________________
Wünsche einen angenehmen Tag und danke für's Lesen!
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cyrous (01.10.22)
Ungelesen 01.10.22, 22:05   #8
cyrous
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Zitat:
Zitat von G. Guillaume Beitrag anzeigen
Wenn die anderen Mieter mit ihren Klagen erfolgreich waren, erhöhen sich Deine Chancen auf Erfolg deutlich, wenn Du deren Urteile für Deinen Fall heranziehen kannst.
Und wenn Du schon beim Anwalt bist, laß gleich mal Strafanträge gegen die Geschäftsleitung sowie alle anderen an dem Fall Beteiligten auf der Gegenseite prüfen.
Mit sowas kann man wunderbar hausieren gehen. Sei es im Lokalblatt oder anderen Organen.
Eine der Mieterin ist selbst Volljuristin. Als ich ihr sagte, ah cool, dann könne ich dein Urteil als Präzedenzfall nehmen, sagte sie mir, dass jeder selbst klagen müsste. Präzedenzfälle gibt es wohl im amerikanischen Rechtssystem, nicht aber im deutschen. Leider.

Ob Strafanträge gegen die Geschäftsführung möglich wäre, müsste man dann prüfen. Welche Art von Straftat siehst du in diesem Fall?


Zitat:
Zitat von Rasiererkönig Beitrag anzeigen
@cyrous


Aha! Das setzt die Sache wieder in ein anderes Licht...

Wohnst Du hier im Haus?

Scherz beiseite... ähm, ich glaube - man kann die Bürgschaft für unwirksam erklären lassen, Du hast ja Belege für die erfolgte Zahlung. Somit kann diese nicht mehr wirksam gegen die Bank gezogen werden.
Dabei kann die Bank wohl am ehesten helfen.

Ich bin da aber nicht so ganz sicher...

Schon eine nicht so recht nachvollziehbare Schikane der Miet- oder Hausverwaltung. Aber offenbar sind die alle so, ein Zitat meiner: "Wir kennen das Mietrecht!"... mißachten aber aus Geldgier die einfachsten Bestimmungen, jeder Jurist würde schallend lachen. Das nur am Rande.


Es wäre ja schon super, wenn alle Mieter sich zusammenschließen würden, wir sind ja mehrere hundert Mieter.

Und ja, aktuell sind die Vermieter einfach in einer besseren Position, daher können sie sich diese Art von Schikane erlauben und missachten feuchtfröhlich die hiesigen Gesetze. Mein Fall zieht sich seit Jahren, glaube bereits 5 bis 6 Jahre, hin.

Ich überlege mir nun eine Strategie, wie ich die unterschriebene Erklärung bekomme.
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Ungelesen 02.10.22, 09:24   #9
G. Guillaume
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Wenn ich Dich richtig verstanden habe, erscheinen Dir Deine NK-Arechnungen nicht korrekt, und verm. zu Deinen Ungunsten, erstellt zu sein.

Abrechnungsbetrug, Bildung einer kriminellen Vereinigung (die Sache läuft ja wohl schon länger) Hauptsache Du kannst problemlos behaupten, das Du Strafanzeigen gestellt hast. Und je schneller das die Runde macht, umso schwerer kann die Gegenseite das wieder einfangen.
Bewirf Deinen Gegner mit Scheiße, irgendwas bleibt immer hängen.

Edit: Finde Andere die auch Strafanträge stellen, ggfs. in Intervallen. Und nicht vergessen, der Fisch stinkt vom Kopf!!

Geändert von G. Guillaume (02.10.22 um 09:36 Uhr) Grund: Nachtrag
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Ungelesen 02.10.22, 09:33   #10
Rasiererkönig
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Es wäre ja schon super, wenn alle Mieter sich zusammenschließen würden, wir sind ja mehrere hundert Mieter.

Vergiss es, da kocht jeder sein eigenes Süppchen. Hier kommt noch dazu das Mietparteien von klein auf befreundet sind, und auch Streitigkeiten mit dem "Hausmeister" vorliegen, der ähnlich agiert wie der Verwalter.
Kriegt Geld, tut aber nix.
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